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Verkehrsträger: Wasser, Straße, Schiene
Verkehrsträger: Wasser, Straße, Schiene

Quelle: Pixelio / Klaas Hartz, Daniel Pittner, Viola

Zeitplan zur Erarbeitung des BVWP
Zeitplan zur Erarbeitung des BVWP

Quelle: BMDV

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist Grundlage der aktuellen Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes. Um eine solche Planung mit Weitblick durchzuführen und die verfügbaren Mittel sinnvoll einzusetzen, ist eine sichere und gute Basis unverzichtbar.

Grundkonzeption zum BVWP 2030

Mit der Grundkonzeption hat das BMDV die Leitlinien zur Erstellung des BVWP 2030 festgelegt. In der Grundkonzeption wurden die Herausforderungen und Ziele des BVWP, die aktuellen Netzmängel und die notwendigen methodischen Weiterentwicklungen analysiert und eine Strategie entwickelt, die eine Priorisierung der zukünftigen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen ermöglicht. Dabei wurden noch keine Aussagen zu einzelnen Projekten gemacht, sondern allgemeine Kriterien zu der Einordnung in verschiedene Dringlichkeitskategorien entwickelt.

Prognosen, Forschungsprojekte und Projektbewertungen zum BVWP 2030

Der BVWP 2030 basiert auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage. Dabei stützt er sich auf Prognosen, Forschungsprojekte und Projektbewertungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und veränderter Rahmenbedingungen. So war u.a. erstmalig eine umfassende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Bestandteil des BVWP 2030, um ein hohes Maß an Transparenz und Akzeptanz des BVWP 2030 herzustellen. Dieses Beteiligungsverfahren erfüllte auch an die Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich insgesamt (2009-2016) auf rund 30 Mio. Euro. Davon entfallen

  • ca. 10 Mio. Euro für Prognosen und Forschungsprojekte,

  • ca. 16 Mio. Euro für Projektplausibilisierung, Kostenermittlung und Projektbewertung,

  • ca. 1,5 Mio. Euro für die Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach UVPG

  • und 1,5 Mio. Euro für Qualitätssicherung.

Die Endberichte zu den Prognosen und Forschungsberichten stehen zum Download zur Verfügung. Die Ergebnisse der Projektbewertungen sind im Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP 2030 veröffentlicht.

Verkehrsprognose 2030

Unabdingbare Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan 2030 ist eine realistische, belastbare Prognose über die zukünftige Entwicklung des Güter- und Personenverkehrs. Zu diesem Zweck wurde im Auftrag des BMDV eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Verkehrsprognose mit dem Zieljahr 2030 erarbeitet. Die Verkehrsprognose 2030 besteht aus insgesamt sechs Teilen: Ausgehend von der Strukturdatenprognose 2030, welche die ökonomische und demografische Entwicklung prognostiziert und der Seeverkehrsprognose 2030 (Prognose des Seeverkehr, Hafenumschläge und Seehafenhinterlandverkehre) wurden die deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen des Güter- und Personenverkehrs ermittelt (Verkehrsverflechtungsprognose 2030). Diese Verkehrsverflechtungen wurden auf die Verkehrsmittelnetze Straße, Schiene und Wasserstraße – wie die Fachleute sagen – „umgelegt“. Ergebnis sind die Verkehrsaufkommen und Verkehrsleistungen der einzelnen Verkehrsträger auf den einzelnen Streckenabschnitten der entsprechenden Infrastrukturnetze für das Jahr 2030 (Sektoralprognosen Straße, Schiene und Wasserstraße).

Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik

Ein weiterer wichtiger Baustein der Erarbeitung des BVWP 2030 war die Aktualisierung und methodische Weiterentwicklung des Bewertungsverfahrens. Hintergrund war die Anpassung an veränderte internationale Standards sowie neue Forschungsergebnisse und gesellschaftliche Entwicklungen wie z.B. der Wunsch nach mehr Transparenz solcher strategischen Pläne und Programme. Es bildet die Basis der Bewertung und Wirkungsermittlung von Infrastrukturvorhaben. Auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 und der Ergebnisse der Projektbewertung wird über eine Aufnahme und ggf. eine Einstufung in die Dringlichkeitskategorien des Bundesverkehrswegeplans entschieden. Neben der Nutzen-Kosten-Analyse als Kernstück erfolgen für die Projekte auch eine umwelt- und naturschutzfachliche sowie eine raumordnerische und städtebauliche Beurteilung. Details und weiterführende Informationen zur Bewertungsmethodik können dem BVWP 2030, dem Methodenhandbuch zum BVWP 2030 sowie den Endberichten der Forschungsvorhaben zur Bewertungsmethodik entnommen werden.

Ablauf der Projektanmeldungen

Bei der Aufstellung des BVWP 2030 hat das BMDV zur Nennung von Aus- und Neubauprojekten für Schienenwege, Straßen und Binnenwasserstraßen aufgefordert, sofern diese in die Zuständigkeiten des Bundes fallen. Aufgrund der Verwaltungsunterschiede der drei Verkehrsträger wurde auch der Anmeldeprozess unterschiedlich gestaltet.

Die Bundesfernstraßen wurden zum Zeitpunkt der Aufstellung des BVWP im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet. Dementsprechend konnten nur die Bundesländer Vorschläge für Straßenprojekte für den BVWP einreichen. Die Bundeswasserstraßen werden durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) unmittelbar vom Bund verwaltet. Neben der WSV hatten auch Bundesländer die Gelegenheit, Aus- und Neubauvorhaben vorzuschlagen. Bei der Schiene werden Bauvorhaben vom Bund oder den Ländern direkt mit der Deutschen Bahn AG vereinbart. Projektvorschläge für die Schiene konnten ohne Einschränkungen von „allen“ gemacht werden – von der DB Netz AG, Bundesländern, Verbänden oder auch Bürgerinnen und Bürgern.

Grundsätzlich zu beachten waren bei allen Verkehrsträgern zumindest grundlegende Anforderungen an die Qualität der Projektvorschläge. Nach der Sammlung aller Vorschläge wurden Vorprüfungen und Konsolidierungen durchgeführt. Eine Liste aller angemeldeten Projekte wurde für jeden Verkehrsträger veröffentlicht. Diese Übersichten enthalten außerdem Projekte, die in den sog. „Bezugsfall“ des BVWP aufgenommen wurden. Diese Projekte werden für den BVWP 2030 als realisiert unterstellt, da sie bis zum Gültigkeitsbeginn abgeschlossen, im Bau befindlich oder in noch geltenden Bedarfsplänen festgelegt sind.

Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030, die auch die gesetzlichen Anforderungen an die SUP gemäß UVPG erfüllte, konnten zwischen dem 21. März und 2.Mai 2016 alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu dem zuvor veröffentlichten Entwurf des BVWP 2030 und dem Umweltbericht Stellung beziehen. Ergänzend dazu konnten sich auch Behörden und die Öffentlichkeit aus den Nachbarstaaten schriftlich und in ihrer Landessprache am Entwurf des BVWP 2030 beteiligen. Stellungnahmen konnten schriftlich per Post, elektronisch direkt über das Online-Formular des BMDV übermittelt oder an über 20 im Bundesgebiet verteilten Auslegungsorten niedergeschrieben werden. Insgesamt wurden rund 39.000 Stellungnahmen in einem mehrstufigen Prozess fachlich inhaltlich im Hinblick auf etwaigen Anpassungsbedarf am Entwurf des BVWP 2030 mit Auswirkungen auf den Gesamtplan geprüft. Aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen sinnvolle Hinweise wurden in die Endfassung des BVWP 2030 übernommen. Darüber hinaus wurde seitens des BMDV in einem „Bericht zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030“ zusammenfassend dokumentiert, wie das BMDV mit den eingereichten Stellungnahmen umgegangen ist.