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Autobahnkreuz in Deutschland

Quelle: Fotolia / CL-Medien

Sachinformationen:

  • Am 1. Januar 2021 hat der Bund von den Ländern Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen übernommen – sowie jener Bundesstraßen, die die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg in Bundesverwaltung übergeben haben. Wie zuvor finanziert der Bund die Autobahnen.
  • Zur Ausführung dieser Aufgaben hat der Bund „Die Autobahn GmbH des Bundes“ – eine 100-prozentige Bundesgesellschaft – gegründet und das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als neue Bundesbehörde errichtet.
  • Ziel der Reform war es, die Aufgaben zentral zu bündeln, die Leistungsfähigkeit unserer Autobahnen zu stärken und damit alle Autobahnnutzer von einer modernen, sicheren Infrastruktur profitieren.
  • Schneller planen, effizienter bauen, betreiben und erhalten – das ist der Fokus und zwar direkt seit dem Betriebsstart am 1. Januar 2021.
  • Der Betriebsstart verlief erfolgreich: Die Autobahn GmbH hat planmäßig am 1. Januar 2021 die Ausführung von Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen – wie gesetzlich vorgesehen.
  • Das FBA führt seit dem 1. Januar 2021 hoheitliche Aufgaben aus, z.B. als zentrale Anhörungs- und Planstellungsbehörde.
  • Die Autobahn GmbH sowie das Fernstraßen-Bundesamt waren ab Tag 1 voll einsatzfähig.
  • Auch alle Autobahnmeistereien und Stützpunkte waren betriebsbereit und haben sich im nahezu bundesweit erforderlichen Winterdiensteinsatz bewährt. So waren z.B. in der Kälteperiode zu Beginn des Jahres bundesweit bis zu 2300 Autobahn-Beschäftigte pro Tag unterwegs, um sichere und freie Fahrt für die Autofahrerinnen und Autofahrer zu gewährleisten. Bis zu 760 Einsatzfahrzeuge waren pro Tag im Einsatz, um möglichst schon vor der zu erwartenden Glätte Streustoffe auf den Straßen zu verteilen.
  • Die IT-Infrastruktur mit Fokus auf einheitlichen Verwaltungs- und Finanzprozessen ist erfolgreich aufgebaut und implementiert worden.
  • Mit dem Aufbau eines ERP-Systems und IT-Anwendungen im Bereich Ausschreibung und Vergabe wickelt die Autobahn GmbH ihre Finanz- und Vergabeprozesse deutschlandweit einheitlich ab.
  • Die Autobahn GmbH hat den Aufbau einer eigenen IT-Infrastruktur intensiv und in kürzester Zeit vorangetrieben. Dies ist ein in dieser Form bisher einmaliges Pensum.
  • Die Autobahn GmbH hat zur Verknüpfung aller Standorte ein deutschlandweites modernes Datennetz geschaffen.
  • Insgesamt wurden rund 11.000 Nutzerinnen und Nutzer bundesweit an dieses Netz angebunden.
  • Die temporären IT-Kooperationsvereinbarungen mit den Ländern sind erfolgreich umgesetzt worden. Damit wurde die Arbeitsfähigkeit der Niederlassungen in den Kernprozessen Planen, Bauen, Betreiben und Erhalten sichergestellt.
  • Der Aufbau der eigenen IT-Systeme für die Unterstützung der Kernprozesse Planen, Bauen, Betreiben und Erhalten mit dem Ziel der Ablösung der IT-Kooperationsvereinbarungen erfolgt nun.
  • Die Unterstützung und Schulung der Beschäftigten vor Ort werden weiter fortgesetzt.
  • Rund 94 Prozent der Beschäftigten mit Autobahnaufgaben sind von den Ländern zum Bund gewechselt und arbeiten nun ganz überwiegend bei der Autobahn GmbH.
  • Damit werden nun die Kompetenzen von über 10.500 Fachleuten aus 16 Bundesländern gebündelt.
  • Dabei geht es um rund 13.200 Kilometer Bundesautobahnen, die jetzt von zentraler Stelle verwaltet werden, und um jährliche Investitionen von über 5 Milliarden Euro.
  • Rund 4.500 Bauprojekte sind von den Ländern auf die Autobahn GmbH übergegangen (kleinere Erhaltungsmaßnahmen sind hierin nicht enthalten).
  • Durch die Neuordnung sollen Bauprojekte an und auf den Autobahnen schneller, effizienter und wirtschaftlicher aus einer Hand geplant, genehmigt und durchgeführt werden.
  • Bisher haben die Länder in unterschiedlicher Intensität Personal und Ressourcen für den Bundesfernstraßenbereich bereitgestellt. Dadurch hat insbesondere die Planung von Bauprojekten unterschiedlich lange gedauert.
  • Indem Autobahn GmbH und FBA die Kompetenzen bündeln, können durch diesen Erfahrungsschatz Planung und Bau beschleunigt und zum bundesweiten Maßstab gemacht werden.
  • Durch die Reform können außerdem z.B. notwendige Bau- oder Erhaltungsmaßnahmen über Landesgrenzen hinweg geplant und umgesetzt werden. So werden die Kapazitäten des Autobahnnetzes optimal genutzt und Staus minimiert.
  • Durch Innovation sollen die Autobahnen weiterentwickelt werden.
  • Eine bundesweite Verkehrszentrale sorgt für mehr Effizienz im Verkehrsmanagement und dadurch für noch mehr Sicherheit.
  • Die Autobahn GmbH mit der Zentrale in Berlin, 10 regionalen Niederlassungen, 41 Außenstellen und 192 Autobahnmeistereien und Stützpunkten hat die Ausführung von Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb sowie Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen übernommen.
  • Neben den Autobahnen ist die Autobahn GmbH in den drei Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen seit dem 1. Januar 2021 auch für die Bundesstraßen in der Baulast des Bundes zuständig.
  • Die Autobahn GmbH nimmt die Bauherrenfunktion wahr, plant die Maßnahmen und setzt sie baulich um. Außerdem führt sie den Betriebsdienst aus (z.B. Winterdienst).
  • Das FBA mit dem Hauptsitz in Leipzig und drei regionalen Standorten (Bonn, Hannover und Gießen) hat seit dem 1. Januar 2021 im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben übernommen und ist insbesondere die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung.
  • In seiner Rolle als Dienstherr über derzeit 675 Beamtinnen und Beamten in der Autobahn GmbH hat das FBA zuvor bereits die Versetzungsverfahren aus den Ländern zum Bund koordiniert.
  • Da aus den Ländern im Zuge des Personalübergangs zum 1. Januar 2021 nur sehr wenige Beschäftigte zum FBA gewechselt haben, betreibt das FBA den Personalaufbau weiterhin mit Hochdruck.
  • April/ Juli 2018: Die Standortkonzepte für die Autobahn GmbH (damals noch: „Infrastrukturgesellschaft“) und das FBA stehen.
  • September 2018: Gründung Autobahn GmbH (damals noch: „Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“).
  • Oktober 2018: Errichtung des FBA.
  • Januar 2019: Verschmelzung Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) mit der Autobahn GmbH (rückwirkend wirksam zum 01. Januar 2019).
  • Juli 2019: Abschluss des Haustarifvertrags der Autobahn GmbH (TV-Autobahn) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb.
  • September 2019: Abschluss des Einführungs- und Überleitungstarifvertrages (EÜTV) der Autobahn GmbH mit den Gewerkschaften ver.di und dbb.
  • Oktober 2019: Übergabe der Verkehrszentrale Deutschland.
  • Januar 2020: Beginn des Personalübergangs von den Ländern zur Autobahn GmbH und zum FBA.
  • Januar 2020: Vorzeitige Wahrnehmung von Planung und Bau in Hamburg und Schleswig-Holstein.
  • Januar 2021: Betriebsstart Autobahn GmbH und FBA bundesweit.
  • Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Ländern, der Autobahn GmbH und dem FBA ist konstruktiv.
  • Die konstruktive und gute Zusammenarbeit wird auch nach dem Betriebsstart weiter fortgesetzt. Der fachliche Austausch zwischen Bund und Ländern ist enorm wichtig, nicht zuletzt um die Ziele der Reform nachhaltig umzusetzen.
  • Es gibt für eine Übergangszeit temporäre Kooperationen zwischen der Autobahn GmbH und den Ländern z.B. im Bereich IT.
  • Außerdem gibt es Kooperationen im Bereich der Straßenwärterausbildung und der gemeinsamen Nutzung der überbetrieblichen Ausbildungszentren und dualen Hochschulen. Prüferinnen und Prüfer der zuständigen Stellen der Länder werden in die Straßenwärterausbildung einbezogen.
  • Die DEGES bleibt zunächst in ihrer bisherigen Form bestehen.
  • Den Beschäftigten, die zur Autobahn GmbH des Bundes wechseln möchten, wurde ein Übergang ermöglicht. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die DEGES funktionstüchtig bleibt.
  • Die Verträge der Länder mit der DEGES für die Planung und/oder den Bau von Autobahnprojekten sowie von Bundesstraßenprojekten in den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Die DEGES bleibt unverändert Auftragnehmer dieser Verträge.
  • Die Umsetzung der Autobahnreform wurde dadurch nicht beeinträchtigt.
  • Für den Aufbau der Autobahn GmbH und des Fernstraßen-Bundesamts wurden Kosten in Höhe von 366 Millionen Euro beim Bund verausgabt.
  • Die Ausgaben umfassen den gesamten Transformationsprozess von den Ländern hin zum Bund (Übergang von Strukturen und Personal) sowie den Aufbau der beiden neuen Institutionen.
  • Dank der Reform werden nun – zum ersten Mal überhaupt – die Gesamtkosten für die Autobahnverwaltung im Bundeshaushalt abgebildet.
  • Bislang fiel ein Teil dieser Kosten bei den Ländern an. Die Länder werden nun entlastet.
  • Der Aufbau erfolgte Schritt für Schritt. Dies bildet sich im Mittelabfluss der vergangenen Haushaltsjahre ab:

Aufbaukosten Autobahn GmbH: rd. 317,4 Millionen Euro

2018: 2,4 Millionen Euro
2019: 69,2 Millionen Euro
2020: 245,8 Millionen Euro1

Die Kosten umfassen v.a. den komplexen Übergang der Strukturen und des Personals von den Ländern an den Bund sowie den Aufbau der Gesellschaft.

Aufbaukosten FBA: rd. 10,5 Millionen Euro

2018: 0,05 Millionen Euro
2019: 1,0 Millionen Euro
2020: 9,5 Millionen Euro

Beratungs- Dienst und Unterstützungsleistungen: rd. 38,4 Millionen Euro

Für die hochkomplexe und tief in die föderale Ordnung greifende Reform der Bundesfernstraßenverwaltung war das BMDV auf externen Sachverstand angewiesen, welcher z.B. für die Themenschwerpunkte Projektsteuerung, Personalübergang oder der Informations- und Kommunikationstechnik in Anspruch genommen wurde.

Durch das Voranschreiten des Reformprozesses und den stetigen Aufbaufortschritt in der Autobahn GmbH konnten die Bedarfe und Ausgaben für Beratungs- und Unterstützungsleistungen kontinuierlich gesenkt werden.

Die nachfolgende Übersicht stellt die Ausgaben des BMDV dar, welche sich auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen beziehen, die im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung beauftragt und in Anspruch genommen wurden:
2018: 12,0 Millionen Euro
2019: 24,4 Millionen Euro
2020: 2,0 Millionen Euro

1)Für die Ermittlung der Aufbaukosten in 2020 wurden von den von der Autobahn GmbH insgesamt in 2020 verausgabten 331,6 Mio. Euro die Kosten für die vorzeitige Wahrnehmung von Planung und Bau in HH und SH in Höhe von 85,8 Mio. Euro abgezogen, da diese nicht den Aufbaukosten zuzuordnen sind.

  • Die erfolgreiche Umsetzung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist nur möglich, wenn die Autobahn GmbH des Bundes mit den notwendigen Finanzmitteln ausgestattet wird.
  • Hierfür stellt der Bund der Autobahn GmbH die zur Finanzierung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung – insbesondere für Planung und Betrieb.
  • Damit standen der Autobahn GmbH für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Jahr 2021 zunächst 1,76 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Der Etat umfasst das gesamte Aufgabenspektrum: von Planungsleistungen für Straßenbauprojekte über den Betriebsdienst (z.B. Straßenmeistereien, Winterdienst etc.), das Verkehrsmanagement bis hin zur Verwaltung und IT-Infrastruktur zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
  • Die Ausgaben der Autobahn GmbH werden im Haushalt in die Bereiche „Betrieb und Verkehr", „Planungsleistungen" und „Verwaltung" aufgeschlüsselt.
  • Die Autobahn GmbH erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan. Ihre Wirtschafts- und Finanzplanung muss sich an den zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln ausrichten.
  • Der validierte Wirtschaftsplan 2021 wies einen Mehrbedarf von zusätzlichen rd. 230 Mio. Euro über die im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung stehenden Mittel hinaus auf und wurde vom Aufsichtsrat am 02. Juli 2021 gebilligt.
  • Von den o.g. Ausgaben für die Autobahn GmbH sind die Investitionsmittel zu unterscheiden, also das zur Verfügung stehende Geld für den Erhalt sowie Aus- und Neubau laufender und neuer Projekte sowie für sonstige Investitionen (z.B. Rastanlangen, Verkehrslenkungsanlagen etc.).
  • Im Bundeshaushalt 2021 waren hierfür für die Bundesautobahnen rund 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2021 vorgesehen.
  • Die Mittel werden – wie bisher auch – jährlich durch den Haushaltsgesetzgeber, also den Deutschen Bundestag bewilligt.
  • Neue Projekte werden – wie bisher auch – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert.
  • Wie diese Mittel eingesetzt werden sollen, wird im Finanz- und Realisierungsplan 2021-2025 der Autobahn GmbH festgelegt.
  • Basis hierfür ist das Fernstraßenausbaugesetz mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2016 für die vordringlichen Verkehrsprojekte der kommenden Jahre sowie der auf dieser Grundlage erstellte Investitionsrahmenplan 2019-2023.
  • Der Finanz- und Realisierungsplan 2021-2025 beschreibt u.a. die durch laufende Projekte bis 2025 gebundenen Mittel sowie weitere Projekte, die bis 2025 Baurecht erlangen werden.
  • Dies ist nichts grundlegend Neues. Dieser Mechanismus war bislang auch stets Teil der Haushaltsaufstellung des Straßenbauetats.
  • Der Finanz- und Realisierungsplan 2021-2025 wurde von den für Verkehr und Haushalt zuständigen Ausschüssen am 15. Dezember 2020 bewilligt. Er ist hier abrufbar: https://www.autobahn.de/wp-content/uploads/2021/02/Autobahn_Finanzierungs-und-Realisierungsplan_2020_11_V16-JB-final.pdf
  • Nein. Die Verzögerungen bei der Rechnungsbearbeitung, die unmittelbar nach dem Betriebsstart auftraten, hat die Autobahn GmbH durch organisatorische Maßnahmen und die Optimierung der kaufmännischen Prozesse sehr weitgehend behoben.
  • Deutschlandweit hat die Autobahn GmbH seit Jahresanfang über 130.000 Rechnungen bezahlt.
  • Die Autobahn GmbH wird jede Auszahlung auf Basis bestehender Verträge und nach Prüfung ordnungsgemäßer Rechnungen tätigen.
  • Die Autobahn GmbH berichtet dem BMDV bis auf Weiteres wöchentlich über den Stand der Rechnungsbearbeitung.
  • Das BMDV begleitet den weiteren Aufbau der Autobahn GmbH sehr eng und setzt sich mit den Kritikpunkten des Bundesrechnungshofes auseinander.