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Anfrage starten (Videoaufnahme)

Feedbacksystem

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet mit SQAT (Signing Question and Answer Tool) gehörlosen Nutzerinnen und Nutzern der Internetseite die Möglichkeit ohne Barrieren in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zu kommunizieren.

Gehörlose Nutzer und Nutzerinnen können mit dem kostenlosen Service SQAT einfach per Webcam eine Anfrage oder Nachricht in DGS als Video aufnehmen. Dieses Video schicken Sie als Nutzer ab und erhalten Ihre Antwort ebenfalls per Video in DGS.

Um den SQAT-Service nutzen zu können, benötigen Nutzer lediglich eine Webcam und einen Breitband-Internetzugang.

Somit können gehörlose Nutzerinnen und Nutzer barrierefrei mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr kommunizieren. Mit Klick auf das Logo können Sie direkt ein Video in Gebärdensprache aufnehmen.

Bitte lesen Sie sich vor der Videoaufzeichnung die sonstigen Hinweise unten auf der Seite durch.

Fünf Schritte zur Antwort in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

SQAT - Signing Question Answer Tool - 5 Einfache Schritte zu Ihrer Antwort in DGS

  1. Zeichnen Sie Ihre Anfrage oder Nachricht per Webcam in DGS auf und versenden Sie das Video. Es wird automatisch an die SQAT-Servicestelle weitergeleitet.
  2. Für die Aufnahme einer Anfrage klicken Sie einfach auf das SQAT-Logo und das Aufnahmefenster öffnet sich. Für Ihre Nachricht haben Sie bis zu zwei Minuten Zeit. Nach der Aufnahme besteht die Möglichkeit, sich Ihr Video noch einmal anzusehen und es gegebenenfalls zu wiederholen. Vor dem Versenden ist es noch notwendig, dass Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse eingeben, damit Sie über den Eingang Ihrer Antwort als Video informiert werden können.
  3. Ihre Nachricht wird von der SQAT-Servicestelle in die deutsche Schriftsprache übersetzt. Ihr Film und die Übersetzung werden an den Bürgerservice des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDVI) zur Beantwortung weitergeleitet.
  4. Der Bürgerservice des BMDV beantwortet die Anfrage ebenfalls schriftlich.
  5. Die SQAT-Servicestelle übersetzt die Antwort des Bürgerservice wiederum in DGS und zeichnet sie als Video auf. Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Antwort auf Ihre Frage zugesandt.
  6. Wenn Sie den Link öffnen, erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage oder Nachricht in Form eines Videos in DGS.

    Der Link führt zu einer persönlichen und nur Ihnen zugänglichen Webseite (Dokumentation), auf der der gesamte Kommunikationsvorgang nachzuverfolgen ist:

    1. die Anfrage in DGS
    2. die Übersetzung in Schriftsprache
    3. die Antwort in Schriftsprache
    4. die Übersetzung der Antwort in DGS
Ablaufschema SQAT-Service
Ablaufschema SQAT-Service

Quelle: Gebärdenwerk

Sonstige Hinweise und Datenschutz

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage oder Nachricht den Titel des Artikels beziehungsweise das Thema der Internetseite an, auf die Sie sich beziehen. Dies vereinfacht die Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Für eine verwertbare Aufnahmequalität ist nicht die Rate beim Herunterladen (Downloadrate), sondern die Rate beim Hochladen (Uploadrate) entscheidend. Es wird eine Uploadrate von mindestens 500 Kbits benötigt. Sie können beispielsweise unter www.speed.io testen, ob ihre Uploadrate ausreicht.

Bitte beachten Sie, dass per SQAT – wie auch bei telefonischen Anfragen üblich – ausschließlich allgemeine Anfragen zum Internetangebot des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gestellt werden können. Anfragen zu persönlichen Daten, laufenden Vorgängen und Ähnlichem können über SQAT nicht bearbeitet werden. Auch technische Fragen zum Beispiel zu Problemen mit der Webcam etc. können nicht gestellt werden.

Die Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Nutzung von SQAT ist jederzeit gewährleistet, da der komplette Kommunikationsweg innerhalb eines geschlossenen Systems stattfindet. Die Dokumentation mit der Anfrage des Nutzers oder der Nutzerin in DGS, der schriftsprachlichen Übersetzung, der Antwort in Schriftsprache und der Übersetzung in DGS steht dem Nutzer oder der Nutzerin nach dem Erhalt der Antwort drei Monate lang zur Verfügung. Danach wird die Dokumentation aus datenschutzrechtlichen Gründen unwiderruflich gelöscht.

Haben Sie eine Anfrage oder Nachricht? Dann klicken Sie einfach auf das SQAT-Logo oben rechts und starten Sie Ihre Aufnahme.