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Richtfest auf einer Großbaustelle © Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz

Quelle: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz

Um sich für ein technisches Referendariat im Prüfungsausschuss Architektur bewerben zu können, ist ein abgeschlossenes Studium der Architektur nachzuweisen, das an einer wissenschaftlichen Hochschule absolviert wurde. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat, die das Kuratorium des Oberprüfungsamts den ausbildenden Bundesländern als Empfehlung an die Hand gibt, benennt darüber hinaus einen Katalog von Mindeststudieninhalten, die durch das absolvierte Architektur-Studium abgedeckt sein müssen. Zum Teil stellen auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder für das technische Referendariat auf entsprechende Kataloge ab.