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AG Digitale Netze

Quelle: BMDV

Am 10.11.2016 ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden zahlreiche Rechte und Pflichten für Betreiber und Eigentümer öffentlicher Versorgungsnetze in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführt. Aufgrund der unterschiedlichsten Anwendungsszenarien belassen die gesetzlichen Verpflichtungen bewusst einen weiten Ermessensspielraum für die Umsetzungspraxis.

Für ein einheitliches und ausgewogenes Vorgehen haben zahlreiche Betroffene aus Bund, Ländern und Gemeinden bereits frühzeitig um Handlungsempfehlungen und Erläuterungen gebeten. Das Ministerium hat daher zum Informationsaustausch und zur gemeinsamen Suche nach pragmatischen Lösungen bei Umsetzungsfragen die AG Digitale Netze eingerichtet. In die AG sind die Bundesnetzagentur, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die Netzbetreiber eingebunden.

Die Empfehlungen der AG setzen zwar keine verbindlichen Vorgaben, sollen den Entscheidern vor Ort aber eine fachkundige Grundlage für die Rechtsanwendung im Einzelfall zur Hand geben. Hierfür hat das Ministerium in der AG länder- und branchenübergreifend Verbände und Experten zusammengeführt. Im Rahmen des vom Ministerium moderierten Abstimmungsprozesses werden aufbauend auf einem gemeinsam erarbeiteten Regelungsverständnis einheitliche Praxis-Empfehlungen aller am Breitbandausbau Beteiligten zusammengetragen. Diese sollen insbesondere den telekommunikationsfremden Rechtsanwendern bei der Umsetzung der komplexen Regelungen helfen.