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Flugzeug am Himmel

Quelle: Fotolia / RRF

Bundesverwaltung

Die Luftverkehrsverwaltung wird seit 2009 nach der Neufassung von Artikel 87d Absatz 1 Grundgesetz (GG) durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2247) nur noch in Bundesverwaltung und nicht mehr in „bundeseigener Verwaltung“ geführt. Die Ausgestaltung der Luftverkehrsverwaltung als reine Bundesverwaltung erlaubt künftig die Übertragung von Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung des Bundes auch auf Dritte im Rahmen der Beleihung. Die Errichtung von bundeseigenen Behörden oder Einrichtungen ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. So können insbesondere Aufgaben der Flugsicherung in Deutschland auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden (vgl. dazu Artikel 87d Absatz 1 Satz 2 GG). Nach Artikel 87d Absatz 2 GG können im Übrigen Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung den Ländern als Auftragsverwaltung durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates übertragen werden. Hiervon hat der Bund durch entsprechende Regelungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Gebrauch gemacht.

Bundesauftragsverwaltung

Gemäß Paragraph 31 Absatz 2 LuftVG wurden bestimmte Verwaltungsaufgaben den Bundesländern zur Ausführung übertragen, u.a.:

  • Genehmigung von Flugplätzen
  • Lizenzierung von bestimmten Luftfahrern; (Privatflugzeugführer, nichtberufsmäßige Führer von Drehflüglern, Motorseglerführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer, Steuerer von verkehrszulassungspflichtigen Flugmodellen und sonstigem verkehrszulassungspflichtigen Luftfahrtgerät, nicht jedoch von Luftsportgerät)
  • Lizenzierung von Luftfahrtunternehmen, die Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln (VFR) betreiben
  • Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen
  • Ausübung der Luftaufsicht.

Verwaltungsbehörden und Einrichtungen

Bundesbehörden

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Die zuständigen nachgeordneten Behörden sind:

Landesbehörden

  • Oberste Landesluftfahrtbehörden (Senate, Ministerien)
  • Mittelbehörden (Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Luftämter)

Öffentliches Unternehmen