Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan 2030 - Starke Strecken stärken
Im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ (BVWP 2030) sind alle Investitionsvorhaben für die Straße, Schiene und die Wasserwege dargestellt, die in den kommenden Jahren für die Weiterentwicklung einer nachhaltig leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur nötig sind. Außerdem zeigt der BVWP 2030, welche weiteren Investitionen – unter anderem in die Erhaltung und den Ersatz der Verkehrsnetze – bis zum Jahr 2030 bei den einzelnen Verkehrsträgern anstehen.
Gestuftes Bewertungsverfahren
Welche Vorhaben der Bund im Bereich der Wasserstraßen verfolgt, wurde in einem gestuften Bewertungsverfahren des BVWP ermittelt: Bei der Anmeldung von Projekten zum BVWP konnten Bundesländer, Verbände und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Projektideen und -vorschläge für Deutschlands Bundeswasserstraßen einreichen. Aus diesen Ideen und Vorschlägen hat das BMVI gemeinsam mit der WSV konkrete Projekte definiert. In dem gestuften Bewertungsverfahren wurde zunächst in einer vereinfachten Voruntersuchung ermittelt, ob die Projekte die Schwelle der volkswirtschaftlichen Rentabilität erreichen können. Einige Projekte, bei denen dies eindeutig auszuschließen war, wurden aus der weiteren Bewertung ausgeschieden. In der nachfolgenden Bewertungsstufe fand auf der Grundlage der für 2030 prognostizierten Verkehrsentwicklung die sogenannte Hauptbewertung nach folgenden Kriterien statt:
In Ergänzung der Bewertungsergebnisse wurden bei der abschließenden Einordnung der Projekte in die Bedarfskategorien des BVWP weitere Aspekte wie beispielsweise die Verbesserung der Anbindung des Hinterlands an die deutschen Seehäfen berücksichtigt.
Starke Strecken stärken
Das BMVI hat die aus verkehrlicher Sicht wichtigsten und am stärksten genutzten Wasserstraßen als Kernnetz definiert. Es muss funktions- und leistungsfähig gehalten werden, damit der umweltfreundliche Schiffstransport von Waren auf diesen Strecken störungsfrei und wirtschaftlich erfolgen kann. Deshalb werden Ausbaumaßnahmen auf diese Wasserstraßen des Kernnetzes konzentriert. Dabei gilt auch hier der für alle Verkehrsträger im BVWP definierte Grundsatz, dass Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen Vorrang vor Aus- und Neubaumaßnahmen haben. Im Nebennetz konzentriert sich der Bund vor allem auf Maßnahmen, die unter Sicherheitsaspekten erforderlich sind, wie den Erhalt und Ersatz von Stauwehren.
Wasserstraßen sind umweltfreundliche Verkehrsträger
Die deutsche Verkehrspolitik will den umweltfreundlichen Binnenschiffstransport nach vorn bringen. Manchmal fehlt aber eine leistungsfähige Infrastruktur, damit die Binnenschiffer wettbewerbsfähig unterwegs sein können. Deshalb baut der Bund die Infrastruktur auch an Stellen aus, wo sich diese Investition möglicherweise erst später rechnet. Damit will er privatwirtschaftliche Investoren motivieren, ihr Geld etwa in bessere Fahrzeuge, in die Umschlagsinfrastruktur oder in Logistikkonzepte zu stecken, um diese vom Bund finanzierte Infrastruktur stärker zu nutzen.
Die Liste der Maßnahmen
28 Wasserstraßenprojekte wurden im Rahmen des BVWP einer vollständigen Bewertung unterzogen und den Bedarfskategorien im BVWP 2030 zugeordnet. Einzelheiten und Ergebnisse der Bewertung können für alle untersuchten Projekte eingesehen werden unter „Prins einsehen“.
Auf dieser Basis wurde dann das Wasserstraßenausbaugesetz mit dem Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen aufgestellt. Im Zuge der parlamentarischen Beratung dieses Gesetzes wurden gegenüber dem BVWP 2030 vereinzelte Ergänzungen an dem Bedarfsplan vorgenommen.
Im Ergebnis dieses Verfahrens wurden 24 Projekte mit einem Finanzvolumen in Höhe von zusammen 6,5 Milliarden Euro in den Bedarfsplan als „Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs“ aufgenommen. Darin enthalten sind auch 7 Vorhaben, die aufgrund ihrer Bewertungsergebnisse mit der Bezeichnung „Vordringlicher Bedarf–Engpassbeseitigung“ (VB-E) als besonders dringlich gekennzeichnet worden sind.
Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen – Anlage zu § 1 Absatz 1 des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes, Abschnitt 2, „Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs (VB-E und VB)“
1 | Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein |
2 | Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg |
3 | Fahrrinnenanpassung der Außenweser |
4 | Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals |
5 | Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) |
6 | Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) |
7 | Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals (WDK) bis Marl und Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ sowie Brückenhebung bei Ersatzneubau |
8 | Vertiefung der Außenems |
9 | Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Oststrecke) |
10 | Neutrassierung der Saatsee-Kurve am Nord-Ostsee-Kanal |
11 | Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock |
12 | Ausbau der Donau im Abschnitt Straubing-Vilshofen (Variante A) |
13 | Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierungam Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg |
14 | Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar |
15 | Anpassung des Dortmund-Ems-Kanals (Nordstrecke) |
16 | Ausbau der Havel-Oder-Wasserstraße |
17 | Ausbau des Stichkanals Salzgitter einschließlich Ersatzneubau zweier Schleusen |
18 | Ausbau des Küstenkanals einschließlich Ersatzneubau zweier Schleusen |
19 | Vorgezogener Ersatzneubau einer Schleuse in Lüneburg-Scharnebeck am Elbe-Seitenkanal |
20 | Verlängerung der Neckarschleusen von Mannheim bis Plochingen |
21 | Bau von sieben 2. Schleusenkammern an der Mosel |
22 | Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals |
23 | Ausbau des Stichkanals Hildesheim |
24 | Schleuse Kleinmachnow am Teltowkanal (ausschließlich in Bezug auf ihren Erhalt) |