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Seeleute

Quelle: Fotolia / lunamarina

Seemännische Berufsausbildung

In der deutschen Seeschifffahrt gibt es ungeachtet mancher konjunktureller Unwägbarkeiten nach wie vor interessante Ausbildungswege und attraktive Arbeitsplätze.

Das berufliche Fundament in der Seeschifffahrt kann der Interessierte mit einer Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker legen. Es handelt sich dabei um eine dreijährige duale Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Facharbeiterberuf – dem Einzigen in der Handelsschifffahrt – bei dem die praktische Ausbildung an Bord von Schiffen erfolgt und Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine umfasst, einschließlich Ladungs- und Umschlagtechnik, Schiffssicherheit sowie Schiffsbetriebstechnik. Schiffsmechaniker unterstützen beispielsweise den Kapitän und die nautischen Schiffsoffiziere während der Brückenwache oder den Leiter der Maschinenanlage und die technischen Schiffsoffiziere im täglichen Maschinenbetrieb bei der Wartung und Instandhaltung der Schiffsantriebsanlagen und der Hilfsanlagen. Die theoretische Ausbildung erfolgt an einer der drei seemännischen Berufsschulen in Lübeck-Travemünde, Elsfleth und Rostock.

Zuständig für die Überwachung der Ausbildung ist die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt in Bremen (BBS), bei der weitere Informationen angefordert werden können.

Ausbildung zum Kapitän, zum nautischen Schiffsoffizier und zum technischen Schiffsoffizier

Das für Kapitäne und Schiffsoffiziere erforderliche Wissen und Können ist weltweit verbindlich im Internationalen Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) geregelt. Diesem Übereinkommen der IMO sind nahezu alle schifffahrtstreibenden Länder beigetreten; es gilt für über 99 % der Welthandelstonnage.

Die Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt – Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) setzt das STCW-Übereinkommen in Deutschland um und regelt somit die inhaltlichen Anforderungen für die Ausbildung der Kapitäne und Schiffsoffiziere. Der Erwerb eines Befähigungszeugnisses als Offizier im nautischen oder technischen Schiffsdienst, zu Letzterem zählen auch Elektrotechnische Schiffsoffiziere, setzt ein erfolgreiches Studium an einer Fachhochschule oder einen erfolgreichen Schulbesuch an einer Fachschule voraus. Wenn die weiteren sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, steht am Ende der theoretischen Ausbildung an den seefahrtbezogenen Fachhoch- oder Fachschulen die Erteilung des Befähigungszeugnisses zum nautischen oder technischen Wachoffizier. Mit einem solchen Befähigungszeugnis kann der Schiffsoffizier eine spannende berufliche Karriere an Bord beginnen.

Sichere Besetzung von Kauffahrteischiffen

Die Besetzung eines Schiffes mit einer ausreichenden Anzahl qualifizierten Personals ist der entscheidende Faktor zur Gewährleistung der Schiffssicherheit, denn in der Seeschifffahrt geht es letztlich darum, Menschen, Schiff und Landung sicher von A nach B über See zu befördern.

Dazu hat das Bundesverkehrsministerium eine Schiffsbesetzungsverordnung erlassen, die internationales Recht und korrespondierende Empfehlungen der IMO in nationales Recht umsetzt. Danach hat der Reeder eines Schiffes unter der Bundesflagge bei der Dienststelle Schiffssicherheit ein Schiffsbesatzungszeugnis zu beantragen, in dem die für den sicheren und effizienten Betrieb des Schiffes notwendige Besatzung für nationale und internationale Kontrollen vermerkt wird. Somit wird in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Schiffsgröße, des Fahrtgebietes, der Hafenfolge der bevorstehenden Reisen und weiterer Kriterien die sichere Mindestbesatzung bestimmt. Dies erfolgt sowohl im Hinblick auf die Qualifikation der Besatzungsmitglieder als auch hinsichtlich der Anzahl. Der Reeder ist dadurch verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt der Reise des Schiffes mindestens die im Schiffsbesatzungszeugnis festgelegte Besatzung an Bord vorzuhalten.

Selbstverständlich – und das ist überwiegend der Fall – dürfen mehr Besatzungsmitglieder tätig sein, als im Schiffsbesatzungszeugnis vermerkt. Ändern sich die maßgeblichen Parameter, beispielsweise durch einen Wechsel des Fahrtgebietes, ist der Reeder verpflichtet, ein neues Besatzungskonzept zu entwickeln und der zuständigen Behörde zur Bestätigung vorzulegen.

Maritime Medizin

Zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit in der Seeschifffahrt ist es erforderlich, dass medizinische Aspekte, die an Land eine Rolle spielen, auch an Bord berücksichtigt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass nur Besatzungsmitglieder an Bord tätig sind, denen durch eine eingehende Untersuchung bescheinigt wird, dass sie seediensttauglich sind. Sie müssen körperlich fit sein, über ein gutes Seh- und Hörvermögen verfügen und auch psychisch die Strapazen einer Tätigkeit auf See ertragen können. Seeleute unterliegen starken Belastungen, wie unterschiedlichen klimatischen Bedingungen, Zeitverschiebungen und sind oft für eine längere Zeit weit entfernt vom vertrauten sozialen Umfeld. Seediensttauglichkeitsuntersuchungen von Seeleuten werden elektronisch erfasst und dürfen nur von speziell zugelassenen und regelmäßig überwachten Ärzten durchgeführt werden, die die Bedingungen an Bord kennen. Abgelehnte Bewerber erhalten einen Sperrvermerk im elektronischen Verzeichnis, so dass sie sich nicht missbräuchlich die Seediensttauglichkeit erschleichen können.

Wichtig ist zudem, dass es eine medizinische Versorgung an Bord gibt. Es ist notwendig, dass es medizinische Räumlichkeiten für eine Behandlung gibt, eine umfassende Bordapotheke vorhanden ist und medizinisch ausgebildetes Personal den Kranken und Verletzten kompetent helfen kann. Nur auf großen Kreuzfahrtschiffen gibt es Ärzte. Auf allen anderen Schiffen sind der Kapitän und der nautische Schiffsoffizier verantwortlich und müssen sich regelmäßig alle fünf Jahre in der medizinischen Versorgung fortbilden. Zur Seite steht ihnen rund um die Uhr und kostenfrei der funkärztliche Beratungsdienst, der in Deutschland seit vielen Jahrzehnten durch Ärzte der Klinik in Cuxhaven zuverlässig ausgeübt wird.

Die medizinische Ausstattung an Bord wird durch einen Fachausschuss, der vom BMDV geleitet und mit Experten besetzt wird, rechtsverbindlich festgelegt. Reeder, die ihre Schiffe unter der deutschen Flagge fahren, können sich darauf verlassen, dass den Seeleuten eine qualitativ hochwertige und internationalen Anforderungen entsprechende medizinische Versorgung an Bord gewährleistet wird, die aus wirtschaftlicher Sicht nur moderat belastet.