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Laderampe Gleisanschluss

Quelle: AnschlussBahnProfis

Um mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, ist es zentral, dass ausreichend Zugangspunkte zur Schiene zur Verfügung stehen. Darum fördert der Bund bereits seit 2004 den Neu- und Ausbau sowie die Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen. Das Ministerium hat die bisherige Förderrichtlinie überarbeitet. Seit dem 1. März 2021 werden zusätzlich Zuführungs- und Industriestammgleise sowie multifunktionale Anlagen (z.B. Railports) gefördert. Außerdem umfasst die Förderung neben Neu- und Ausbau sowie Reaktivierung auch den Ersatz verschlissener Anlagen. Die wichtigsten Eckpunkte der aktuellen Förderung im Überblick:

Ein Gleisanschluss im Sinne der Förderrichtlinie ist eine Schienenanlage einschließlich der für die Be- und Entladung notwendigen Einrichtungen, die im Eigentum eines Unternehmens in privater Rechtsform steht. Eine multifunktionale Anlage ist ein diskriminierungsfrei zugänglicher Eintrittspunkt zum Schienennetz, der dem Umschlag unterschiedlicher Güter in nicht genormten Ladeeinheiten dient. Ein Zuführungs- oder Industriestammgleis dient der Erschließung eines Industrie- oder Gewerbegebietes; es können Interessenten mit einem eigenen Gleisanschluss anschließen.

Im Rahmen des Förderprogramms werden Investitionen von privaten Unternehmen zum Neu- oder Ausbau, zur Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Anschlüsse und zum Ersatz bestehender Anschlüsse, die das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer erreicht haben, finanziell gefördert. Als Ausbau gilt sowohl die Erweiterung als auch die kapazitative Ertüchtigung der Infrastruktur eines in Betrieb befindlichen Gleisanschlusses für zusätzliche Verkehre. Ersatz ist eine Investition mit dem Ziel des Erhalts der Funktionsfähigkeit der Anlage, bei der vorhandene Anlagen oder Anlagenteile durch neue ersetzt werden.

Von den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben werden bei Neu- oder Ausbau, Reaktivierung und Ersatz eines Gleisanschlusses oder eines Zuführungs- und Industriestammgleises bis zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt, bei multifunktionalen Anlagen bis zu 80 Prozent. Die Zuwendung beträgt als Höchstwert je Tonne pro Jahr oder je 1.000 Tonnenkilometer erzielter Schienengüterverkehrsleistung einheitlich bis zu 10 Euro pro Tonne oder bis zu 40 Euro pro 1.000 Tonnenkilometer. Bei leichten Gütern beträgt die Förderung 300 Euro je Güterwagen und 120 Euro je 100 Güterwagenkilometer.

Unternehmen stellen ihre Förderanträge beim Eisenbahn-Bundesamt als zuständiger Bewilligungsbehörde. Dort sind auch nähere Informationen zu der Förderung und Antragstellung abrufbar. Das Ergebnis der Prüfung des Förderantrags soll dem Antragsteller frühestmöglich, spätestens jedoch drei Monate nach Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden.