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Bagger auf Baustelle

Quelle: Fotolia / Petair

Die Bundesregierung ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege (Bundesschienenwege: Art. 87e GG, Bundeswasserstraßen: Art. 89 Abs.GG, Bundesfernstraßen: Art. 90 GG). Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind die Bundesverkehrswegepläne (BVWP). Ein Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie den Erhaltungsbedarf. Beim BVWP handelt es sich um ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, er ist jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm und hat keinen Gesetzescharakter. Er gilt für den angegebenen Zeitraum (in der Regel 10 bis 15 Jahre), jedenfalls aber so lange, bis es einen neuen Bundesverkehrswegeplan gibt.
Bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans bewertet der Bund, ob ein erwogenes Projekt gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist. Der Aus- und Neubaubedarf wird auf Basis des in Verkehrsprognosen vorhergesagten Verkehrsaufkommens ermittelt.
Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Deutsche Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Damit ist der Bedarf für die ausgewählten Projekte gesetzlich festgelegt.

„Lebenszyklus“ eines Bundesverkehrswegeplans

Schematische Darstellung der Bundesverkehrswegeplanung
Schematische Darstellung der Bundesverkehrswegeplanung

Quelle: BMDV

Zur Verwirklichung des Ausbaus nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Fünfjahrespläne auf, aus denen der Investitionsbedarf für die nächsten Jahre hervorgeht. Dafür hat das BMDV in 2006/2007 erstmals einen verkehrsträgerübergreifenden Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) entwickelt. Der IRP legt die Investitionsschwerpunkte zum Erhalt sowie für den Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur fest. Er enthält neben den Bedarfsplanmaßnahmen für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen auch Aussagen zu den im BVWP enthaltenen Bundeswasserstraßenprojekten. Zuletzt wurde der IRP 2019-2023 veröffentlicht.

Nach den Ausbaugesetzen prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die Bedarfspläne für Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen der aktuellen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Die Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfungen haben keine unmittelbare Auswirkung auf den BVWP. Sie können aber das Parlament zur Anpassung der Bedarfspläne oder die Bundesregierung zur Neuaufstellung eines Bundesverkehrswegeplans veranlassen, um die verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturpolitik Deutschlands neu auszurichten.