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Aestuar

Quelle: BAW

Bodenschutz

Der Boden stellt nicht nur Nutzfläche zur Verfügung, sondern ist auch zentraler Bestandteil im Ökosystem. Damit gibt er z. B. seine wertvollen Eigenschaften für die Wasserversorgung oder die Filterung von Stoffen direkt an Flora und Fauna weiter, und natürlich vice versa.

Nicht nur aus diesem Grund ist der Boden mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) seit 1998 gesetzlich geschützt. Nach dem Grundsatz eines vor- und nachsorgenden Bodenschutzes sind schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden und Vorsorge zur Gefahrenabwehr zu treffen. Dass Bodenschutz auch gleichzeitig Gewässerschutz ist, spiegeln die Regelungen des BBodSchG eindeutig.

Das BMDV bekennt sich zu dieser Verpflichtung und übernimmt bei allen Maßnahmen an den Verkehrsträgern Wasserstraße, Schiene oder Straße – ob bei Ausbau oder Unterhaltung – seine Verantwortung zum Schutz des Bodens, egal ob es um die Bodenfläche oder um die Bodeneigenschaften geht.

Ob im Vorfeld von Maßnahmen oder in der Planfeststellung, wie beispielsweise in einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung, werden zahlreiche bodenrelevante Prüfungen und Untersuchungen durchgeführt. So werden das Vorkommen von Schadstoffen im Boden oder gar ein Altlastenverdacht geprüft. Dies ist besonders wichtig beim Umgang mit entnommenem Bodenmaterial, das wiederverwendet, verwertet oder beseitigt werden muss. Entsprechende Vorschläge dazu werden erarbeitet. Im Bodenschutz ist hier insbesondere die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1999 zu beachten. In Variantenbewertungen und Oberflächengestaltungen wird geprüft, wie Bodenfläche eingespart werden kann oder schädliche Bodenveränderungen wie beispielsweise Bodenverdichtungen oder stoffliche Belastungen vermieden oder minimiert werden können.

Auch bei Planung und Durchführung von Maßnahmen an oder entlang von Verkehrswegen, die zu einer ökologischen Aufwertung führen sollen, kommt dem Boden in seiner zentralen Rolle im Ökosystem eine besondere Bedeutung zu. Sorgt man für einen „guten“ Boden mit standortgerechten Eigenschaften, ist dies eine solide Basis für den Erfolg aller Maßnahmen, die auch gute Potenziale für Flora und Fauna schaffen wollen. Der Erfolg solcher Maßnahmen wird mit bodenfunktionsbezogener Bewertung oder auch dem Konzept der Ökosystemleistungen vorgenommen werden.

Bei allen bodenbezogenen Maßnahmen beraten die Bundesoberbehörden des BMDV wie z. B. die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bei den Bundeswasserstraßen, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für die Straße oder das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für den Schienenverkehr ihre jeweiligen ausführenden Institutionen und Verwaltungen.

In diesen Behörden stehen Fachexperten zum Bodenschutz mit Rat und Tat zur Verfügung. Das betrifft unter anderem auch die Beteiligung an rechtssetzenden Verfahren zu Regelungen im Bodenschutz. Ein aktuelles Beispiel ist hier die sogenannte Mantelverordnung, mit der auch die BBodSchV novelliert werden wird.

Rheininsel

Quelle: BfG

Gewässerschutz

Gewässer sind wertvolle Ökosysteme und bieten den Menschen eine unbezahlbare Lebensgrundlage. Sauberes Trink- und Brauchwasser sind Gewässernutzungen, ohne die der Mensch nicht leben kann. In diesem Sinne ist es für das BMDV eine Selbstverständlichkeit, den Schutz der Gewässer bei allen Aktivitäten in seinem Ressort prioritär zu berücksichtigen.

Der Gesetzgeber hat durchgreifende Regelungen zum Gewässerschutz erlassen. Zentrales Instrument des Gewässerschutzes in Europa ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000. Deutschland hat die WRRL u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt. Die Gewässer einschließlich des Grundwassers sollen grundsätzlich aktiv in einen guten Zustand versetzt werden, Verschlechterungen des jetzigen ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern sollen vermieden werden.

Hinsichtlich der Verkehrsinfrastruktur betrifft der Gewässerschutz in besonderer Weise die Bundeswasserstraßen. Hier gilt es die Vereinbarkeit von ökologischen und ökonomischen Belangen bei der Schaffung und Erhaltung zuverlässiger und belastbarer Wasserbauwerke und Verkehrswege zu gewährleisten. Aber auch bei allen anderen Verkehrsträgern spielt der Gewässerschutz eine wichtige Rolle (z. B. Regenwasserbehandlung).

Das BMDV nimmt seine Rolle beim Schutz sowie bei der Entwicklung der Gewässer aktiv wahr und erzeugt Synergien zu Aktivitäten der Bundesländer und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Zum Beispiel werden bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Bundeswasserstraßen, der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung und im Rahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland ökologische Ziele verfolgt, entsprechende Maßnahmen umgesetzt und damit auch aktiver Gewässerschutz betrieben. Die Bundesanstalten für Gewässerkunde (BfG) und für Wasserbau (BAW) beraten hierbei und führen entsprechende Forschungsvorhaben durch.