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Quelle: BMDV

Kurzbeschreibung des Projekts

Gegenstand der wissenschaftlichen Studie ist die rechtswissenschaftliche Untersuchung von vier Themenbereichen des automatisierten Fahrens: Zum einen die Problematik um standardessentielle Patente im Zusammenhang mit der notwendigen Vernetzung der Fahrzeuge zum Datenaustausch. Weiter die zentrale Frage der rechtlichen Zulässigkeit automatisierter Fahrzeuge nach internationalem und nationalem Recht sowie die Zulassungsvoraussetzungen de lege lata und de lege ferenda. Hierbei werden Leitlinien für die notwendige Erstellung technischer Anforderungen für die Genehmigungsverfahren erarbeitet. Der dritte Abschnitt befasst sich mit der für die Einführung und Akzeptanz solcher Fahrzeuge wesentlichen Frage der Haftung der beteiligten Akteure. Im letzten Abschnitt wird der Themenkomplex der Daten beim automatisierten Fahren behandelt, wobei das Datenschutzrecht, das IT- und Datensicherheitsrecht und sowie die weitgehend ungeklärte Frage der Datenhoheit untersucht werden.


StudienleitungMarkus Gollrad
Projektvolumen100.000 €
(davon 100.000 € Förderanteil durch BMDV)
Projektlaufzeit11/2017–02/2019
AnsprechpartnerMarkus Gollrad
Tel.: 030 314 25874
E-Mail: markus.gollrad@tu-berlin.de

Ergebnisse des Projekts

Im Rahmen der wissenschaftlichen Studie wurde ein Gutachten ausgearbeitet, in dem die einzelnen Abschnitte behandelt werden. Am Ende eines jeden Abschnitts finden sich Schlussfolgerungen, die auch als Kurzfassung der Studie gesondert veröffentlicht sind.

Die Kurzfassung mit den Schlussfolgerungen zu den vier Abschnitten der Studie ist hier (Deutsch) und hier (Englisch) abrufbar.

Die vollständige Langfassung der Studie ist im März 2019 beim Deutschen Fachverlag (dfv) unter dem Titel „Rechtsgrundlagen des automatisierten Fahrens“ erschienen (ISBN 9-783800-517039).
Das Buch steht seit Mai 2020 digital und kostenlos hier zur Verfügung.

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