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Frau untersucht Wasserproben

Quelle: Eugen Thielen, HLUG

Welche Ausbildungsabschnitte und -inhalte umfasst das Referendariat?

Das Referendariat in der Fachrichtung „Umwelttechnik“ dauert insgesamt zwei Jahre und umfasst fünf Ausbildungsabschnitte unterschiedlicher Dauer.

Ausbildungsabschnitt-1Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz (17 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-2Immissionsschutz und Klimaschutz (17 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-3Wasserwirtschaft und Gewässerschutz (17 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-4Praktikum/Hospitationen (17 Wochen)
Ausbildungsabschnitt-5
Seminare, Lehrgänge, Häusliche Prüfungsarbeit sowie Prüfungen einschließlich Vorbereitungszeit (24 Wochen)


Erholungsurlaub12 Wochen

Ausbildungsbegleitend werden allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen sowie Management-, Kommunikations- und Führungsqualifikationen vermittelt. Das Referendariat wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen und die Absolventen sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Technischer Assessor“ bzw. „Technische Assessorin“ zu führen.

Wo findet die Ausbildung statt?

Der erste Ausbildungsabschnitt erfolgt bei Unteren und Oberen Abfallbehörden sowie den entsprechenden Landesämtern und beinhaltet die fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung sowie Stoffstromkontrollen, Bodenschutz und Altlasten. Die Aufgaben des Immissionsschutzes und Klimaschutzes bilden den Schwerpunkt des zweiten fachspezifischen Ausbildungsabschnittes, der bei Unteren und Oberen Immissionsschutzbehörden sowie den zugeordneten Landesämtern erfolgt. Im Fokus des dritten Ausbildungsabschnitts stehen die Wasserwirtschaft und der Gewässerschutz; die Ausbildung erfolgt bei Unteren und Oberen Wasserbehörden sowie bei den entsprechenden Landesämtern und Landesbetrieben. Die fachspezifische Ausbildung und selbstständige Mitarbeit in den ersten drei Ausbildungsabschnitten umfasst neben innendienstlichen Tätigkeiten (z.B. Prüfung von Anträgen, Verfassen von Anordnungen, Bescheiden, Stellungnahmen und Berichten), die der vertiefenden Anwendung des technischen und naturwissenschaftlichen Wissens dienen, auch Aufgaben im Außendienst, wie beispielsweise die Mitwirkung bei Messungen, Untersuchungen und Probenahmen sowie die Überwachung von Anlagen.

Der vierte Ausbildungsabschnitt beinhaltet Praktika und Hospitationen, die bei unterschiedlichsten Stellen absolviert werden können – beispielsweise bei Kommunalverwaltungen, Mittelbehörden, Oberen und Obersten Bundes und Landeshörde sowie bei Fachbehörden. Des Weiteren kommen Unternehmen, kommunale Eigenbetriebe, Verbände oder die Landesvertretungen bei der EU in Betracht. Als begleitender fünfter Ausbildungsabschnitt erfolgt die Vermittlung von rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Verwaltung sowie der naturwissenschaftlich-technischen Anforderungen und Vorschriften für den Verwaltungsvollzug in der Umweltverwaltung. Darüber hinaus werden in diesem Zusammenhang Kommunikations- und Managementkompetenzen trainiert.