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Straße

Quelle: Fotolia / kalafoto

Mobilitätspaket I

Das EU Mobilitätspaket I trifft zahlreiche Neuregelungen in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften. Es wurde am 08.07.2020 beschlossen und am 31.07.2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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Revision der Eurovignetten-RL

Die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie (RL 1999/62/EG bzw. 2006/38/EG) ist der europarechtliche Rahmen für die Ausgestaltung von Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge in den EU-Mitgliedsstaaten. Als alternativer Begriff hat sich auch die Wegekostenrichtlinie eingebürgert.
Die Eurovignetten-Richtlinie behandelt sowohl zeitbasierte Straßenbenutzungsgebühren, also Vignetten-Lösungen, bei denen nach einmaliger Zahlung ein bestimmtes Straßennetz für eine bestimmte Zeit (z.B. ein Jahr) beliebig oft benutzt werden darf, als auch fahrleistungsabhängige Maut-Systeme, das heißt Gebühren, die für jeden gefahrenen Kilometer auf einem bestimmten Straßennetz erhoben werden. Die in Deutschland Anfang 2005 eingeführte Lkw-Maut auf Autobahnen ist eine fahrleistungsabhängige Maut. Eine Revision der Richtlinie wird seit 2017 diskutiert.
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Sicherheit im Straßenverkehr

Bei der Sicherheit im Straßenverkehr arbeiten die EU-Mitgliedsstaaten eng zusammen. Für das nächste Jahrzehnt hat sich die EU als Teil des Rahmens für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit für den Zeitraum 2021-2030 das neue Ziel gesetzt, die Zahl der Toten und erstmals auch der Schwerstverletzten bis 2030 zu halbieren. Als wichtigstes Transitland und als Land mit hoher Verkehrsdichte ist Deutschland an einem gemeinschaftlichen Engagement sehr interessiert. Das BMDV richtet hier besonderes Augenmerk auf innovative Fahrzeugtechnologien wie Fahrerassistenzsysteme (z. B. Abbiegeassistenten und Notbremssysteme) sowie das automatisierte und vernetzte Fahren.
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Fahrgastrechte

Seit dem 1. März 2013 gilt die EU-Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Busverkehr. Fahrgäste können sich direkt auf die Regelungen der EU-Verordnung berufen, denn sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union, ohne dass es einer besonderen Umsetzung bedarf.
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EU-Führerschein

Mit der EU-Führerscheinrichtlinie vom 19. Januar 2013 wurde die Vereinheitlichung des Führerscheins in ganz Europa vorangetrieben. Wer einen EU-Führerschein besitzt, weist damit nach, dass er gemäß der EU-weiten Vorschriften die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erworben hat. Aus diesem Grund wird sein „europäischer Führerschein“ auch in jedem Mitgliedsstaat anerkannt, ebenso in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.