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Schmetterling im Gras © Gabriele Fillbrandt

Quelle: Gabriele Fillbrandt

Welche Ausbildungsabschnitte und -inhalte umfasst das Referendariat?

Das technische Referendariat im Prüfungsausschuss „Landespflege“ dauert insgesamt zwei Jahre und umfasst vier Ausbildungsabschnitte, die unterschiedlich gewichtet werden können. Die Angaben zur Dauer der einzelnen Abschnitte in der folgenden Tabelle sind daher als Mittelwerte zu verstehen, von denen bis zu vier Wochen abgewichen werden kann, solange die Gesamtdauer von 104 Wochen nicht überschritten wird.

Ausbildungsabschnitt-1Einführung; Aufgaben der unteren Naturschutzverwaltung und der Kommunalverwaltung (v.a. Grünplanung) (35 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-2Aufgaben der benachbarten Fachverwaltungen der Landespflege (u.a. Umwelt, Wasser, Landwirtschaft, Forsten) (16 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-3Aufgaben der Landesmittelbehörden und Landesoberbehörden für Naturschutz und Landschaftspflege (13 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-4Seminare, Lehrgänge, Wahlstationen, Häusliche Prüfungsarbeit sowie Prüfungen einschließlich Vorbereitungszeit (28 Wochen)
Erholungsurlaub12 Wochen

Ausbildungsbegleitend werden Management- und Kommunikationsqualifikationen sowie soziale Kompetenz in Theorie und Praxis vermittelt. Das Referendariat wird mit der Großen Staatsprüfung/dem Staatsexamen abgeschlossen und die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Technischer Assessor“ bzw. „Technische Assessorin“ zu führen.

Wo findet die Ausbildung statt?

Im ersten Ausbildungsabschnitt erfolgt zunächst eine etwa einwöchige Einführung in die Verwaltung und ihre Aufgaben sowie in die Organisation der Fachverwaltungen durch die Ausbildungsbehörde. Den fachlichen Schwerpunkt dieses Abschnitts bilden die Aufgaben und die Verwaltungspraxis der unteren Naturschutzverwaltung und der Kommunalverwaltung in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege. Diese werden durch die mindestens sechzehnwöchige praktische Mitarbeit bei einer unteren Verwaltungsbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege sowie einer mindestens achtwöchigen Mitarbeit bei einer Kommunalverwaltung – insbesondere im Grünflächenamt – vermittelt. Planungs-, Kommunal- oder Regionalverbände sind weitere mögliche Ausbildungsstellen in diesem Abschnitt. Im Mittelpunkt des zweiten Ausbildungsabschnitts stehen die Aufgaben der Fachverwaltungen der Nachbargebiete der Landespflege und damit die praktische Mitarbeit bei den Fachverwaltungen für Naturschutz/ Landschaftspflege/ Umwelt, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft/ Flurbereinigung, Forstwirtschaft oder Straßenbau. Die Aufgaben der Landesmittelbehörden und Landesoberbehörden für Naturschutz und Landschaftspflege bilden den fachlichen Schwerpunkt des dritten Ausbildungsabschnitts, der dementsprechend bei mittleren, oberen bzw. obersten Verwaltungsbehörden für Naturschutz und Landschaftspflege erfolgt. Darüber hinaus eignen sich die Ausbildungsabschnitte 1 bis 3 besonders für Projektarbeiten und Hospitationen auf Bundesebene sowie bei europäischen Institutionen, in europäischen Mitgliedsstaaten oder in der freien Wirtschaft.

Ergänzend zur praktischen Mitarbeit bei den unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung werden vertiefende fachliche und (verwaltungs-)rechtliche Kenntnisse sowie Management- und Führungskompetenzen in Fachlehrgängen und Seminaren vermittelt. Im Rahmen von regelmäßigen Arbeitsgemeinschaftstreffen wird umfangreiches Fachwissen durch Vorträge, Referate und Fachexkursionen vermittelt.

Eine detaillierte Darstellung des Ausbildungsplans inklusive der möglichen Ausbildungsstellen und -inhalte in den einzelnen Ausbildungsabschnitten findet sich im „Blauen Heft“ in den Artikeln 3 bis 5.