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GSM-R Förderung

Das Ministerium ändert seine GSM-R-Förderrichtlinie, um ein besonderes Problem in Bezug auf bestimmte Zugfunkgeräte zu adressieren. So wird auch die Umrüstung bei Geräten gefördert, die zwar den technischen Spezifikationen für die Interoerabilität entsprechen (TSI ZZS 2016/919), aber dennoch die Europäische Norm für die Störfestigkeit von Zugfunkgeräten nicht einhalten. Betroffene haben bis Ende Mai Zeit, um auch für diese Geräte Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen. Der vollständige Austausch der störanfälligen Geräte soll gewährleistet und die Mobilfunknutzung entlang der Bahnstrecken stark verbessert werden.

Mit „GSM-R“ wird das bahneigene Funksystem der europäischen Eisenbahnen bezeichnet. Darüber findet die für den Bahnbetrieb erforderliche Kommunikation mit dem fahrenden Zug statt. Der dafür genutzte Frequenzbereich liegt nahe am 900-MHz-Band des öffentlichen Mobilfunks. Dadurch kommt es entlang der Bahnstrecke zu lokalen Störungen zwischen Bahnfunk und Mobilfunk: Obwohl eine ausreichende Netzabdeckung vorhanden ist, kommt dann keine Kommunikation über das zugseitige GSM-R Endgerät zustande.

Um diese Störungen zu vermeiden, wurde ein Mindestabstand zwischen Eisenbahnstrecken und Mobilfunk-Basisstationen vereinbart. Der beeinträchtigt allerdings die Mobilfunkversorgung der Bahnfahrenden und der Anwohner. Auch die unterbrechungsfreie WLAN-Versorgung in Zügen wird dadurch erschwert. Durch die Umrüstung der GSM-R-Endgeräte kann die Mobilfunkversorgung an den Schienenwegen deutlich verbessert werden: So können nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber in kurzer Zeit in Summe mehr als 51.000 Basisstationen mit LTE900 innerhalb des für den Bahnfunk erforderlichen aktuellen Schutzkorridors in Betrieb gehen. Eisenbahnverkehrsunternehmen leisten damit mit ihrer Bereitschaft zur schnellstmöglichen Umrüstung ihrer Zugfunkanlagen einen wichtigen Beitrag dazu, die Mobilfunkversorgung in der Bahn und in Gleisnähe bei allen drei etablierten Mobilfunkunternehmen auf einen Schlag Ende 2022 stark zu verbessern.

Um dieses Anliegen zu unterstützen, fördert der Bund seit 2019 den Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule bzw. den Einbau entsprechender Filter. GSM-R-Endgeräte werden dank der Förderung so ertüchtigt, dass sie gegenüber den Signalen des öffentlichen Mobilfunks ausreichend störfest sind. Gefördert werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

Am 17. Juli 2020 trat die erste Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, mit der insbesondere der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet und der Fördersatz angehoben wurde. Antragsberechtigt sind seither neben Haltern auch die Eigentümer von Eisenbahnfahrzeugen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, die entsprechende Eisenbahnfahrzeuge unterhalten.

Mit der zweiten Änderung, die nun in Kraft tritt, wird der Antragszeitraum verlängert, um den Erschwernissen der Corona-Pandemie abzuhelfen und den erfolgreichen Abschluss der Umrüstung aller betroffenen Schienenfahrzeuge zu erreichen. Außerdem kommt eine neue Härtefallregelung hinzu, mit der besonders hohe Zulassungskosten bei kleinen Umrüstungsprojekten abgefedert werden sollen.

Die dritte Änderung betrifft Zugfunkgeräte, die zwar der Verordnung (EU) 2016/919 (auch bekannt als TSI ZZS 2016/919) genügen, aber der Norm ETSI TS 102 933-1 V1.3.1 oder später nicht in vollem Umfang entsprechen. Diese Zugfunkgeräte sind nicht ausreichend störfest, entsprechenden Eisenbahnfahrzeugen drohen ohne Umrüstung Betriebseinschränkungen ab dem Fahrplanwechsel 2022/2023.