Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Georg-Forster-Gebäude der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz © Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz

Quelle: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz

Welche Ausbildungsabschnitte und -inhalte umfasst das Referendariat?

Das technische Referendariat in der Fachrichtung „Architektur“ dauert insgesamt zwei Jahre und umfasst vier Ausbildungsabschnitte unterschiedlicher Dauer. Den Schwerpunkt bildet die Ausbildung in der staatlichen Bauverwaltung.

Ausbildungsabschnitt-1Öffentlicher Hochbau (staatliche Bauverwaltung) (34 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-2Stadtplanung, Städtebau und Bauordnungswesen (24 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-3Aufgaben der mittleren, höheren und obersten Dienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbehörden (10 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-4Seminare, Lehrgänge, Fachexkursionen, Häusliche Prüfungsarbeit sowie schriftliche und mündliche Prüfungen (einschließlich   Vorbereitungszeit) (24 Wochen)
Erholungsurlaub12 Wochen

Ausbildungsbegleitend werden allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen sowie Kenntnisse über Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit vermittelt. Das Referendariat wird mit der Großen Staatsprüfung/dem Staatsexamen abgeschlossen und die Absolventen sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Technischer Assessor“ bzw. „Technische Assessorin“ zu führen.

Wo findet die Ausbildung statt?

Der erste Ausbildungsabschnitt erfolgt bei Ausbildungsstellen der staatlichen Bauverwaltung auf der örtlichen, baudurchführenden Ebene. Im Fokus stehen die praxisorientierte Mitarbeit an allen baufachlichen Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung – und somit das Kennenlernen des gesamten Spektrums öffentlicher Architektur mit dem Schwerpunkt öffentlicher Hochbau – sowie die praxisorientierte Mitarbeit an den damit verbundenen Leitungsaufgaben. Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst 14 Wochen in einer Unteren Bauaufsichtsbehörde und in Behörden des Baunebenrechts auf kommunaler Ebene sowie 10 Wochen Ausbildung in einer Planungsbehörde auf kommunaler Ebene. Auch hier steht die praxisorientierte Mitarbeit an allen Aufgaben der genannten Behörden im Mittelpunkt. Den Schwerpunkt des dritten Ausbildungsabschnitts bilden die Aufgaben der mittleren, höheren und obersten Dienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbehörden sowie das Kennenlernen der gegenseitigen Erfordernisse der Behörden unterschiedlicher Verwaltungsebenen in der fachlichen, förmlichen und qualitativen Zusammenarbeit. Die Ausbildung erfolgt bei mittleren und höheren bzw. obersten Verwaltungsbehörden.     

Ergänzend zur praktischen Mitarbeit bei den unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung werden vertiefende fachliche und rechtliche Kenntnisse sowie Management- und Führungskompetenzen in Fachlehrgängen und Seminaren vermittelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit von regelmäßigen Arbeitsgemeinschaftstreffen der Referendare sowie von Hospitationen in der freien Wirtschaft.

Eine detaillierte Darstellung des Ausbildungsplans inklusive der Ausbildungsstellen und ­inhalte in den einzelnen Ausbildungsabschnitten findet sich im „Blauen Heft“ in den Artikeln 3 bis 5.