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Angesichts der globalen Herausforderung des Klimaschutzes hat sich auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris die internationale Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau und möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Zur Erreichung des langfristigen Temperaturzieles soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität hergestellt werden.

Bei den Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor konnte der über Jahrzehnte kontinuierliche Anstieg ab dem Jahr 2000 trotz weiter ansteigender Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr gestoppt werden. Dennoch lagen die Treibhausgasemissionen noch im Jahr 2019 mit rund 164 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten auf dem Niveau des Jahres 1990. Infolge der Corona-Pandemie konnten in den Jahren 2020 und 2021 stärkere Rückgänge verzeichnet werden, dennoch kam es im Verkehrssektor in 2021 erstmals zu einer Überschreitung des Klimaziels. Durch verstärkte Nutzung von Video-Konferenzen und Homeoffice-Regelungen sowie aufgrund der einsetzenden Wirkungen der seit 2019 beschlossenen Klimaschutzmaßahmen konnten die Emissionen nach Ende der Pandemiebedingten Einschränkungen in 2022 nahezu stabil gehalten werden. Mit rund 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten wurde jedoch das Klimaziel überschritten.

Eine Regionalbahn durchfährt einen Bahnhof. Am linken Bildrand ist ein leerer Bahnsteig zu sehen. Der Fokus liegt auf dem Zug selbst. Der Rest des Bildes ist unscharf und deutet dadurch die Geschwindigkeit der Regionalbahn an.

Quelle: den-belitsky / Adobe Stock

Verbindliche Klimaschutzziele und kontinuierliches Monitoring

Ende 2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz.in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt das nationale Klimaziel 2030 sowie sektorale jährliche Emissionsbudgets bis 2030 fest und verankert damit auch die europäischen Klimaziele. Als Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde das Bun-des-Klimaschutzgesetz 2021 novelliert. Die Klimaziele wurden verschärft und zugleich die Vorgaben nach dem EU-Klimagesetz umgesetzt. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind sektorspezifische Minderungspfade festgelegt. Der Verkehr muss demnach seine THG-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 48 Prozent reduzieren. Aufgrund des Budgetansatzes werden festgestellte Überschreitungen von Jahresemissionszielen zusätzlich auf die Ziele bis 2030 angerechnet. Das Gesetz sieht zudem ein kontinuierliches Monitoring-Verfahren vor. Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich mit einem Sofortprogramm nach Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wird derzeit umgesetzt. Das Bundeskabinett hat am 21.06.2023 einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt, der u. a. folgende Änderungen vorsieht.

  • Entscheidend für die Auslösung einer Nachsteuerung wird künftig keine sektorspezifische Betrachtung der Emissionen vergangener Jahre sein, sondern eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der erwarteten Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis 2030. Ergibt die Prognose in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, dass die Jahresemissionsgesamtmengen überschritten werden, beschließt die Bundesregierung Maßnahmen, die die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen sicherstellen.
  • Zur Bewertung des Beitrags einzelner Sektoren dienen die Jahresemissionsmengen. Diese ersetzen die bisherigen Sektorziele und dienen künftig als Grundlage für das Monitoring.
  • Schließlich wird die Rolle des Expertenrates für Klimafragen gestärkt. Er wird in Zukunft auch die Prognose validieren und eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen sowie die Entwicklung der Jahresemissionsmengen darstellen. Zudem soll der Expertenrat ein Mandat erhalten, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu machen.
    Im Jahr 2020 lagen die Treibhausgasemissionen des Verkehrs laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes mit 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz für 2020 festgelegten Jahresemissionsmenge von 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Im Jahr 2021 wurde die Jahresemissionsmenge von 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um knapp zwei Millionen Tonnen überschritten. Die Emissionseinsparungen gegenüber dem Jahr 2019 sind auf die einsetzende Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030 und auf die Effekte der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Im Jahr 2020 lagen die Treibhausgasemissionen des Verkehrs laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes mit 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten unter der im Bundes-Klimaschutzgesetz für 2020 festgelegten Jahresemissionsmenge von 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Im Jahr 2021 wurde die Jahresemissionsmenge von 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um knapp zwei Millionen Tonnen überschritten. Die Emissionseinsparungen gegenüber dem Jahr 2019 sind auf die einsetzende Wirkung des Klimaschutzprogramms 2030 und auf die Effekte der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Für das Jahr 2022 wurde laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes (03/2023) festgestellt, dass der Verkehrssektor mit rund 148 Millionen Tonnen erneut über den vorgegebenen Jahresemissionsmengen liegt.

Treiber für die THG-Emissionen sind die gestiegenen Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr auf der Straße, welche technische Effizienzgewinne kompensiert haben. Nichtsdestotrotz zeigen die im Verkehrsbereich ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen und die verstärkte Nutzung von Video-Konferenzen und Homeoffice-Regelungen Wirkung. So konnten die THG-Emissionen bis 2022 im Vergleich zu 1990 um 10 Prozent reduziert werden.

Beschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutz

Bereits im Jahr 2016 hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 für notwendige Emissionsminderungen bis 2030 einzelne Sektorziele festgelegt.

Das von der Bundesregierung im Herbst 2019 beschlossene „Klimaschutzprogramm 2030“ enthält für alle Sektoren Maßnahmenbündel zur Erreichung dieser CO2-Reduktionsziele bis 2030. Im Verkehrssektor sollen die CO2-Minderungen durch ein Maßnahmenbündel aus Förderung, Verkehrsverlagerung und Anreizen in Verbindung mit einer Bepreisung von CO2 erreicht werden.

Mit dem vom Bundeskabinett im Juni 2021 beschlossenen „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“ stellt die Bundesregierung zusätzliche acht Milliarden Euro zur Verfügung, um die mit der 1. Novelle des Klimaschutz-Gesetzes b neuen Klimaschutzziele zu erreichen. Gut eine Milliarde Euro sind davon für den Ausbau der klimafreundlichen Verkehrsinfrastruktur vorgesehen.

Für die Beschlüsse bilden die im Rahmen der Arbeitsgruppe 1 („Klimaschutz im Verkehr“) der im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode angelegten Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität gewonnenen Erkenntnisse eine wichtige Grundlage.

Das vom Bundeskabinett zu beschließende Klimaschutzprogramm 2023 wird dazu beitragen, die Erreichung der Klimaziele insgesamt sicherzustellen. Der Programmentwurf, den das Bundeskabinett am 21.06.2023 zur Kenntnis genommen hat, liegt dem Expertenrat für Klimafragen zur Prüfung vor. Im Verkehrssektor sind vielfältige Maßnahmen eingeflossen, die den Hochlauf alternativer Antriebe und Kraftstoffe beschleunigen und klimafreundliche Verkehrsträger und Innovationen im Verkehr stärken.

Seit Juli 2021 begleitet der unabhängige Expertenbeirat für Klimafragen in der Mobilität die Umsetzung eines verkehrsträgerübergreifenden Klimaschutzes und fungiert als Frühwarnsystem für klimapolitische Aufgaben im Verkehrssektor. Zudem hat der Expertenbeirat die Aufgabe, Anregungen zu erarbeiten, wie Instrumente der Digitalisierung für den Klimaschutz im Verkehr zielgerecht eingesetzt werden können sowie die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor zu beleuchten. Der EKM setzt sich aus Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zusammen.