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Quelle: Fotolia / Udo Kroener

Flugsicherung dient der Lenkung und Sicherung des Luftverkehrs. In Anspruch genommen werden die Dienste der Flugsicherung vor allem von Linienflügen, aber auch von militärischen Einsatzflügen. Sicherheit steht bei der Flugsicherung immer an erster Stelle. Dies gilt in Zeiten kräftiger Zunahme des Luftverkehrs genauso wie in anschließenden Phasen auch deutlich geminderten Wachstums oder gar Verkehrsrückgangs. Diese stellen keine Grundlage für eine verminderte Aufmerksamkeit gegenüber der Sicherheit dar.

Mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky - SES) wird die europaweite Harmonisierung und Kooperation in der Flugsicherung noch verstärkt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Luftraum effizienter genutzt werden kann.

Flugsicherungsdienste im Sinne der EU-Verordnungen zum Single European Sky unterteilen sich in

  • Flugverkehrsdienste
  • Flugberatungsdienste
  • Kommunikationsdienste
  • Navigationsdienste
  • Ortungsdienste
  • Flugwetterdienste.

Aufgaben der Flugsicherungsdienste

  • Die Flugverkehrslenkung und -überwachung
  • Fluginformationsdienst während des Fluges
  • Bereitstellung und der Austausch von Informationen (z.B. über Hindernisse, Luftsperrgebiete, Wetter, Flugplätze) zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Flügen durch Publikationen und Beratung vor dem Flug
  • Der Betrieb von Telekommunikations-, Navigations- und Ortungssystemen sowie der Nachrichtenaustausch zwischen verschiedenen Flugsicherungsorganisationen und -Dienststellen
  • Die Ausbildung von Flugsicherungspersonal
  • Die zunehmend Bedeutung gewinnende wirtschaftlich und ökologisch optimale Durchführung von Flügen durch Verkehrsflusssteuerung und Luftraum-Management