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Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und Voraussetzung für eine arbeitsteilige Gesellschaft in einer globalisierten Welt. Allerdings ist unsere Mobilität aktuell noch nicht klimaschonend genug. Die erreichten Effizienzverbesserungen bei den Fahrzeugen sind unter anderem durch stetig steigende Fahrleistungen und durchschnittlich höhere Motorisierung kompensiert worden. Die Folge: In Deutschland entfallen etwa 20 Prozent der Treibhausgasemissionen auf den Sektor Verkehr.

Illustration: Stadt mit Fußgängern und Verkehr

Quelle: Adobe Stock / scusi

Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind darauf ausgerichtet, dass Deutschland in Zukunft klimafreundlich wird. Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass die gesamten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % und bis 2040 um 88 % sinken müssen (jeweils im Vergleich zum Jahr 1990); im Jahr 2045 soll Deutschland bereits netto klimaneutral sein. Die Bundesregierung ergreift Maßnahmen, um die Erreichung dieser Klimaziele sicherzustellen und der Verkehrssektor wird dazu angemessen beitragen.

Die erforderlichen Maßnahmen beschließt die Bundesregierung in Klimaschutzprogrammen - nach dem umfassenden Klimaschutzprogramm 2030 aus dem Jahr 2019 befindet sich ein weiteres Programm in Vorbereitung bzw. wurde von der Bundesregierung in Vorbereitung auf die Einbeziehung des Expertenrates für Klimafragen bereits zur Kenntnis genommen.

Im Verkehrsbereich werden die Maßnahmen folgenden sechs Handlungsfeldern zugeordnet:

  • Personenverkehr: Gegenstand dieses Handlungsfelds ist die Stärkung des Verbunds aus öffentlichem Personenverkehr, das heißt Schienenpersonenverkehr der Eisenbahn, öffentlichem Straßenpersonenverkehr mit Bussen und Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Rad- und Fußverkehr z. B. durch die dauerhafte Einführung des Deutschlandtickets.
  • Güterverkehr: Dieses Handlungsfeld thematisiert die Verlagerung von Transporten auf die klimafreundlichen Optionen Schiene und Binnenschifffahrt; u. a. werden die Mittel für das Schienennetz unter Verwendung der Einnahmen aus der CO2-abhängigen Lkw-Maut massiv erhöht.
  • Alternative Kraftstoffe: Zu den alternativen Kraftstoffen zählen fortschrittliche Biokraftstoffe und strombasierte Kraftstoffe („E-Fuels“). Sie leisten durch den Einsatz etwa im Luft-, Schiffs- oder Schwerlastverkehr einen wichtigen Klimaschutzbeitrag.
  • Personenkraftwagen (Pkw): Dieses Handlungsfeld zielt insbesondere auf die Erhöhung des Anteils elektrischer Pkw am Absatz von Neuwagen ab – etwa durch Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen, der CO2-Flottenregulierung der EU oder den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Nutzfahrzeuge: Die Maßnahmen in diesem Handlungsfeld zielen darauf ab, die Anschaffung von Lkw mit klimaschonenden Antrieben und ihre Nutzung zu fördern und den Ausbau einer bedarfsgerechten Tank- und Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Dazu wird beispielsweise eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut in Form eines CO2-Aufschlags auf Basis eines CO2-Tonnenpreises von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt.
  • Digitale Vernetzung: Die verschiedenen Möglichkeiten zur CO2-Reduktion durch digitale Vernetzung, wie etwa die Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsträger über digitale Mobilitätsplattformen, sind Gegenstand des sechsten Handlungsfeldes.

Jedes Handlungsfeld umfasst verschiedene Maßnahmenbündel. Die folgenden Seiten stellen die wesentlichen Maßnahmen im Überblick dar. Darüber hinaus wird auf damit zusammenhängende Beschlüsse und Programme verwiesen. Sonstige Strategien sowie Beratungs- und Vernetzungsaktivitäten, die zu mehr Klimaschutz im Verkehr beitragen sollen, werden hier im Überblick präsentiert.

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