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Baustelle auf einer Autobahn
1. Bauabschnitt A 8: Augsburg - München

Quelle: autobahnplus A8 GmbH

Das A-Modell auf einen Blick:

  • Seit 2005
  • Gegenstand: Ausbau inklusive Ausführungsplanung, Betrieb, Erhaltung und (anteilige) Finanzierung
  • Konzessionsvertrag mit Weiterleitung der erhobenen Lkw-Maut (vollständig oder anteilig, je nach Vertrag) bzw. Einheitsmaut für mautpflichtige Verkehrsmenge
  • Nutzerorientierung u. a. durch Verkehrsmengenabhängigkeit
  • Verkehrsmengenrisiko beim Konzessionsnehmer
  • Laufzeit: bisher stets 30 Jahre

Bei den bisherigen A-Modellen plant und baut der Konzessionsnehmer den sechsstreifigen Ausbau einer bestehenden, hochbelasteten Bundesautobahnteilstrecke, zudem erhält und betreibt er den gesamten Streckenabschnitt. Diese Leistungen übernimmt er zur Ausübung. Er muss seine Leistungen (anteilig) finanzieren. Beim A-Modell erhält der Konzessionsnehmer als Gegenleistung vom Staat eine verkehrsmengenabhängige Vergütung auf Basis der Lkw-Maut. Mit der Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut in Deutschland im Jahr 2005 wurden diese Projekte möglich.

Bei den ÖPP-Pilotprojekten spielt bei der Vergütungsbemessung nicht nur die Fahrleistung, sondern auch die Lkw-Mauthöhe und der Flottenmix eine Rolle. Im Rahmen der 2. ÖPP-Staffel wurde diese Vergütungsstruktur dahingehend vereinfacht, dass die verkehrsmengenabhängige Vergütung auf Basis einer im Wettbewerb ermittelten Einheitsmaut bestimmt wird. Neben der verkehrsabhängigen Vergütung erhält der Konzessionsnehmer in einigen Projekten auch eine Anschubfinanzierung, die in der Bauphase - abhängig vom Baufortschritt - ausgezahlt wird. Bei anderen Projekten erhält der Konzessionsnehmer die auf dem ÖPP-Streckenabschnitt anfallende Lkw-Maut, reduziert um einen im Wettbewerb ermittelten monatlichen fixen Abzugsbetrag.

Die Laufzeit der bisherigen A-Modell-Verträge beträgt jeweils 30 Jahre. Bei allen bereits fertiggestellten ÖPP-Projekten nach dem A-Modell konnte die Verkehrsfreigabe jeweils vor dem vertraglich vereinbarten Termin erfolgen. Die A-Modell-Konzessionsnehmer müssen in der Betriebs- und Erhaltungsphase sogenannte Verkehrsbeeinträchtigungskosten entrichten; bei deren jeweiliger Höhe spielen die Anzahl und die Länge der nicht zur Verfügung stehenden Fahrstreifen sowie der Zeitpunkt der Verkehrsbeeinträchtigung eine Rolle. Der Abzug ist z. B. für Arbeiten in der Nacht geringer als für Arbeiten während des Tages. Hierdurch soll eine Nutzerorientierung der ÖPP-Konzessionsnehmer erreicht werden.

Bei Projekten nach dem A-Modell wird – genauso wie im konventionellen Bereich – ein Privater lediglich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben eingesetzt.