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Kartenausschnitt Deutschland und Frankreich in Färbung der jeweiligen Landesfarben
Kartenausschnitt Deutschland und Frankreich

Quelle: Fotolia.de / fotomek

Auf der Grundlage des Elysée-Vertrags von 1963 haben sich über die meist zweimal jährlich durchgeführten Gipfeltreffen der beiden Regierungen hinaus regelmäßige Arbeitsbeziehungen zwischen den deutschen und französischen Ministerien entwickelt. Seit Januar 2003 finden die Regierungskonsultationen in Form gemeinsamer Ministerräte statt (Deutsch-Französischer Ministerrat – DFMR). Dies bedeutet, dass beide Kabinette in der Regel vollzählig zusammentreten und sich mit aktuellen Schwerpunktthemen auseinandersetzen. Darüber hinaus erörtern die Ressortchefs in bilateralen Gesprächen fachpolitische Themen.

Anlässlich des 55. Jahrestages des Elysée-Vertrages haben am 22. Januar 2018 die Assemblée Nationale und der Deutsche Bundestag eine gemeinsame Resolution zur Erneuerung des Elysée-Vertrages verabschiedet.

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik haben sich in der Folgezeit auf einen neuen völkerrechtlichen „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration“ geeinigt. Dieser Vertrag wurde am 22. Januar 2019 feierlich von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron in Aachen unterzeichnet, daher „Vertrag von Aachen“. Der Vertrag von Aachen löst den Elysée-Vertrag von 1963 nicht ab, sondern schreibt ihn fort, beide Verträge sollen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Frankreich und Deutschland unterstreichen darin unter anderem ihr gemeinsames Bestreben, in den Regionen die grenzüberschreitende Mobilität zu erleichtern, auch durch eine bessere Verknüpfung ihrer Eisenbahn- und Straßenverbindungen (Art. 16), den Klimaschutz in allen Politikbereichen sicherzustellen (Art. 18) sowie im Bereich des digitalen Wandels verstärkt zusammenzuarbeiten (Art. 21).

Am 22. Januar 2023 fand der DFMR im Anschluss an einen Festakt zum 60. Jahrestag des Élysée-Vertrages in Paris statt.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet intensiv mit seinen französischen Partnerministerien zusammen, insbesondere dem Ministerium für ökologischen Wandel und territorialen Zusammenhalt sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und die industrielle und digitale Souveränität. Für Deutschland und Frankreich als gegenseitig wichtige Handelspartner sind ein leistungsfähiges, nachhaltiges und umweltgerechtes Verkehrssystem sowie die digitale Transformation unter Stärkung der digitalen Souveränität in einem digitalen Binnenmarkt von grundlegendem Interesse. Gut funktionierende Verkehrsverbindungen, bezahlbare und nachhaltige Mobilität sowie der digitale Wandel und flächendeckende leistungsstarke Telekommunikationsnetze sind Voraussetzung für Wohlergehen der Bürger und der Wirtschaft.

Das BMDV und seine französischen Partnerministerien engagieren sich daher nachdrücklich für Projekte der bilateralen Zusammenarbeit, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zum Wirtschaftswachstum sowie zu einer umwelt- und klimafreundlicheren Mobilität leisten.

Einige Schwerpunkte:

  • Verstärkte Kooperation im Schienenverkehr; Hochrangige Deutsch-Französische Gruppe Schiene seit 2010; Umsetzung der Projekte des Vertrags von Aachen
  • Aktion Bahnticket für Jugendliche aus Deutschland und Frankreich im Sommer 2023
  • Zusammenarbeit im Bereich Verkehr und Klima (u.a. zu den Themen alternative Kraftstoffe und innovative Antriebstechnologien)

    • Digitales Testfeld für automatisiertes und vernetztes Fahren seit 2017
    • Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff
    • Einrichtung einer deutsch-französischen Dialogplattform für Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Neue Mobilitätsmöglichkeiten durch städtische Luftmobilität
  • Öffnung und Austausch von Mobilitätsdaten
  • Austausch zum nachhaltigen Betrieb und Ausbau digitaler Infrastruktur.

Darüber hinaus findet eine enge Abstimmung in europäischen Fragen, insbesondere im Vorfeld von EU-Verkehrsminister- und EU-Telekommunikationsministerräten, statt.

Seit 2004 findet ein regelmäßiger Personalaustausch zwischen den für Verkehr zuständigen Ministerien statt.