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Eine Regionalbahn fährt durch eine hügelige Landschaft

Quelle: DB AG

Alle reden vom Klimaschutz. Wir auch.

Angesichts der Tatsache, dass rund ein Fünftel des in Deutschland ausgestoßenen CO2 durch den Verkehr verursacht wird, erscheint eine umweltfreundliche Mobilität ohne die bereits heute weitgehend elektrisch fahrende Eisenbahn in Zukunft kaum möglich.

Die Eisenbahn ist das einzige flächendeckende öffentliche Verkehrsmittel in unserem Land und gilt zu Recht als sicher und verlässlich. Sie leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb wollen wir den Verkehrsträger Schiene weiter stärken. Bis zum Jahr 2030 wollen wir gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen, -verbänden und -gewerkschaften doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und den Anteil des Güterverkehrs auf der umweltfreundlichen Schiene auf mindestens 25 Prozent erhöhen. Hierfür haben Politik und Wirtschaft im Juni 2020 einen Schienenpakt geschlossen.

Ein Güterzug fährt über ein Viadukt

Quelle: DB AG

Wir arbeiten in der Abteilung Eisenbahnen und ihren Referaten an der Stärkung der Schiene und an der Umsetzung der im Schienenpakt und im Masterplan Schienenverkehr vereinbarten konkreten Maßnahmen. Wir schaffen hierfür den rechtlichen Rahmen und vertreten die eisenbahnpolitischen Interessen Deutschlands in Europa. Wir stellen Bundesmittel bereit, um die Eisenbahnen für die Zukunft fit zu machen.

Das sind unsere Schwerpunkte:

  • Wir finanzieren die Erneuerung und den bedarfsgerechten Ausbau des Schienennetzes und der Bahnhöfe.
  • Wir finanzieren die Beseitigung von Langsamfahrstellen und Engpässen.
  • Wir treiben den Einbau moderner Leit- und Sicherungstechnik und digitaler Stellwerke voran.
  • Wir sorgen für mehr Lärmschutz.
  • Wir forcieren die Elektrifizierung.
  • Wir stärken den Nah- und Regionalverkehr, in dem wir den zuständigen Ländern mehr Geld im Rahmen des Regionalisierungsgesetzesund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zur Verfügung stellen.
  • Wir fördern den Schienengüterverkehr und unterstützen damit die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene.
  • Wir finanzieren Forschung und Innovation.
Ein Güterzug fährt über ein Viadukt

Quelle: DB AG

Um spezielle Bereiche wie Sicherheitsüberwachung, Baugenehmigungen oder Unfälle kümmern sich die Behörden des Geschäftsbereichs wie etwa das Eisenbahn-Bundesamt oder die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung.

Glasfaserkabel werden angeschlossen

Quelle: DB AG

Wir setzen uns in den Europäischen Gremien für die weitere Verbesserung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs und die Harmonisierung von Regelwerken ein.

Gleisstrecke für Hochgeschwindigkeitszüge

Quelle: DB AG

Im Schienenpersonenfernverkehr sorgt ein Netz europäischer Hochgeschwindigkeitsstrecken für bessere Verbindungen als Alternative zum Auto und Flugzeug. Dieses Angebot soll für die Zukunft weiter ausgebaut werden. So sollen mit dem von der Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 initiierten TEE 2.0-Konzept weitere Verbindungen im eigenwirtschaftlichen grenzüberschreitenden Schienenpersonenfernverkehr etabliert werden. Damit werden beispielsweise die europäischen Metropolen noch besser miteinander verknüpft; auch durch zusätzliche Nachtzugangebote. Angestrebt wird zudem ein Europatakt, mit dem die Bahnverbindungen über Grenzen hinweg aufeinander abgestimmt werden sollen.
Die von der EU entwickelten Güterverkehrskorridore sind eine wichtige Grundlage für Schienengüterverkehre in Europa. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern arbeiten wir daran, diese effizienter und leistungsfähiger zu machen.
Ein Autotransport-Zug überquert einen Bahnübergang

Quelle: DB AG

Mit der Bahnreform des Jahres 1993 wurden aus den damaligen Staatsbahnen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ privatrechtliche, für den Betrieb des Netzes und für den Transport von Personen und Gütern zuständige Unternehmen. Die verkehrs- und bahnpolitischen Zielsetzungen der Bahnreform waren und sind:

  • Durch Förderung des Wettbewerbs mehr und qualitativ besseren Verkehr auf die Schiene zu bringen – sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr.
  • Gleichzeitig die finanzielle Belastungen der Steuerzahler durch eine wirtschaftlich handelnde Deutsche Bahn AG zu begrenzen.

Der Wettbewerb auf der Schiene funktioniert. Die Erfolge sind sichtbar. Die Verkehrsleistungen haben in allen Bereichen zugenommen: um fast 80 Prozent im Güterverkehr und um fast 90 Prozent im Nahverkehr. Der Fernverkehr hat ein Plus von knapp 20 Prozent zu verzeichnen.

Ein Inter City Express der Baureihe 401 im Gegenlicht

Quelle: DB AG

Die Fachleute unterscheiden zwischen einem intramodalen und einem intermodalen Wettbewerb. Der intramodale Wettbewerb der Eisenbahn-Verkehrsunternehmen untereinander sorgt für mehr Qualität im Sinne der Kunden. Insgesamt sind heute über 300 Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem deutschen Schienennetz unterwegs. Im intermodalen Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern konnte die Schiene einen deutlichen Zuwachs erzielen.

Der Reformprozess ist noch längst nicht abgeschlossen. Der Schienenverkehr steht vor großen Herausforderungen. Die durch Marktöffnung und Wettbewerb angestoßenen Dynamisierungseffekte bei den Verkehrsleistungen sind noch nicht ausgereizt. Sie können noch viel mehr zum Wachstum der Schiene und damit auch zum Klimaschutz beitragen. Kurzum: Der Schienenverkehr ist von zentraler Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft, für Wohlstand und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt für ein Miteinander von Ökonomie und Ökologie.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) sind Behörden des Geschäftsbereichs. Sie befassen sich mit eisenbahnspezifischen Aufgaben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA), eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), nimmt für das BMDV wichtige Aufgaben der Eisenbahnregulierung wahr.

Die vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetze, Verordnungen oder anderen Rechtsakte werden von diesen Behörden selbständig und in eigener Verantwortung umgesetzt und ausgeführt. Dabei unterliegen die Behörden der Aufsicht des BMDV.

Dazu gehören insbesondere:

  • Rechtsfehlerfreie und einheitliche Rechtsanwendung sowie Ermessenslenkung
  • Hohe Qualität bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags
  • Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns
  • Transparente Entscheidungs- und Verwaltungsabläufe
  • Guter Informationsfluss zwischen Ministerium und Behörden

Die Dienstaufsicht betrifft die Organisation einer Behörde sowie das Personalwesen. Sie sorgt für eine Erfüllung der Arbeitsaufgaben, z. B. durch ordnungsgemäße Ausstattung der Behörde mit Personal und Sachmitteln. Sie umfasst auch die Aufsicht über das persönliche Verhalten der Mitarbeiter.

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Quelle: Kreuzbauten, Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Unter anderem ist das EBA zuständig für

  • die Planfeststellung für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes,
  • die Zulassung von Fahrzeugen und Schieneninfrastruktur,
  • die Eisenbahnaufsicht,
  • die Bewilligung von Fördermitteln, die für den Schienenverkehr bereitgestellt werden,
  • die Durchsetzung von Fahrgastrechten und
  • verschiedene Aufgaben im internationalen Kontext.

Der Aufsicht durch das EBA unterliegen mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland.
Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) ist als eigenständiges Bundesinstitut beim EBA angesiedelt. Es berät das BMDV, fördert und koordiniert Forschung rund um das System Schiene und betreibt sowohl eigene Forschung als auch Auftragsforschung. Weitergehende Informationen zum EBA finden Sie unter www.eba.bund.de.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Quelle: BNetzA_Bonn, Paul Preußer

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) ist unter anderem Regulierungsbehörde für den Eisenbahnbereich.

Im Bereich Eisenbahnregulierung überwacht die BNetzA die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Eine wesentliche Aufgabe ist dabei, die diskriminierungsfreie Benutzung von Eisenbahninfrastruktur durch Eisenbahnverkehrsunternehmen und andere Zugangsberechtigte sicherzustellen. Die Eisenbahninfrastruktur umfasst hierbei Infrastruktur und Dienstleistungen sowohl bei Schienenwegen als auch bei Serviceeinrichtungen (z. B. Bahnhöfe oder Güterterminals). Die Entgeltregulierung umfasst die Prüfung und Genehmigung von Höhe und Struktur der Wegeentgelte und der sonstigen Entgelte der Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Das BMDV hat in den Grenzen der Vorschriften des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes die Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über die Tätigkeit der BNetzA im Bereich Eisenbahnen.
Weitergehende Informationen zur Eisenbahnregulierung durch die BNetzA finden Sie hier.

Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU)

Quelle: Foto BEU, Gerd Münnich

Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) klärt die Ursachen von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb auf. Dabei hat sie jederzeit die Möglichkeit, Sicherheitsempfehlungen zur Verbesserung der Eisenbahnsicherheit auszusprechen. Da die Untersuchungen ausschließlich die Ziele Verbesserung der Eisenbahnsicherheit und Vermeidung künftiger Unfälle verfolgen, sind sie strikt von straf-, haftungs- und sonstigen zivilrechtlichen Verfahren zu trennen und auch davon unabhängig zu führen. Weitergehende Informationen zur BEU finden Sie unter www.beu.bund.de.
Bundeseisenbahnvermögen (BEV)

Quelle: BEV HV, C. Rühmekorf

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist 1994 im Zuge der Bahnreform entstanden. Im BEV werden staatliche Aufgaben gebündelt, von denen die im Wettbewerb stehende Deutsche Bahn AG dauerhaft entlastet werden soll. Als Wegbereiter einer erfolgreichen Bahnreform hat das BEV insbesondere Aufgaben in den Bereichen Personalverwaltung und Liegenschaftsmanagement. Weitergehende Informationen zum BEV finden Sie unter www.bev.bund.de.