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Grafik: Kommunikation Menschenmenge

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Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des BVWP 2030

Die tatsächliche Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturprojekten wird noch nicht durch den BVWP beschlossen und somit noch keine konkrete Betroffenheit für Bürgerinnen und Bürger ausgelöst, weil der BVWP „nur“ ein Bedarfsplan ist: Im Rahmen des BVWP wird erarbeitet, ob ein Projekt zur Bewältigung zukünftigen Verkehrs grundsätzlich notwendig ist und nicht wie das Projekt tatsächlich in seinen Details umgesetzt werden soll.

Um frühzeitig Akzeptanz für die im BVWP vorgeschlagenen Verkehrsinvestitionen zu schaffen und den gewachsenen Ansprüchen nach mehr Teilhabe an Infrastrukturentscheidungen nachzukommen, hat das BMDV im Rahmen des BVWP 2030 ein „Konzept zur Öffentlichkeisbeteilung im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes“ erarbeitet und im Juni 2012 vorgestellt. Darin wurde festgelegt, welche Verfahren genutzt wurden, um die formellen Beteiligungsvorhaben durch zusätzliche informelle Schritte zu ergänzen und die Beteiligung bürgerfreundlicher zu gestalten.

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Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Quelle: BMDV

Ein zentraler Baustein des Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 war die prozessbegleitende Veröffentlichung von Informationen im Internet, sodass alle Interessierten die Möglichkeit hatten, sich eigenständig zu informieren. Anhand von Informations- und Konsultationsverfahren wurden Verbände aktiv an der Erarbeitung des BVWP 2030 beteiligt, u.a. im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik oder die Erarbeitung der Grundkonzeption zum BVWP.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Grundkonzeption zum BVWP

Mit der Grundkonzeption wurden bereits vorab die Leitlinien und eine Priorisierungsstrategie für die Verkehrsinfrastrukturinvestitionen im Rahmen des BVWP 2030 entwickelt, um ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept aufzustellen. In der Grundkonzeption erfolgte noch keine Befassung mit konkreten Infrastrukturmaßnahmen oder den Finanzierungsbudgets.

Zum Entwurf der Grundkonzeption waren im Jahr 2013 neben der Beteiligung der Verbände u.a. im Rahmen eines Konsultationsgesprächs auch Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich schriftlich zu äußern und so an der Aufstellung der Leitlinien zur Erarbeitung des BVWP mitzuwirken. Alle Stellungnahmen wurden geprüft und flossen teilweise in den Text der Grundkonzeption ein. Darüber hinaus wurde ein begleitender Bericht zum Konsultationsverfahren erarbeitet, der auch auf der Internetseite des BMDV veröffentlich ist.

Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des BVWP 2030

Die wichtigste Maßnahme zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erarbeitung des BVWP 2030 war die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030. Im Rahmen dieses formalen Beteiligungsverfahrens, das auch die gesetzlichen Anforderungen an die SUP gemäß UVPG erfüllte, konnten zwischen dem 21. März und 2.Mai 2016 alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu dem zuvor am 16. März 2016 veröffentlichten Entwurf des BVWP 2030 und des Umweltberichts Stellung beziehen. Ergänzend dazu konnten sich auch Behörden und die Öffentlichkeit aus den Nachbarstaaten schriftlich und in ihrer Landessprache am Entwurf des BVWP 2030 beteiligen.

Ziele und Rahmenbedingungen

Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung waren der Entwurf des BVWP 2030 und der Umweltbericht, welche auf der Internetseite des BMDV eingesehen werden konnten. Ergänzend dazu wurde im Internet unter www.bvwp-projekte.de ein Projektinformationssystem (PRINS) mit den detaillierten Bewertungsergebnissen zu den einzelnen, im Plan enthaltenen Aus- und Neubauprojekten bereitgestellt. Zudem wurden im Beteiligungszeitraum die Unterlagen in insgesamt 20 über das Bundesgebiet verteilten Auslegungsorten öffentlich ausgelegt und dort ebenfalls ein Zugang zum PRINS bereitgestellt. Den gesamten Beteiligungszeitraum über stand eine telefonische Hotline im BMDV zur Verfügung.

Da die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gemäß UVPG ablief, standen in diesem Verfahren der Gesamtplan des BVWP und seine Wirkungen im Vordergrund. Einzelvorhaben konnten daher nicht im Detail diskutiert werden und projektbezogene Stellungnahmen waren nur relevant, wenn diese Auswirkungen auf den Gesamtplan hatten. Dies war beispielsweise dann der Fall, wenn sich Hinweise ergaben, die den Bedarfsnachweis der Projekte ernsthaft in Zweifel zogen, unter anderem bei Vorliegen fehlerhafter Bewertungen. Gegenstand des BVWP ist ausschließlich die Frage, ob für ein Projekt grundsätzlich ein verkehrlicher Bedarf besteht. Wie Projekte im Detail auszugestalten sind, wird in nachgelagerten Planungsverfahren wie den Raumordnungs-, Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren konkretisiert. Bei letzterem sind teilweise separate Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit gesetzlich garantiert.

Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung wurden vom BMDV im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht berücksichtigt. Das Beteiligungsverfahren war ferner kein Abstimmungsverfahren. Das bedeutet es erfolgte keine quantitative Auswertung, etwa im Sinne einer Aufrechnung zwischen „unterstützenden“ und „ablehnenden“ Stellungnahmen. Vielmehr wurden bei der Auswertung der Stellungnahmen relevante fachlich-inhaltliche Argumente unabhängig davon analysiert, wie oft diese vorgebracht wurden. Entsprechend wurden Mehrfacheinsendungen von inhaltsgleichen Stellungnahmen wie etwa bei durch Bürgerinitiativen initiierten sogenannten Serienbriefen inhaltlich nur einmal berücksichtigt.

An der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten alle natürlichen oder juristischen Personen mit einem Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. Im Rahmen der Teilnahme konnten Stellungnahmen schriftlich oder an den Auslegungsorten zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen konnten per Post an das BMDV geschickt oder elektronisch direkt über ein mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Internetseite des BMDV bereitgestellten Online-Formular eingegeben werden. Die Stellungnahmen mussten fristgerecht während der Laufzeit der Öffentlichkeitsbeteiligung im BMDV eingehen, ansonsten blieben sie unberücksichtigt. Über diese Rahmenbedingungen der Durchführung und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte das BMDV auch bereits vor deren Beginn informiert.

Ergänzend dazu konnten auch Behörden und die Öffentlichkeit aus den Nachbarstaaten schriftlich und in ihrer Landessprache Stellung zum Entwurf des BVWP 2030 nehmen. Für die Nachbarländer galten, je nach Zeitpunkt der Übermittlung der Unterlagen, unterschiedliche Fristen. Allen gemein war jedoch die analog zu dem deutschen Verfahren sechswöchige Dauer des Beteiligungsverfahrens. Relevante Teile der Unterlagen wurden in die jeweiligen Landessprachen übersetzt. Das konkrete Beteiligungsverfahren und insbesondere die Frage, ob zusätzlich zu den relevanten Behörden auch die Öffentlichkeit konsultiert wurde, richteten sich nach dem geltenden Recht sowie dem Ermessen des jeweiligen Nachbarlandes.

Vorgehensweise und Resonanz

Insgesamt gingen rund 39.000 Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP 2030 und zum Umweltbericht im BMDV fristgerecht ein. Einsender von Stellungnahmen waren u.a. Einzelpersonen, Unternehmen, Städte, Gemeinden und Landkreise, Behörden, Interessenvertretungen aus den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft (z.B. Industrie- und Handelskammern, Umwelt-, Wirtschafts- bzw. verkehrswirtschaftliche Verbände, Bürgerinitiativen oder sonstige Vereine) oder wissenschaftliche Einrichtungen.

Bei der Erfassung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde das BMDV auch durch externe Dienstleister unterstützt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wurden bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehalten, insbesondere wurden die angegebenen personenbezogenen Daten weder vom BMDV bzw. den externen Dienstleistern für andere – insbesondere eigene – Zwecke genutzt, noch an anderweitige Dritte weitergegeben.

Aufgrund der Vielzahl wurden die Stellungnahmen nicht einzeln beantwortet oder veröffentlicht, sondern in einem Bericht des BMDV zum Beteiligungsverfahren zusammenfassend dokumentiert. Gleichwohl erhielten die Einsender von Stellungnahmen eine Eingangsbestätigung, sofern dem BMDV hierfür die erforderlichen Informationen vorlagen. Dazu wurden die Daten der im BMDV fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP 2030 bzw. zum Umweltbericht erfasst und diesen eine individuelle Eingangsnummer zugeteilt. Bei elektronisch über das Online-Formular abgegebenen Stellungnahmen wurden diese Arbeitsschritte im Rahmen von vorab definierten, automatisiert ablaufenden Arbeitsprozessen durchgeführt.

Im Anschluss wurden die Stellungnahmen in einem mehrstufigen Prozess fachlich-inhaltlich geprüft. Die Prüfung konzentrierte sich auf die Identifizierung von vorgebrachten fachlich-inhaltlich plausiblen und belastbaren Argumenten mit denen möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamtplan verbunden sein könnten. Diese Sachargumente wurden in einem Datenbanksystem themenbezogen sortiert und den jeweiligen Experten zur Prüfung weitergeleitet. Diese prüften die Stellungnahmen im Hinblick auf etwaigen Anpassungsbedarf am BVWP 2030 mit Auswirkung auf den Gesamtplan. In thematischer Hinsicht ließen sich die relevanten Argumente in der Regel entweder als auf den Gesamtplan bezogen einordnen (z.B. zu den Zielen oder dem Aufbau des BVWP oder zur Verteilung der verfügbaren Finanzmittel zwischen den Verkehrsträgern) oder sie bezogen sich auf einzelne Projekte.

Aus den im Rahmen dieses mehrstufigen Prüfprozesses identifizierten Sachargumenten wurde ein Bericht zum Beteiligungsverfahren zum Beteiligungsverfahren erstellt, in dem zusammenfassend dokumentiert wurde, mit den Stellungnahmen zum Entwurf des BVWP 2030 umgegangen wurde. In Teil II des Berichts sind im Ergebnis die Kernforderungen der Sachargumente sowie die entsprechende Einschätzung des BMDV dazu dargestellt. Der aus den Stellungnahmen abgeleitete Änderungsbedarf am BVWP 2030 ist im Anhang 1 des Berichts als Projektänderungsliste oder direkt im überarbeiteten Druckstück des BVWP 2030 dargestellt. Neben inhaltlichen Hinweisen gingen auch zahlreiche redaktionelle Hinweise zum PRINS ein, die aber nicht bewertungsrelevant sind. Diese Änderungen wurden im Nachgang zum Kabinettsbeschluss des BVWP 2030 ins PRINS eingepflegt. Im Hinblick auf die Ausbaugesetze wurde das PRINS nach Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erneut im Hinblick auf die dort gegenüber dem BVWP 2030 vorgenommenen Änderungen aktualisiert.