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Großbaustelle

Quelle: Fotolia / Irina Fischer

Aufgabe der Reformkommission Bau von Großprojekten war es, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um Kostenwahrheit, Kostentransparenz, Effizienz und Termintreue bei Großprojekten zu verbessern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Hand als Bauherr zu stärken. Dazu hat sie den gesamten Bauprozess - von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme - auf den Prüfstand gestellt.

Ausgangspunkt der im Juni 2015 vorgelegten Empfehlungen ist die Erkenntnis, dass es keinen Alleinverantwortlichen für die Fehlentwicklung bei Großprojekten gibt. Die Komplexität von Großprojekten erfordert vielmehr einen kompetenten und leistungsstarken Bauherren, eine intensive Planung unter Nutzung digitaler Möglichkeiten, einen ehrlichen und fundierten Umgang mit Zeit, Kosten und Risiken, klare Anreize für alle Beteiligten zur Erreichung der gleichen Ziele und eine offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Von der Bedarfsplanung bis zur Nutzung ist ein partnerschaftliches Zusammenwirken der Bauherren, der Planer, der Bauunternehmer, der Berater und der Nutzer notwendig.

Um Großprojekte in Zukunft erfolgreicher zu gestalten, fordert die Reformkommission deshalb einen grundlegenden Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten. Alle Projektbeteiligten sind aufgerufen, hierzu ihren aktiven Beitrag zu leisten.

Die Handlungsempfehlungen richten sich daher an alle, die von der ersten Idee bis zur Fertigstellung eines Großprojekten beteiligt sind. Auch wenn sich die Reformkommission in erster Linie mit öffentlichen Großprojekten befasst hat, können die meisten Empfehlungen auf private Großprojekte übertragen werden.

Aktionsplan Großprojekte

Das Ministerium hat auf der Grundlage der Kommissionsempfehlungen einen Aktionsplan Großprojekte erarbeitet. Er wurde im Dezember 2015 vom Bundeskabinett verabschiedet und umfasst zehn Handlungsfelder, um mehr Kostenwahrheit, Transparenz und Terminsicherheit bei öffentlichen Großprojekten zu erreichen.

Die Umsetzung des Aktionsplans soll dazu beitragen, dass öffentliche Großprojekte künftig durchgängig in einer Weise geplant, organisiert und realisiert werden, die vorbildhaft und international richtungsweisend ist.

Im Einzelnen geht der Aktionsplan Großprojekte auf folgende Punkte ein:

  1. Kooperatives Planen im Team
  2. Erst planen, dann bauen
  3. Risikomanagement und Erfassung von Risiken im Haushalt
  4. Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht den Billigsten
  5. Partnerschaftliche Projektzusammenarbeit
  6. Außergerichtliche Streitbeilegung
  7. Verbindliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  8. Klare Prozesse und Zuständigkeiten/Kompetenzzentren
  9. Stärkere Transparenz und Kontrolle
  10. Nutzung digitaler Methoden – Building Information Modeling (BIM)

Leitfaden Großprojekte

Um die Empfehlungen der Reformkommission und des Aktionsplans für eine Anwendung in der Praxis zu konkretisieren, hat das BMDV einen Leitfaden Großprojekte entwickeln lassen. Er richtet sich in erster Linie an den Bundesverkehrswegebau, kann aber in angepasster Form auch in anderen Bereichen, wie z. B. für Projekte der Länder und Kommunen, genutzt werden.

Der Leitfaden zeichnet in komprimierter Form den typischen Ablauf von Infrastrukturprojekten nach und enthält darauf aufbauend praktische Hinweise, wie deren Organisation, Planung und Realisierung verbessert werden kann. Er soll die bestehenden Regelwerke ergänzen und dadurch deren effektive Anwendung wirksam unterstützen.

Die Instrumente des Leitfadens sollen vorrangig darauf hinwirken, dass erfolgskritische Maßnahmen frühzeitig veranlasst und kontinuierlich fortentwickelt werden und sich somit integrativ in den Gesamtprozess einfügen. Diese Vorgehensweise erfordert bei den Projektbeteiligten ein Umdenken im Sinne eines Kulturwandels hin zu einer ganzheitlichen, systemischen und partnerschaftlichen Betrachtung eines Großprojekts. Anspruch und Ziel des Leitfadens ist es deshalb auch, einen Impuls und eine unmittelbare Hilfestellung für mehr Partnerschaft bei Großprojekten zu leisten.