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Das Gebäude des BMDV

Quelle: BMDV

Das Organigramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie hier.

Informationen zum Minister sowie zur Hausleitung finden Sie hier.

Informationen zu nachgeordneten Behörden und zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie hier.

Die Zentralabteilung nimmt die administrativen Aufgaben des Ministeriums und seines Geschäftsbereichs wahr. Hier liegt mit den Bereichen Personal, Organisation und Justiziariat die zentrale Ressourcensteuerung des Ressorts. Die Abteilung ist zugleich interner Dienstleister an den Standorten des Ministeriums.

Hier liegt mit dem Bereich Haushalt die zentrale Finanzsteuerung des Ressorts. Zudem nimmt sie die Beteiligungsrechte der dem BMDV zugeordneten Bundesbeteiligungen wahr.

Aufgrund des neuen Aufgabenzuschnitts des BMDV in der 21. Legislaturperiode und der Erweiterung der digitalpolitischen Zuständigkeit wurde die Unterstützung digitaler Zukunftstechnologien und ihrer infrastrukturellen Voraussetzungen breiter aufgestellt, Kompetenzen neu geordnet und gebündelt.

Es gibt zwei Abteilungen, die sich diesen Aufgaben widmen: Eine ist zuständig für die Digital- und Datenpolitik. Die zweite kümmert sich um die digitale Konnektivität, also um den Ausbau der Netze und um digitale Anwendungen. Das Aufgabenspektrum umfasst den bedarfsgerechten Ausbau der digitalen Infrastruktur für künftige Anwendungen, eine innovationsfördernde Datenpolitik und die Stärkung von Maßnahmen zur Unterstützung der intelligenten Mobilität. Dies beinhaltet auch die Unterstützung digitaler Innovationen und die Förderung unternehmerischer wie gesellschaftlicher Initiativen.

Es gilt:

  • die digitale Transformation zu beschleunigen und damit die digitale Souveränität und internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern.
  • Vernetzte, sichere und offene Datenökosysteme zur Steigerung der Resilienz Deutschlands (Digitale Souveränität) sowie die dafür notwendigen zugrunde liegenden Daten- und Schnittstellenaspekte (Datenökonomie, Datenräume, Standards) zugänglich, nutzbar, zu verstetigen und weiter auszubauen und so Deutschlands Attraktivität als starker Technologiestandort im globalen Wettbewerb zu sichern.
  • Die Mobilität über alle Verkehrsträger hinweg effizienter, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten, die Datenerhebung und -bereitstellung voranzutreiben und mit offenen Daten neue Geschäftsfelder zu erschließen.

Der Luftverkehr spielt für die persönliche Mobilität der Menschen und für die Logistik eine wichtige Rolle und verbindet Deutschland erfolgreich mit allen wichtigen Zuliefer- und Absatzmärkten sowie den Tourismuszielen in der Welt. Der volkswirtschaftliche Nutzen des Luftverkehrs ist in Deutschland traditionell von hoher Bedeutung, insbesondere für Innovation, Wachstum und Beschäftigung.

Die Abteilung Luftfahrt (LF) schafft die Grundlagen für einen sicheren, innovativen und nachhaltigen Luftverkehr zur Stärkung des Standorts Deutschland. Durch kontinuierliche Mitarbeit in den Gremien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), der Europäischen Union, bei der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) sowie Eurocontrol tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung LF dazu bei, dass diesen Zielen auch international hohe Priorität beigemessen wird.

Standards und Empfehlungen zur Gewährleistung der betrieblich technischen Sicherheit, der Abwehr äußerer Gefahren und der Flugsicherung werden kontinuierlich überprüft und verbessert, ebenso wie Maßnahmen zum Lärmschutz, zur Entwicklung und zum Einsatz nachhaltig hergestellter erneuerbarer Kraftstoffe und zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Die Abt. LF setzt sich auch dafür ein, dass Deutschland im Bereich der unbemannten Luftfahrt eine Vorreiterrolle einnimmt.

Bei allen Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit sowie zum Klima- und Umweltschutz soll der Luftverkehr aber auch bezahlbar bleiben. Die Abteilung LF setzt sich für international faire Wettbewerbsbedingungen ein, aber auch für die Rechte der Flugpassagiere.

Aufgabe der Abteilung Bundesfernstraßen ist der Erhalt des Straßennetzes im Verantwortungsbereich des Bundes, das aus rund 12.800 km Bundesautobahnen und etwa 40.000 km Bundesstraßen besteht. Aktueller Schwerpunkt ist die systematische Brückenertüchtigung. Weitere Aufgabe ist die Verbesserung des Netzes durch Aus- und Neubau sowie der Betrieb. Sie ist verantwortlich für die effiziente und sachgerechte Verwendung der Haushaltsmittel. Den Ländern obliegt die Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen und die Unterhaltung.

Leistungsfähige Infrastruktur, sichere und saubere Schifffahrt, Umwelt- und Klimaschutz sowie Digitalisierung – das sind die Ziele und Kernaufgaben der Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt.

Über die Bundeswasserstraßen (Flüsse, Kanäle und Seewasserstraßen zu den Häfen) wird ein wichtiger Anteil des Güterverkehrs abgewickelt. Dafür werden Schleusen und Wehre in Stand gehalten und erneuert. Gleichzeitig bereiten wir die Infrastruktur mit geeigneten Anpassungsmaßnahmen auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vor, um das Verkehrssystem Schiff-Wasserstraße auch in Zukunft resilient und umweltgerecht zu gestalten. Die Freizeitschifffahrt haben wir auch im Blick, wenn es um den Ausgleich von Ökologie und Freizeit geht. Auf dem Weg zur Klimaneutralität entwickeln wir politische Strategien, Konzepte und Förderprogramme, um die Schifffahrt zu modernisieren und die Häfen in ihrer Wettbewerberfähigkeit zu unterstützen.

Die Abteilung wirkt in nationalen, europäischen und internationalen Gremien aktiv an der Schaffung von einheitlichen Standards zur Erreichung der Ziele mit.

Für Angelegenheiten rund um das Thema Schienenverkehr ist die Abteilung Eisenbahnen zuständig. Hier werden neben politischen, rechtlichen und technischen Fragen die Rahmenbedingungen für den Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr sowie für die Investitionen in das Schienennetz erarbeitet. Die zentrale Aufgabe ist die Stärkung des Systems Schiene durch die Umsetzung innovativer Konzepte. Dazu zählen insbesondere die Weiterentwicklung des Masterplans Schienenverkehr, der Zielfahrplan Deutschlandtakt und die dahingehende Ausrichtung der Infrastrukturkapazität. Darüber hinaus werden im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung durch Forschung, Digitalisierung und Förderung innovativer Technologien die Kapazitäten im Schienennetz erhöht.

Die Abteilung Leitung, Kommunikation unterstützt den Minister und die Hausleitung bei der Wahrnehmung ihrer politischen Aufgaben. Die Unterabteilung Strategische Planung, Koordinierung verantwortet die strategische Planung und Koordinierung politischer Vorhaben sowie die Zusammenarbeit mit den Spitzen der Regierungskoalition, anderen Ministerien, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, Verbänden und Institutionen auf internationaler Ebene. Dazu gehört auch die Unterstützung von Unternehmen bei Geschäftsanbahnungen im Ausland. In der Unterabteilung Presse und Kommunikation, Sprecherin des Ministers steht die Information der Öffentlichkeit im Vordergrund. Im Bürgerservice und Besucherdienst finden Bürgerinnen und Bürger stets einen geeigneten Ansprechpartner. Die Unterabteilung ist zudem für Presse, Digitale Kommunikation (Social Media und Homepage), Reden und Texte sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen zuständig.

Die Abteilung Grundsatzangelegenheiten entwickelt strategische Politikkonzepte für die bedarfsgerechte Planung der Bundesverkehrswege, ihre kosten- und termintreue Realisierung bei umfassender Bürgerbeteiligung sowie für eine umwelt- und klimafreundliche Ausgestaltung der Mobilität. Hierzu dienen u.a. der Bundesverkehrswegeplan, die Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie sowie die Förderung des ÖPNV, des Radverkehrs, der alternativen Antriebe und Kraftstoffe sowie des Lärmschutzes. Weitere wichtige Schwerpunkte sind Mautdienste, Forschungsförderung, Güterverkehr und Logistik, sowie EU-politische Fragestellungen.

Über 90 Prozent der Wege werden in Deutschland auf der Straße zurückgelegt: Entweder zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, dem Lkw oder im Bus. Hinzu kommen neue Fahrzeugvarianten wie Elektrokleinstfahrzeuge. Die Regelungen, die in der Abteilung Straßenverkehr für das gute und sichere Miteinander auf der Straße getroffen werden, betreffen also jeden von uns.

Das Straßenverkehrsrecht schafft die rechtlichen Regelungen für eine sichere Teilnahme aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Dazu zählen zum Beispiel der Erwerb der Fahrerlaubnis, die Straßenverkehrs-Ordnung sowie Buß- und Verwarnungsgeldvorschriften, aber auch die Zulassung der Kraftfahrzeuge zum Straßenverkehr. Die Digitalisierung gewinnt hierbei immer mehr an Bedeutung, wie beim Führerschein und Fahrschulunterricht oder hinsichtlich der Fahrzeugzulassung über das Internet.

Bei der Fahrzeugtechnik ist die Sicherheit maßgebend. Aber auch Umweltaspekte und die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander und mit der Infrastruktur spielen eine immer größere Rolle. So bildet die Arbeit in europäischen und internationalen Gremien für harmonisierte Regelungen zur Verbesserung der Fahrzeugsicherheit und der Emissionen einen Schwerpunkt, da Kraftfahrzeuge von Herstellern weltweit verkauft werden. Aber auch nationale Vorschriften stehen im Fokus, insbesondere bei Veränderungen oder Nachrüstungen von bereits zugelassenen Fahrzeugen.

Der gewerbliche Straßengüter- und Personenverkehr einschließlich der Sozialvorschriften ist sowohl national als auch international ausgerichtet, denn, wenn Unternehmen mit der Beförderung von Personen und Gütern Geld verdienen möchten, muss dies sicher und nachhaltig geschehen, zudem müssen viele Regelungen hierzu international verhandelt werden, da Menschen und Güter grenzüberschreitend unterwegs sind.

Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag für den Bau und Erhalt der Bundesfernstraßen. Die Differenzierung der Mautsätze nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge bildet zudem einen Anreiz, emissionsarme Fahrzeuge effizient einzusetzen. Darüber hinaus wird mit entsprechenden Förderprogrammen die Anschaffung oder Nachrüstung umweltfreundlicherer Fahrzeuge unterstützt.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Förderung des Rad- und Fußverkehrs für mehr aktive und nachhaltige Mobilität in den Städten und auf dem Land. Das betrifft sowohl die Wege zu anderen Verkehrsarten, wie zum Beispiel dem ÖPNV, aber auch den Rad- und Fußverkehr als jeweils eigenständige Verkehrsmittel. Neben den Grundsatzfragen stehen dabei die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP), verschiedene Förder- und Finanzierungsprogramme sowie die Entwicklung der Nationalen Fußverkehrsstrategie im Fokus.

Als eine zentrale Aufgabe der Verkehrspolitik des BMDV leistet die Abteilung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Präventionsprojekte, welche sich mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen an die verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen und Altersgruppen richten. Alle Maßnahmen für mehr Straßenverkehrssicherheit stehen unter dem Leitziel: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel.