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Eine Drohne fliegt neben einer Autobahn

Quelle: Adobe Stock / cloudvisual

Das Ministerium hat dem Bundeskabinett am 13.05.2020 den Aktionsplan der Bundesregierung für unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte vorgelegt. Ziel ist, den Einsatz von Drohnen – und perspektivisch auch Flugtaxis – als regulären Verkehrsträger zu ermöglichen.

Thomas Jarzombek, Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt:

Drohnen sind längst viel mehr als eine vage Zukunftsvision oder ein Gadget für Hobbypiloten. Die Drone-Economy ist Wachstumstreiber, schafft hochwertige Arbeitsplätze und ist ein Markt mit Zukunft. Die Bundesregierung möchte dazu beitragen, dass unbemannte Luftfahrtsysteme in Deutschland entwickelt werden und zur Anwendung kommen. Ziel der Bundesregierung ist, dass Drohnen und Flugtaxis die Labore verlassen und in die Luft gehen können. Mit dem Aktionsplan skizzieren wir dazu den Rahmen: rechtlich, gesellschaftlich, infrastrukturell und umweltbewusst.

Ziele des Aktionsplans:

  • Mit dem Aktionsplan sollen Forschung und Entwicklung und der Übergang in die Praxisanwendung gefördert sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestärkt werden.
  • Der Aktionsplan beinhaltet zudem Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Verordnungen zu unbemannten Fluggeräten.
  • Drei zentrale Ziele dienen der Umsetzung als Leitlinien:

    1. Wir wollen Leitmarkt werden und hohe Sicherheitsstandards etablieren.
    2. Wir wollen automatisiertes und vernetztes Fliegen in die Praxis bringen
    3. Wir wollen den Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt.

Hier finden Sie eine Übersicht der vom BMDV geförderten Drohnen-Projekte aus dem Ideen- und Förderaufruf: bmdv.bund.de/luftmobilitaet

Übersicht über zentrale Maßnahmen des Aktionsplans

1. Neuer Rahmen für den Betrieb von Drohnen:

  • Es besteht eine Registrierungspflicht für alle Drohnenbetreiber.
  • Der „Drohnen-Führerschein“ (Kompetenznachweis) wird statt ab 2 kg bereits ab 250g Startmasse verpflichtend – allerdings in abgestufter Form mit einem Online-Training inkl. Prüfung für verhältnismäßig risikoarme Betriebsarten.
  • Es werden geografische Gebiete eingerichtet. Dies sind festgelegte Bereiche des Luftraums, die nicht oder nur eingeschränkt mit Drohnen überflogen werden dürfen, etwa Wohngebiete, Einrichtungen und Infrastruktur-Anlagen.
  • Zur Sensibilisierung erhalten alle Drohnenbetreiber zielgerichtete Informationen, die über Konsequenzen bei unsachgemäßem Drohneneinsatz aufklären.
  • Der Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) wird um komplexere Erlaubniserteilungsverfahren nach dem neuen EU-Recht erweitert.

    • Damit steht vielen Drohnenbetreibern zukünftig ein zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene zur Verfügung.
  • Die Erlaubniserteilung wird Schritt für Schritt automatisiert.
  • Es wird eine Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt aufgebaut. Konkret geht es darum

    • Vernetzung und Datenaustausch der beteiligten Luftverkehrsteilnehmer zu ermöglichen (kooperativer Luftverkehr),
    • alle relevanten Informationen für den Drohnenbetrieb auf einer zentralen Plattform zu bündeln.
  • Mögliche Komponenten der neuen Plattform:

    • Zentrales Register der Drohnenbetreiber für eine einfache Online-Registrierung.
    • Vereinfachter Online-Kompetenznachweis für risikoarmen Betrieb einer Drohne (abhängig von Startmasse und Einsatzort).
    • Online-Anträge, etwa für den Betrieb einer Drohne in der künftigen speziellen Kategorie.
    • Informationen über die geographischen Gebiete

2. Konzentrierte Detektions- und Abwehrmaßnahmen

  • Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat im Auftrag des Ministeriums eine Roadmap zur Drohnendetektion in Flughafennähe erarbeitet. Ziel ist, ein Detektionssystem zu entwickeln und bei den 16 internationalen Flughäfen einzurüsten.
  • Im Austausch mit den Flugsicherungsdienstleistern wird auf den Einsatz von einheitlichen und aktuellen Detektionstechnologien hingewirkt.
  • Die derzeitige De-facto-Transponderpflicht für UAS an Flughäfen wird überprüft. Möglicher Ersatz: Mobilfunk als niederschwellige Lösung zur Übermittlung von Positionsdaten.
  • Zur Drohnenabwehr werden – in Zusammenarbeit mit den Luftsicherheitsbehörden und Flugplatzbetreibern – an Verkehrsflughäfen Meldeketten eingerichtet, klare Entscheidungsprozesse und technische Lösungen etabliert.

    • Die Bundespolizei führt, u.a. mit der DFS, dem Flughafen Hamburg und der Helmut-Schmidt-Universität, ein Forschungsprojekt durch, bei dem eine technische Systemlösung als Blaupause zur „UAS-Abwehr an Flughäfen“ entwickelt werden soll. Das Projekt FALKE wird vom BMDV gefördert.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit wird das bestehende Flugverbot um Flugplätze (Umkreis von weniger als 1,5 Kilometer) überprüft und wenn nötig angepasst.

3. Starker Innovationsstandort Deutschland

  • Die Forschungsförderung für Drohnen und Flugtaxis wird fortgeführt und ausgebaut u.a. durch ein neues, speziell auf Drohnenförderung bezogenes, Förderprogramm.
  • Gemeinsam mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA), der DFS und in Abstimmung mit den Landesluftfahrtbehörden wird die Einrichtung spezifischer temporärer Testfelder unterstützt. Dabei sollen auch grenzüberschreitende Testfelder mit interessierten Nachbarstaaten eingerichtet werden.
  • Die deutsche Drone-Economy wird mit maßgeschneiderten Angeboten bei der Erschließung internationaler Märkte weiter unterstützt.

4. Mehr gesellschaftliche Akzeptanz

  • Es wird eine Informationskampagne entwickelt, die über Nutzen und Gefahren von Drohnen-Anwendungen informiert und Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aufzeigt.
  • In Forschungsvorhaben wird untersucht, welche Geräusch- und Lichtemissionen Drohnen verursachen, welche Störwirkungen bestehen und wie diese reduziert werden können.
  • Bei der Drohnen-Zertifizierung innerhalb der offenen Kategorie werden künftig festgelegte Lärmgrenzwerte gelten.

5. Flugtaxis für die Personenbeförderung und als möglicher Notarztzubringer in der Luftrettung

  • Die Bundesregierung arbeitet an der Entwicklung von Vorschriften zur Flugtaxi-Zertifizierung bei der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit EASA mit.
  • Die Bundesregierung wird zudem die Erarbeitung von Anforderungen für Flugplätze auf ICAO- und EU-Ebene begleiten.

    • Schwerpunkte: Flugplätze sollten für verschiedene Flugtaxis interoperabel sein. Wo möglich sollten bereits vorhandene Flugplätze von Flugtaxis mitgenutzt werden können.
  • Auf nationaler Ebene wird die Entwicklung von An- und Abflugverfahren von und zu Flughäfen vorangetrieben.
  • Es wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um Mobilitätsdienste miteinander zu kombinieren. Ziel ist eine multimediale Transportkette, die Flugtaxis mit einbezieht.