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Eine Person arbeitet an einem Mobilfunkmast

Quelle: Adobe Stock / Kara

Mit der im November 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Mobilfunkstrategie unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer zukunftsfähigen und flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Verbesserung der Mobilfunkversorgung in ländlichen Regionen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in urbanen und ländlichen Gebieten zu erreichen und um die Chancen der Digitalisierung allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen – unabhängig von ihrem Standort – zu eröffnen. Ein wesentliches Ziel der Strategie besteht darin, bisher noch unversorgte Gebiete, die in den nächsten drei Jahren nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, zu erschließen. Eine der Kernmaßnahmen ist die Mobilfunkförderung.

Im Rahmen der Mobilfunkförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden Errichtung und Betrieb von passiver Mobilfunkinfrastruktur – also Mobilfunkmasten und deren Anbindung und Erschließung – gefördert. Eine Förderung findet nur in Gebieten statt, in denen keine leistungsfähige Mobilfunkversorgung vorhanden ist und auch nicht eigenwirtschaftlich, aufgrund von Versorgungsauflagen und vertraglichen Ausbauverpflichtungen, entstehen wird. Die Förderung ist diskriminierungsfrei ausgestaltet. Somit steht die geförderte Infrastruktur allen Mobilfunknetzbetreibern in gleicher Weise und zu gleichen Konditionen zur Verfügung.

Die Mobilfunkförderung der Bundesregierung wird durch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH umgesetzt. Weitere Informationen zu der Gesellschaft und zum Mobilfunkförderprogramm finden Sie hier.

Das BMDV gibt in einem Leitfaden weiterführende Erläuterungen und Antworten zu häufig gestellten Fragen, der auf dieser Seite zur Verfügung steht.

Im August 2020 wurde die Förderrichtlinie Mobilfunkförderung öffentlich konsultiert. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sowie eine Auswertung des Ministeriums finden Sie nachfolgend zum Download. Im März 2021 wurde der Vorschlag des Ministeriums für ein einheitliches Standortnutzungsentgelt auf geförderten Mobilfunkstandorten öffentlich konsultiert. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen finden Sie ebenfalls nachfolgend.

Hier können Sie die Stellungnahmen zu den Entgelten herunterladen.

Hier können Sie die Stellungnahmen zum Förderprogramm „Mobilfunkförderung“ herunterladen.