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Touristen entdecken eine Stadt

Quelle: Fotolia / nd3000

Luftfahrt

Luftfahrt-Bundesamt
Bürger-Service-Center
38144 Braunschweig

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 13:00 Uhr

Telefon: +49 531 23 55 - 115

Internet: www.lba.de
E-Mail: fluggastrechte@lba.de

Schifffahrt, Eisenbahn, Bus

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Bürger-Hotline „Fahrgastrechte“

Telefon: +49 228 307 95 - 400
Fax: +49 228 307 95 - 499

Internet: www.eba.bund.de
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de

1. Privatrechtlich organisierte Schlichtung

Wenn Fahr- oder Fluggäste bei der Durchführung einer Reise der Ansicht sind, ihre Passagierrechte seien von dem Verkehrsunternehmen verletzt worden, und wenn sie auf ihre Beschwerde bei dem betroffenen Unternehmen keine sie befriedigende Antwort erhalten haben, können sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Diese kann einen Vorschlag zur außergerichtlichen Streitbeilegung unterbreiten. Passagiere und Verkehrsunternehmen profitieren in solchen Fällen gleichermaßen. Die Fahr- und Fluggäste können ein zeit- und geldraubendes Gerichtsverfahren vermeiden, die Unternehmen werden bei der internen Beschwerdebearbeitung entlastet. Insgesamt lässt sich die Kundenzufriedenheit erhöhen.

a. Verkehrsträgerübergreifende Schlichtung (Bahn-, Bus-, Luft- und Schiffsverkehr)
Die für alle Verkehrsträger zuständige, privatrechtlich organisierte Schlichtung wird von der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ durchgeführt. Nähere Informationen zu den der söp beigetretenen Verkehrsunternehmen finden Sie auf der Internetseite der söp.

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp)
Fasanenstraße 81
10623 Berlin

Telefon: (030) 644 99 33 - 0
Telefax: (030) 644 99 33 - 10
Internet: www.soep-online.de
E-Mail: kontakt@soep-online.de

b. Verkehrsträger „Bus“ und „Eisenbahn“
Für den Verkehrsträger „Bus“ und „Eisenbahn“ wurden neben der söp auch die „SNUB Die – Nahverkehr-Schlichtungsstelle und die Schlichtungsstelle Nahverkehr (snv) als geeignete Verbraucherschlichtungsstellen anerkannt. Nähere Informationen zu den der SNUB und der snv beigetretenen Verkehrsunternehmen finden Sie auf den Internetseiten der SNUB und der snv. 

SNUB – Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V.
Postfach 6025
30060 Hannover

Telefax: 0511/1668962000
Internet: www.nahverkehr-snub.de
E-Mail: kontakt@nahverkehr-snub.de

Schlichtungsstelle Nahverkehr e. V. (snv)
Mintropstraße 24
40215 Düsseldorf

Telefon: 0211/3809380
Telefax: 0211/3809666
Internet: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de

2. Behördliche Schlichtung (Luftverkehr)

Sofern sich ein Luftfahrtunternehmen nicht an der privatrechtlich organisierten Schlichtung (siehe oben) beteiligt, ist die behördliche Schlichtungsstelle zuständig. Erste Anlaufstelle für Fluggäste sollte stets die privatrechtlich organisierte Schlichtung sein, denn das behördliche Schlichtungsverfahren soll grundsätzlich nur bei solchen Luftfahrtunternehmen erfolgen, die der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle nicht angehören.

Bundesamt für Justiz
Schlichtungsstelle Luftverkehr
Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-6120
Telefax: +49 228 99 410-6121
Internet : www.bundesjustizamt.de
E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de