Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
A 8 bei Siegsdorf im Chiemgau
A 8 bei Siegsdorf im Chiemgau

Quelle: CPN / AdobeStock

Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen wurde am 7. November 1991 von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein und der Schweiz sowie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unterzeichnet (Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993 und das Fürstentum Monaco trat dem Übereinkommen auf Grund eines Ad-hoc-Protokolls bei). Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.

Die Alpenkonvention stellt die Erhaltung und den Schutz der bedrohten alpinen Region auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage. Insgesamt wurden acht Protokolle mit Regelungen zu sektoralen Fragen und das Protokoll über die Streitbeilegung beschlossen. Die Protokolle füllen wichtige Bestimmungen der als Rahmenkonvention konzipierten Alpenkonvention aus. Sie sind u.a. Grundlage für die Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit im Alpenraum und Voraussetzung dafür, dass die praktische Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention erfolgen kann.

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr (Protokoll "Verkehr")

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übernimmt für die Bundesregierung die Aufgabe, die Ziele des Protokolls "Verkehr" umzusetzen. Die Vertragsparteien verpflichten sich darin zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik, die u.a. durch folgende Elemente charakterisiert ist:

  • Verkehrsträgerübergreifende Verkehrspolitik: Eine alle Verkehrsträger umfassende, aufeinander abgestimmte Verkehrspolitik, die zur nachhaltigen Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes als Lebensgrundlage der im Alpenraum wohnenden Bevölkerung beiträgt.
  • Gewährleistung des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs durch die Steigerung der Effektivität und Effizienz der Verkehrssysteme sowie die Förderung umwelt- und ressourcenschonender Verkehrsträger unter wirtschaftlich tragbaren Kosten.
  • Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen unter den einzelnen Verkehrsträgern.

Die Arbeitsgruppe Verkehr der Alpenkonvention

Für die Umsetzung der acht Protokolle wurden von der Alpenkonvention Arbeitsgruppen eingerichtet, denen entsprechende Mandate für einen begrenzten Zeitraum (von i.d.R. zwei Jahren) erteilt werden. Das BMDV arbeitet im Rahmen der Arbeitsgruppe Verkehr gemeinsam mit den anderen Alpenländern an grenzüberschreitenden Lösungen für die Herausforderungen des inneralpinen und des alpenquerenden Verkehrs.