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Rollstuhl
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Quelle: Fotolia / Minerva Studio

Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung jedes einzelnen. Dies gilt insbesondere auch für behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Für viele Menschen mit Behinderungen, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, ist die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs mit Eisenbahnen, Omnibussen und Straßenbahnen eine wichtige Grundlage, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können.

Der Verkehrsbereich nimmt daher im „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und zur Änderung anderer Gesetze“ einen bedeutenden Raum ein. Hier finden Sie auch Informationen in englischer und französischer Sprache zum Gesetz.

Im Zuge der Einführung des BGG im Jahr 2002 sind im Rahmen der eng bemessenen Zuständigkeiten des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Eisenbahn- und Luftverkehr und den Straßenbau wichtige Gesetze geändert worden. So enthalten

  • das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG),
  • die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO),
  • das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und
  • das Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

jeweils unterschiedliche Regelungen, die auf die Herstellung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit abzielen. Dabei wurden die Beteiligungsrechte behinderter Menschen gestärkt.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält das von den Ländern umzusetzende Ziel, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die Nahverkehrspläne der Aufgabenträger haben die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit diesem Ziel zu berücksichtigen.

Ab Ende Juni 2025 werden zudem in bestimmten Bereichen von Personenbeförderungsdiensten die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu berücksichtigen sein. Ziel ist es die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der EU zu harmonisieren und somit die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Bundesregierung versteht das Prinzip der Barrierefreiheit als Qualitätsgewinn für alle Nutzerinnen und Nutzer. Ältere Menschen, aber auch Kinder und Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck haben in der Regel dieselben Nutzungsschwierigkeiten wie Menschen mit Behinderungen. Die Barrierefreiheit ist damit ein wichtiges Qualitätsmerkmal im öffentlichen Personenverkehr.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre und unsere älter werdende Gesellschaft machen deutlich, dass die Herstellung von Barrierefreiheit heute notwendiger Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist.