Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Glühbirnen auf Kreidetafel (Quelle: Fotolia / turgaygundogdu)

Quelle: Fotolia / turgaygundogdu

Im Bundesministerium für Digitales und Verkehr besteht für Auszubildende eine 3-monatige Probezeit (laut TVAöD geregelt).

Während der Ausbildung besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.

1. Ausbildungsjahr: 1.043,28 € brutto
2. Ausbildungsjahr: 1.093,20 € brutto
3. Ausbildungsjahr: 1.139,02 € brutto
4. Ausbildungsjahr: 1.202,59 € brutto

Auszubildende erhalten nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro/Monat. Dies muss schriftlich beim Personalreferat beantragt werden.

Auszubildende erhalten nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung eine einmalige Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro. Dies gilt nur, wenn die Abschlussprüfung beim 1. Mal erfolgreich bestanden wird.

Begabtenförderung berufliche Bildung

Mit diesem Programm werden qualifizierte Berufsanfängerinnen/Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen gefördert.

Beispiele für Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

VfA
  • Betriebswirt
  • Verwaltungsfachwirt
  • Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts)
  • Politik- und Verwaltungswissenschaft (Bacherlor of Arts)
  • Verwaltungsmanagement
KfMK
  • Veranstaltungsfachwirt
  • Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts)
    - Schwerpunkt Marketing
FaMI
  • Medienfachwirt
  • Fachwirt für Medien- und Informationsdienste
  • Bibliotheks- und Informationswissenschaften
  • Bibliotheksmanagement
MTD
  • Technischer Fachwirt
  • Techniker, Fachrichtung Druck- und Medientechnik
  • Industriemeister, Fachrichtung Printmedien
EBT
  • Technischer Fach-/ Betriebswirt
  • Industriemeister, Fachrichtung Elektrotechnik
  • Geprüfter Prozessmanager
  • Techniker, Fachrichtung Elektrotechnik