Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung, Gesundheitsversorgung und Pflege: Die Digitalisierung ist der Antrieb für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen. Überall flächendeckende, hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen sind Voraussetzung dafür, dass die digitale Transformation Deutschlands umfassend gelingt. Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend auszubauen. Der Ausbau liegt vorwiegend in der Hand der Telekommunikationsunternehmen. Wo dieser nicht erfolgt, wird die Bundesregierung den Ausbau einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur weiter fördern und stellt damit gleiche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet her.
Die Förderung von Glasfaserinfrastruktur
Mit unserer Gigabitförderung 2.0, die am 3. April 2023 gestartet ist, setzen wir einerseits, insbesondere mit der Einführung von Branchendialogen, die dafür sorgen, dass in den Kommunen das Potenzial des privatwirtschaftlichen Ausbaus prioritär ausgelotet und unterstützt wird, auf den privatwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen. Andererseits sorgen wir dafür, dass die Förderung den privatwirtschaftlichen Ausbau nicht verdrängt und in die Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt. So entsteht ein optimales Verhältnis zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau. |
In der Gigabitförderung 2.0 wurde für jedes Bundesland eine bestimmte jährliche Fördermittelobergrenze festgelegt. Alle Förderanträge eines Bundeslandes werden anhand eines Kriterienkataloges zur Bestimmung des Nachholbedarfs bzw. der Förderwürdigkeit nach einem Punktesystem bewertet. Gebiete mit dem größten Nachholbedarf sind insbesondere solche, die noch einen großen Anteil sog. weißer Flecken aufweisen. Zugleich werden Gebiete gefördert, bei denen der privatwirtschaftliche Netzausbau bereits abgeschlossen ist, danach jedoch Restgebiete verbleiben, für die auch langfristig keine privatwirtschaftliche Ausbauperspektive besteht.
Um die eigentlichen Förderbedarfe zu ermitteln, finden zwischen den Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen Branchendialoge zum möglichen privatwirtschaftlichen Ausbau in ihrem Gebiet statt. Die Potenzialanalyse unterstützt diesen Prozess, indem sie das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial für das Gebiet darlegt. Eine Handreichung zur Ausgestaltung eines Branchendialogs stellt das Gigabitbüro des Bundes zur Verfügung.
Förderanträge können von Gebietskörperschaften, also unter anderem von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten gestellt werden. Einzelheiten werden in Förderaufrufen festgelegt. Nach Beendigung der Förderaufrufe 2023 beabsichtigt das BMDV, die Gigabitförderung 2024 zügig mit neuen Förderaufrufen fortzuführen.
Bei der Durchführung des Förderprojektes werden die Gebietskörperschaften durch unsere Bewilligungsbehörden (Projektträger) unterstützt.
Die Förderung von Beratungsleistungen
Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur erfolgt größtenteils privatwirtschaftlich durch die Telekommunikationsunternehmen. Der geförderte Ausbau soll ergänzend in den nichtwirtschaftlichen Gebieten stattfinden. Oftmals bedarf es einer fachlichen Beratung der Gebietskörperschaften durch externe Experten, um ein optimales Verhältnis beider Ausbauarten zu erreichen und auf dieser Grundlage ggf. ein Förderverfahren durchzuführen. Hier unterstützen wir die Gebietskörperschaft. Sie können unsere Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. |
Landkreise erhalten im Rahmen der Beratungsförderung maximal 200 Tausend Euro Fördermittel. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50 Tausend Euro. Gemeindeverbände müssen einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung (zum Zeitpunkt der Antragsstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes) nachweisen. Die Förderung kann nur einmalig beantragt werden. Gebietskörperschaften,, die bereits eine Bewilligung für eine Beraterunterstützung gemäß der Gigabitrichtlinie vom 26. April 2021 erhielten und noch kein Projekt nach dem letzten Förderprogramm umsetzen, nehmen diese Beratungsleistung in die neue Förderung mit.
Anträge konnten bis zum 08.12.2023 gestellt werden. Auch hier beabsichtigt das BMDV die Förderung im Jahr 2024 zügig fortzuführen.
Die Projektträgerschaft der Breitbandförderung des Bundes
Die Durchführung unseres Förderprogramms erfolgt durch zwei Bewilligungsbehörden (Projektträger), die jeweils für rund die Hälfte der Fördergebiete zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der aconium GmbH und der PwC GmbH WPG übernommen.
Aktuelle Förderprojekte
Der Breitbandatlas als Teil des Gigabit-Grundbuches veranschaulicht anhand interaktiver Karten, bisherige Fördervorhaben und welche Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen Informationen und Funktionen ergänzt. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige unserer Förderprojekte vor.
Öffentliche Konsultation der Gigabit-Rahmenregelung
Der EU-Rechtsrahmen für die Gigabitförderung (sog. Gigabit-Rahmenregelung) läuft zum Ende des Jahres 2025 aus. Das BMDV hat deshalb mit der EU-Kommission Gespräche mit dem Ziel geführt, die Geltung der Gigabit-Rahmenreglung bis zum Ablauf des Jahres 2028 zu verlängern, um eine rechtssichere Grundlage für weitere Fördermaßnahmen zu schaffen. Dabei ist die Rahmenregelung an die Vorgaben der überarbeiteten EU-Breitbandbeihilfe (ABl. C 36 vom 31.1.2023, S. 1) anzupassen und eine öffentliche Konsultation durchzuführen.
Nähere Informationen finden sich unter „Weiterführende Informationen“ mit dem Anschreiben zur öffentlichen Konsultation, dem angepassten Entwurf der Rahmenregelung (als Reinfassung mit Erläuterungen und als Änderungsfassung) sowie einem Dokument mit Kriterien zur Festlegung des Zeitraums für die Abfrage des privatwirtschaftlichen Netzausbaus im Markterkundungsverfahren nach § 4 Absatz 3 und 9 der angepassten Rahmenregelung („relevanter Zeitraum“).
Das KfW-Förderangebot für den Breitbandausbau
Diese Maßnahmen fördert die KfW:
- Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze, inklusive Backbone-Ausbau und Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z. B. Mobilfunkmasten oder Rechenzentren)
- Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes, inklusive Inhouse-Verkabelung
- Planung und Nebenkosten
Diese Finanzierungsmöglichkeiten bietet die KfW:
KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur
- Förderkredit mit günstigen, bundesverbilligten Zinssätzen für private und kommunale Unternehmen
- Als Standardkredit: bis zu 50 Millionen Euro, als Individualkredit mit flexibleren Finanzierungstrukturen: ab 25 Millionen Euro
- Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur
- Finanzierung im Konsortium für private und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften
- Flexible Finanzierungsstrukturen und individuelle Konditionen
- Leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis zu 30 Millionen Euro
- Optionale Refinanzierung der Konsortialpartner
Weiterführende Informationen finden Sie hier.