Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Grafik Digitale Welt
Digitale Welt

Quelle: Fotolia / Julien Eichinger

Die Sicherstellung einer zweckmäßigen und störungsfreien Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste erfordert einen zielgerichteten, wirtschaftlichen und rationellen Umgang mit der Ressource Frequenz. Aufgrund der physikalischen Eigenschaften elektromagnetischer Wellen sind weltweite Festlegungen hierfür sinnvoll. Diesem Ziel ist vorrangig die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations) gewidmet, welche sowohl Regelungen als auch Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste auf internationaler Ebene enthält.

Technische, wirtschaftliche und administrative Veränderungen erfordern gleichzeitig eine stetige Anpassung der Regelungen und Frequenzzuweisungen. Die Anpassungen der Radio Regulations ist Aufgabe der in der Regel alle vier Jahre stattfindenden Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).

Die nächste Weltfunkkonferenz wird 2023 stattfinden. Mit der Entschließung 811 der Weltfunkkonferenz 2019 (WRC-19) ist die Tagesordnung der Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) vorläufig festgelegt.

Die Vorbereitung einer Weltfunkkonferenz ist sowohl ein nationaler, europäischer als auch internationaler Prozess, wobei sich die Entwicklungen stets gegenseitig bedingen. Um diesen Prozess transparent zu gestalten, die verschiedensten Interessen zu bündeln und abgestimmte Beiträge unter Konsultation der betroffenen Akteure von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zu entwickeln, hat das Ministerium zur Vorbereitung eine Nationale Vorbereitungsgruppe Weltfunkkonferenz 2023 (NVG WRC-23) einberufen.

Haben Sie aus deutscher Sicht, als Akteur mit Sitz in Deutschland, Bezug zur Thematik, Interesse an der Konferenzvorbereitung und Mitwirkung in der NVG23 wenden Sie sich an den Kontakt im Ministerium unter wrc-23(at)bmdv.bund.de und führen Sie dabei bitte Ihren Interessensbereich in Bezug auf die Tagesordnungspunkte der Tagesordnung der Weltfunkkonferenz 2023 an.

Mit der Nationalen Vorbereitungsgruppe WRC verfolgt das Ministerium den Zweck, die an der Nutzung von Funkspektrum interessierten Gruppen wie Hersteller, Betreiber und Anwender rechtzeitig und umfassend über beabsichtigte Modifizierungen des internationalen Frequenzbereichszuweisungsplans und des nationalen Frequenzplans zu informieren. Dadurch wird das Risiko von Fehlplanungen und Fehlinvestitionen bei den Herstellern und Dienstleistungsanbietern verringert.

Darüber hinaus wird allen betroffenen Gruppierungen die Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen über die künftige Frequenznutzung im Rahmen der Tagesordnungspunkte der Weltfunkkonferenz (WRC) konsultativ in den Entscheidungsprozess der nationalen und internationalen Gremien einzubringen.

Gleichzeitig bietet die Gruppe die Möglichkeit technologische Entwicklungen vorzustellen, deren Einführung möglicherweise zukünftig Änderungen des internationalen Frequenzrahmens erfordern.

Mit diesem Verfahren schafft das Ministerium die Voraussetzungen, dass die expandierenden Telekommunikationsmärkte zeitgerecht mit geeigneten Funkfrequenzen versorgt werden können, die Besonderheiten der Nutzer bestehender Funkdienste berücksichtigt werden, die Konzepte der Frequenzplanungen als auch das Verfahren zu deren Durchführung bzw. die Aktualisierung transparent gestaltet und nachhaltig Anpassungen an die technologische Entwicklung sichergestellt werden.

Ziele der Nationalen Vorbereitungsgruppe

  • Organisation der nationalen Konferenzvorbereitung unter Einrichtung von nachgeordneten Arbeitskreisen und Benennung nationaler Koordinatoren
  • Information über den Stand der WRC Vorbereitungen
  • Diskussion einzelner Themenbereiche für nationale Vorschläge
  • aktive Mitgestaltung der Konferenzvorbereitungen im Rahmen der CEPT auf europäischer Ebene und ITU auf internationaler Ebene
  • das Entwickeln von deutschen bzw. gemeinsamen europäischen Vorschlägen zur WRC

Für weitergehende Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu den Sitzungen ist eine Mitgliedschaft in der Nationalen Vorbereitungsgruppe, bzw. den Arbeitskreisen notwendig. Interessenten wenden sich bitte an den Kontakt.

Vorbereitungsprozess

Die Vorbereitung einer Weltfunkkonferenz für Deutschland obliegt dem Ministerium, sie ist sowohl ein nationaler, europäischer als auch internationaler Prozess, wobei sich die Entwicklungen stets gegenseitig bedingen. Um diesen Prozess transparent zu gestalten, die verschiedensten Interessen zu bündeln und abgestimmte Beiträge unter Konsultation von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zu entwickeln, hat das Ministerium eine Nationale Vorbereitungsgruppe Weltfunkkonferenz 2023 (NVG23) einberufen.

Die NVG wird durch Arbeitskreise unter Leitung der Bundesnetzagentur unterstützt, in welchen die vielfältigen Themenbereiche der Tagesordnung WRC-23 detailliert und umfassend diskutiert und konkrete Vorschläge erarbeitet werden.

Die Nationale Vorbereitungsgruppe zur Vorbereitung der Weltfunkkonferenz 2023 (NVG23) wird vom Ministerium geleitet und beschäftigt sich im nationalen Vorbereitungsprozess mit der Zusammenführung der Ergebnisse aus den Arbeitskreisen und möglichen Themen für zukünftige WRC Tagesordnungen.

Arbeitskreise

Aufgrund der Vielfalt und Komplexität der Tagesordnungspunkte der WRC-23 können nicht alle Einzelheiten umfassend in der NVG diskutiert werden. Daher wird sie durch mehrere Arbeitskreise unterstützt, in welchen die vielfältigen Tagesordnungspunkte thematisch zusammengefasst sind und dort detailliert und umfassend mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft diskutiert werden können. Die Arbeitskreise beobachten und bewerten hierzu sowohl die internationalen Entwicklungen zu den Tagesordnungspunkten als auch mögliche Lösungswege. Des Weiteren entwickeln sie konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der deutschen Position bzw. der gemeinsamen europäischen Vorschläge zur WRC-23. Die Arbeitskreise werden unter Leitung der Bundesnetzagentur durchgeführt.

Vom 2. bis zum 27. November haben auf der Weltfunkkonferenz 2015 (WRC-15) rund 3.200 Delegierte aus 162 Mitgliedsländern der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) über die künftige Nutzung des Frequenzspektrums verhandelt. Das Ministerium leitete die deutsche Delegation in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur. Die WRC entscheidet über die weltweite und regionale Zuweisung von Frequenzbändern z. B. für Mobilfunk, maritime und aeronautische Navigation, Rundfunk oder Satellitendienste. Die Ergebnisse werden im grenzüberschreitenden Funkverkehr von allen Mitgliedsstaaten beachtet. Die WRC ist ein Entscheidungsgremium der ITU, eine Unterorganisation der Vereinten Nationen. Sie tritt alle vier Jahre zusammen.

Ein Schwerpunkt der Konferenz war, nach intensiven Verhandlungen, die Bereitstellung von zusätzlichem Frequenzspektrum für Mobilfunkdienste. Das 700 MHz Band (694-790 MHz) ist künftig praktisch weltweit für den Mobilfunk harmonisiert. Zusammen mit Teilbereichen aus 1427-1518 MHz und dem Frequenzbereich 3,4-3,6 GHz ist es den nationalen Frequenzverwaltungen nun möglich auf den rasant zunehmenden mobilen Datenverkehr und dem Breitbandbedarf besser zu reagieren. Deutschland hat sich in diesem Zusammenhang erfolgreich für Planungs- und Entwicklungssicherheit des Rundfunks im 600 MHz Band (470-694 MHz) eingesetzt, dieses Frequenzband bleibt in der ITU-Region 1 (Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien) bis mindestens 2023 ausschließlich terrestrischen TV-Diensten (DVB-T2) vorbehalten.

Die WRC-15 hat die frequenzrechtlichen Grundlagen zur weltweiten Auffindung von Flugzeugen (Global Flight Tracking) als auch zur Steuerung und Überwachung des unbemannten Flugverkehres über Satellit geschaffen. Auf dieser Basis können nun die Flugsicherheitsbehörden Konzepte für den sicheren Flugbetrieb dieser Zukunftstechnologien entwickeln.

Des Weiteren wurde die Erweiterung des Frequenzspektrums für Radare im Nahbereich zur Unterstützung des sicheren Fahrens beschlossen. Diese harmonisierte Erweiterung ist ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung moderner Fahrassistenzsysteme. Solche Systeme sind ein wesentlicher Baustein des automatisierten Fahrens. Ein weiterer Verhandlungserfolg war die Erweiterung des Frequenzspektrums für radargestützte Erdbeobachtung mit einer noch nie dagewesenen, nahezu optischen Auflösung.

Eine richtungsweisende Entscheidung der WRC-15 ist auch die Festlegung der Tagesordnung der nächsten Weltfunkkonferenz 2019. Sie bestimmt welche Studien als Grundlage für die Entscheidungen der WRC-19 in den nächsten vier Jahren durchgeführt werden. Die Studien geben wichtige Impulse für aktuelle und zukünftige Forschungsprojekte. Projekte für 2019 sind zum Beispiel die Weiterentwicklung der WLAN Technologie, um dem steigenden Datenverkehr zu begegnen. Außerdem soll die Harmonisierung der Funkfrequenzen für intelligente Verkehrsmanagementsysteme oder Kommunikationsanwendungen des vernetzten Fahrens unterstützt werden, ebenso im Eisenbahnbereich für Zugsteuerungssysteme und deren Kommunikationsbedarfe.
Die WRC-15 hat wichtige Weichen für die weitere Entwicklung des nächsten Mobilfunkstandards 5G gestellt indem man sich auf Frequenzbereiche geeinigt hat, die in den nächsten vier Jahren auf ihre Eignung für 5G untersucht werden. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Beitrag zu den weltweit auf Hochtouren laufenden Forschungsprojekten zu 5G, die sich nun auf bestimmte Frequenzbänder konzentrieren können. Die eigentlichen Zuweisungen von geeigneten Frequenzbändern für eine weltweite Harmonisierung werden, auf Grundlage der nun beginnenden Verträglichkeitsstudien, auf der nächsten WRC im Jahr 2019 erfolgen. Auch die bereits heute dem Mobilfunk zur Verfügung stehenden Frequenzbänder werden ein wesentlicher Bestandteil von 5G werden.

Vom 28. Oktober bis 22. November 2019 haben auf der Weltfunkkonferenz 2019 (WRC-19) rund 3.400 Delegierte aus 163 Mitgliedsländern der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) über die künftige Nutzung des Funkfrequenzspektrums verhandelt. Diese technisch, regulatorische Fachkonferenz überarbeitet die ITU Vollzugsordnung für den Funkdienst (engl. Radio Regulations) in den bei der WRC-15 festgelegten Tagesordnungspunkten. Das Verhandlungsergebnis der 4-wöchigen Konferenz tritt im Januar 2021 in Kraft und ist in Form der Schlussakte von 144 Ländern gezeichnet worden. Die deutsche Delegation bestand aus ca. 70 Teilnehmern und wurde vom Ministerium geleitet. Unterstützt wurde das Ministerium hierbei von der Bundesnetzagentur. An der Konferenzvorbereitung und der Delegation mitgewirkt haben Vertreter aller betroffenen Akteure aus öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Forschung.
Weltfunkkonferenzen entscheiden über die Grundlagen für die Nutzung von Satellitenpositionen sowie die weltweite und regionale Zuweisung von Frequenzbereichen, im Regelfall an sogenannte Funkdienste, z. B. für Mobilfunk, maritime Kommunikation, Rundfunk, Amateurfunk, wissenschaftliche Zwecke oder Satellitendiensten. Die Ergebnisse werden im grenzüberschreitenden Funkverkehr von allen Mitgliedsstaaten beachtet. Die WRC ist ein Entscheidungsgremium der ITU, einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Sie tritt alle vier Jahre zusammen.

Ein Schwerpunkt der Konferenz war, nach intensiven Verhandlungen, die Bereitstellung von zusätzlichem Frequenzspektrum für die Anwendung „5G“ im Mobilfunkdienst.
In den Millimeter-Bereichen ist künftig das 26-GHz-Band (24,25-27,5 Gigahertz (GHz)) weltweit für den öffentlichen Mobilfunk harmonisiert, womit in Deutschland regulatorisch der Weg für lokale Anwendungen insbesondere als hochkapazitive, kleinzellige Ergänzungen zu bestehenden öffentlichen Mobilfunknetzen bereitet ist. Zusammen mit dem Frequenzbereich 40,5-43,5 GHz und 66-71 GHz ist es den nationalen Frequenzverwaltungen in Europa nun möglich auf den rasant zunehmenden mobilen Datenverkehr und dem Breitbandbedarf an konzentrierten Punkten angemessen zu reagieren. Dabei werden die Bedarfe und der Schutz anderer Funkanwendungen wie der Erdbeobachtung, der Satellitenmeteorologie und der passiven Funkdienste durch zusätzliche Maßnahmenpakete berücksichtigt.

Die WRC-19 hat die frequenzrechtlichen Grundlagen zur weltweiten Nutzung von Höhenplattformen (High-Altitude Platform Stations) für Kommunikationsverbindungen über die Stratosphäre zu schwer erreichbaren Gebieten geschaffen.
Für die mobile Breitbandversorgung über Satellit zu Endgeräten an Land, auf See und in der Luft wurden die Nutzungsbedingungen festgelegt. Zudem wurden auch Verfahren für Mega-Satelliten-Konstellationen, also Satellitensysteme aus zig-tausend Einzelsatelliten, festgelegt.
Es wurden sowohl Regelungen für die Steuerung und Überwachung von Kleinstsatelliten mit geringer Einsatzdauer, als auch für die Terahertz-Kommunikation innerhalb von 275-450 GHz beschlossen. Auf dieser Basis können nun universitäre Konzepte für die Zukunftstechnologie Breitbandkommunikation marktreif ausgestaltet werden.
Für den Seefunkdienst wurden Verbesserungen in der Kurzstreckenkommunikation zu autonomen Seefunkgeräten als auch für die satellitengestützte Kommunikation, einschließlich für Notrufe von den zukünftigen polaren Seewegen, verhandelt. Hierdurch werden wesentliche Beiträge zur Erhöhung der Sicherheit auf See geleistet.
Des Weiteren wurde die Fortsetzung von Studien zur zukünftigen Frequenznutzung für die Eisenbahn-Kommunikation für digitale Zugsteuerung sowie für Intelligente Verkehrssysteme zur Unterstützung des sicheren Fahrens beschlossen. Diese international harmonisierten Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung moderner Hochgeschwindigkeitszüge, Verdichtung des Verkehrs sowie für das automatisierte und vernetzte Fahren.
Ein weiterer Verhandlungserfolg war die Erweiterung von Teilen des Frequenzspektrums für WLAN Technologie zur Nutzung in Fahrzeugen und Zügen.

Das Ministerium stellt gemeinsam mit der BNetzA im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Ergebnisse der WRC-19 vor und lädt dazu alle am internationalen regulatorischen Rahmenwerk zur Nutzung von Funkfrequenzen Interessierten am 12. Februar 2020, 10:00 - 16:00 Uhr ins Ministerium in Berlin ein.

Ein wichtiger Baustein der WRC-19 war die Festlegung der Tagesordnung für die nächste Weltfunkkonferenz im Jahr 2023. Die Tagesordnung für die WRC-23 bestimmt welche Studien als Grundlage für die regulatorischen und technischen Entscheidungen der WRC-23 in den nächsten vier Jahren von den Mitgliedsländern mit Priorität durchgeführt werden. Die Studien geben unter Anderem wichtige Impulse für aktuelle und zukünftige Forschungsprojekte.
Projekte für die Studienphase bis 2023 sind zum Beispiel neue Harmonisierungs- und Zugangsregelungen aufgrund von Weiterentwicklungen der Satelliten-Technologie, um dem steigenden Datenverkehr zu begegnen. Für die Harmonisierung weiterer Funkfrequenzen für den terrestrischer öffentlichen Mobilfunk (5G) werden die sogenannten Mittenfrequenzen (innerhalb 3,3 bis 10,5 GHz) betrachtet, einschließlich von spezifischen Schutzanforderungen zum Schutz von See- und Flugfunkstellen, oder Regelungen für „fliegende Basisstationen“. Außerdem sollen Harmonisierungsmaßnahmen für die Kommunikation im bemannten und unbemannten Luftverkehr untersucht werden. Weitere Themen betreffen Modernisierungen der Seefunknavigation und die Einführung neuer Systeme der Erdbeobachtung und Weltraumforschung. Die Entschließung der WRC-15 zu Betrachtungen künftiger Möglichkeiten von Rundfunk und Mobilfunk im UHF-Band (470-960 MHz) in der ITU-Region 1 (Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien) wurde unverändert bestätigt, damit beginnen nun die Nutzungs- und Bedarfsstudien sowie mögliche Verträglichkeitsstudien zur Vorbereitung auf eine Entscheidung für den Bandbereich 470-694 MHz an der nächsten WRC im Jahr 2023.

Das Ministerium wird zur Vorbereitung der WRC-23 eine Nationale Vorbereitungsgruppe Weltfunkkonferenz 2023 (NVG23) einrichten. Der Zeitpunkt der Startveranstaltung wird gesondert bekannt gegeben.