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Quelle: Fotolia / Julien Eichinger

Die Sicherstellung einer zweckmäßigen und störungsfreien Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste erfordert einen zielgerichteten, wirtschaftlichen und rationellen Umgang mit der Ressource Frequenz. Aufgrund der physikalischen Eigenschaften elektromagnetischer Wellen sind weltweite Festlegungen hierfür sinnvoll. Diesem Ziel ist vorrangig die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations) gewidmet, welche sowohl Regelungen als auch Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste auf internationaler Ebene enthält.

Technische, wirtschaftliche und administrative Veränderungen erfordern gleichzeitig eine stetige Anpassung der Regelungen und Frequenzzuweisungen. Die Anpassungen der Radio Regulations ist Aufgabe der in der Regel alle vier Jahre stattfindenden Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).

Die nächste Weltfunkkonferenz wird 2027 stattfinden. Bei der Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) wurde die Tagesordnung der Weltfunkkonferenz 2027 (WRC-27) vorläufig festgelegt.

Die Vorbereitung einer Weltfunkkonferenz ist sowohl ein nationaler, europäischer als auch internationaler Prozess, wobei sich die Entwicklungen stets gegenseitig bedingen. Um diesen Prozess transparent zu gestalten, die verschiedensten Interessen zu bündeln und abgestimmte Beiträge unter Konsultation der betroffenen Akteure von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zu entwickeln, hat das Ministerium zur Vorbereitung eine Nationale Vorbereitungsgruppe Weltfunkkonferenz 2027 (NVG27) einberufen.

Mit der Nationalen Vorbereitungsgruppe WRC verfolgt das Ministerium den Zweck, die an der Nutzung von Funkspektrum interessierten Gruppen wie Hersteller, Betreiber und Anwender rechtzeitig und umfassend über beabsichtigte Modifizierungen des internationalen Frequenzbereichszuweisungsplans und des nationalen Frequenzplans zu informieren. Dadurch wird das Risiko von Fehlplanungen und Fehlinvestitionen bei den Herstellern und Dienstleistungsanbietern verringert.

Darüber hinaus wird allen betroffenen Gruppierungen die Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen über die künftige Frequenznutzung im Rahmen der Tagesordnungspunkte der Weltfunkkonferenz (WRC) konsultativ in den Entscheidungsprozess der nationalen und internationalen Gremien einzubringen.

Gleichzeitig bietet die Gruppe die Möglichkeit, technologische Entwicklungen vorzustellen, deren Einführung möglicherweise zukünftig Änderungen des internationalen Frequenzrahmens erfordern.

Mit diesem Verfahren schafft das Ministerium die Voraussetzungen dafür, dass die expandierenden Telekommunikationsmärkte zeitgerecht mit geeigneten Funkfrequenzen versorgt werden können, die Besonderheiten der Nutzer bestehender Funkdienste berücksichtigt werden, die Konzepte der Frequenzplanungen als auch das Verfahren zu deren Durchführung bzw. die Aktualisierung transparent gestaltet und nachhaltig Anpassungen an die technologische Entwicklung sichergestellt werden.

Ziele der Nationalen Vorbereitungsgruppe

  • Organisation der nationalen Konferenzvorbereitung unter Einrichtung von nachgeordneten Arbeitskreisen und Benennung nationaler Koordinatoren
  • Information über den Stand der WRC Vorbereitungen
  • Diskussion einzelner Themenbereiche für nationale Vorschläge
  • aktive Mitgestaltung der Konferenzvorbereitungen im Rahmen der CEPT auf europäischer Ebene und ITU auf internationaler Ebene
  • das Entwickeln von deutschen bzw. gemeinsamen europäischen Vorschlägen zur WRC

Die NVG wird durch Arbeitskreise unter Leitung der Bundesnetzagentur unterstützt, in welchen die vielfältigen Themenbereiche der Tagesordnung WRC-27 detailliert und umfassend diskutiert und konkrete Vorschläge erarbeitet werden.

Arbeitskreise

Aufgrund der Vielfalt und Komplexität der Tagesordnungspunkte der WRC-27 können nicht alle Einzelheiten umfassend in der NVG diskutiert werden. Daher wird sie durch mehrere Arbeitskreise unterstützt, in welchen die vielfältigen Tagesordnungspunkte thematisch zusammengefasst sind und dort detailliert und umfassend mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft diskutiert werden können. Die Arbeitskreise beobachten und bewerten hierzu sowohl die internationalen Entwicklungen zu den Tagesordnungspunkten als auch mögliche Lösungswege. Des Weiteren entwickeln sie konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der deutschen Position bzw. der gemeinsamen europäischen Vorschläge zur WRC-27. Die Arbeitskreise werden unter Leitung der Bundesnetzagentur durchgeführt.

Das BMDV und die Bundesnetzagentur laden Sie ein, sich in der Vorbereitung der kommenden WRC-27 in den Arbeitskreisen der Nationalen Vorbereitungsgruppe für die WRC-27 aktiv einzubringen. Senden Sie dazu Ihre Interessensbekundung an WRC-27@bmdv.bund.de und 221-WRC@bnetza.de, führen Sie dabei bitte Ihren Interessensbereich in Bezug auf die Tagesordnungspunkte der Tagesordnung der Weltfunkkonferenz 2027 an.

Die Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) fand vom 20. November bis zum 15. Dezember in Dubai statt. Am 15.12. unterzeichneten 151 Mitgliedstaaten der ITU die Schlussakte der WRC-23, womit wichtige Weichen für bestehende und neue Funkanwendungen gestellt wurden.

Die Ergebnisse der WRC-23 haben den Weg für technologischen Fortschritt bei terrestrischen und weltraumgestützten Diensten geebnet, der für kommende Generationen großen Einfluss auf die soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung aller Nationen haben wird.

Folgende Ergebnisse der WRC-23 sind hervorzuheben:

  • Bei den Frequenzen für Mobilfunkdienst wurden zusätzliche Frequenzbänder im 3,5 GHz- und oberen 6 GHz-Band für 5G und möglicherweise 6G identifiziert. Teilbereiche des oberen 6 GHz-Bandes können für öffentlichen Mobilfunk (IMT) und/oder lokale Funknetze (WLAN) genutzt werden, wobei der Satellitenfunkdienst zu schützen ist.
  • Die Zukunft des terrestrischen Rundfunks im UHF-Band wurde berücksichtigt, und Frequenznutzung und -bedarf bestehender Dienste im UHF-Frequenzband wurden überprüft. Die primäre Zuweisung an den Rundfunkdienst wurde beibehalten und die Nutzung durch drahtlose Produktionswerkzeuge der Inhalte- und Veranstaltungsproduktion (Programme Making and Special Events, PMSE) wurde erweitert. Eine sekundäre Zuweisung an den Mobilfunkdienst erfolgt über eine Länder-Fußnote im Bereich 470-694 MHz in vielen Ländern Europas und im Bereich 614-694 MHz für acht afrikanische Staaten. Eine Zuweisung auf ko-primärer Basis im 600-MHz-Band (614-694 MHz) in 11 arabischen Ländern ermöglicht eine gleichberechtigte Koordinierung des öffentlichen Mobilfunkdienstes (IMT) mit dem Rundfunkdienst in Nachbarländern.
  • Im Bereich der Zivilluftfahrt wurde der Frequenzbereich 117,975-137 MHz für mobile Satellitendienste in der Luftfahrt zugewiesen und Bedingungen zum Schutz der bestehenden Nutzung festgelegt.
  • In Bezug auf wissenschaftliche Tagesordnungspunkte zur Erderkundung wurde an der Sammlung und der Übermittlung wissenschaftlicher Daten gearbeitet. Durch zusätzliche Zuweisungen für Erderkundungssatellitendienste können einzigartige Informationen über die physikalischen Eigenschaften der Erde und der Atmosphäre für die Klimaforschung bereitgestellt werden.
  • Die Breitbandkommunikation über Satelliten wurde insbesondere für die See- und Luftfahrt ausgeweitet. Es wurden für die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Breitband an Bord von Flugzeugen, Schiffen, Zügen und Fahrzeugen neue Frequenzbereiche, regulatorische Bestimmungen und Interferenz-Management-Mechanismen eingeführt.
  • Die Definition für Weltraumwettersensoren, die Zuordnung zu einem Funkdienst und die Verabschiedung einer Resolution zur Bedeutung des Weltraumwetters ist gelungen, um die Vorhersage von Weltraumwetterereignissen, wie beispielsweise Sonnenstürmen und deren Auswirkungen auf Funkanwendungen, zu erleichtern. Dies ist für die Wirtschaft, Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung.
  • Der weltweite Schutz der Empfänger des europäischen Satellitennavigationssystems (GALILEO) vor Anwendungen im Amateurfunk konnte erfolgreich im Sinne der EU abgeschlossen werden. Es ist gelungen, die Pflichten der Verwaltungen bei der Beseitigung von Störungen durch den Amateurfunk deutlicher herauszustellen.

Tagesordnung der nächsten WRC-27:

  • Die Bedeutung und das Interesse insbesondere an der Sicherung von Frequenzen für Weltraum- und Wissenschaftsdienste werden angesichts der Anzahl diesbezüglicher Tagesordnungspunkte der WRC-27 deutlich, wie beispielsweise dem Schutz der Radioastronomie, neuen Zuweisungen für den Einsatz von Weltraumwettersensoren, neue mobile Satellitendienste für die Entwicklung des satellitengestützten Internet der Dinge und die Ergänzung der terrestrischen IMT-Netzwerk-Abdeckung durch direkte Konnektivität vom Weltraum zu IMT-Endgeräten.
  • Bis zur nächsten Weltfunkkonferenz im Jahr 2027 sollen nun in diesen oben genannten Bereichen entsprechende Studien durchgeführt werden, um bei der WRC-27 auf fundierter Grundlage innovative Anwendungen möglich und neue Technologien nutzbar zu machen, bestehende Dienste ausreichend zu schützen und Frequenzbänder obsoleter Anwendungen, Technologien und Dienste wieder verfügbar zu machen.
  • Forderungen nach Koexistenz mit, und Störungsfreiheit von Funkdiensten bilden hier die Grundlage der Diskussionen und Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Vollzugsordnung für den Funkdienst.

Vom 28. Oktober bis 22. November 2019 haben auf der Weltfunkkonferenz 2019 (WRC-19) rund 3.400 Delegierte aus 163 Mitgliedsländern der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) über die künftige Nutzung des Funkfrequenzspektrums verhandelt. Diese technisch, regulatorische Fachkonferenz überarbeitet die ITU Vollzugsordnung für den Funkdienst (engl. Radio Regulations) in den bei der WRC-15 festgelegten Tagesordnungspunkten. Das Verhandlungsergebnis der 4-wöchigen Konferenz tritt im Januar 2021 in Kraft und ist in Form der Schlussakte von 144 Ländern gezeichnet worden. Die deutsche Delegation bestand aus ca. 70 Teilnehmern und wurde vom Ministerium geleitet. Unterstützt wurde das Ministerium hierbei von der Bundesnetzagentur. An der Konferenzvorbereitung und der Delegation mitgewirkt haben Vertreter aller betroffenen Akteure aus öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Forschung.
Weltfunkkonferenzen entscheiden über die Grundlagen für die Nutzung von Satellitenpositionen sowie die weltweite und regionale Zuweisung von Frequenzbereichen, im Regelfall an sogenannte Funkdienste, z. B. für Mobilfunk, maritime Kommunikation, Rundfunk, Amateurfunk, wissenschaftliche Zwecke oder Satellitendiensten. Die Ergebnisse werden im grenzüberschreitenden Funkverkehr von allen Mitgliedsstaaten beachtet. Die WRC ist ein Entscheidungsgremium der ITU, einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Sie tritt alle vier Jahre zusammen.

Ein Schwerpunkt der Konferenz war, nach intensiven Verhandlungen, die Bereitstellung von zusätzlichem Frequenzspektrum für die Anwendung „5G“ im Mobilfunkdienst.
In den Millimeter-Bereichen ist künftig das 26-GHz-Band (24,25-27,5 Gigahertz (GHz)) weltweit für den öffentlichen Mobilfunk harmonisiert, womit in Deutschland regulatorisch der Weg für lokale Anwendungen insbesondere als hochkapazitive, kleinzellige Ergänzungen zu bestehenden öffentlichen Mobilfunknetzen bereitet ist. Zusammen mit dem Frequenzbereich 40,5-43,5 GHz und 66-71 GHz ist es den nationalen Frequenzverwaltungen in Europa nun möglich auf den rasant zunehmenden mobilen Datenverkehr und dem Breitbandbedarf an konzentrierten Punkten angemessen zu reagieren. Dabei werden die Bedarfe und der Schutz anderer Funkanwendungen wie der Erdbeobachtung, der Satellitenmeteorologie und der passiven Funkdienste durch zusätzliche Maßnahmenpakete berücksichtigt.

Die WRC-19 hat die frequenzrechtlichen Grundlagen zur weltweiten Nutzung von Höhenplattformen (High-Altitude Platform Stations) für Kommunikationsverbindungen über die Stratosphäre zu schwer erreichbaren Gebieten geschaffen.
Für die mobile Breitbandversorgung über Satellit zu Endgeräten an Land, auf See und in der Luft wurden die Nutzungsbedingungen festgelegt. Zudem wurden auch Verfahren für Mega-Satelliten-Konstellationen, also Satellitensysteme aus zig-tausend Einzelsatelliten, festgelegt.
Es wurden sowohl Regelungen für die Steuerung und Überwachung von Kleinstsatelliten mit geringer Einsatzdauer, als auch für die Terahertz-Kommunikation innerhalb von 275-450 GHz beschlossen. Auf dieser Basis können nun universitäre Konzepte für die Zukunftstechnologie Breitbandkommunikation marktreif ausgestaltet werden.
Für den Seefunkdienst wurden Verbesserungen in der Kurzstreckenkommunikation zu autonomen Seefunkgeräten als auch für die satellitengestützte Kommunikation, einschließlich für Notrufe von den zukünftigen polaren Seewegen, verhandelt. Hierdurch werden wesentliche Beiträge zur Erhöhung der Sicherheit auf See geleistet.
Des Weiteren wurde die Fortsetzung von Studien zur zukünftigen Frequenznutzung für die Eisenbahn-Kommunikation für digitale Zugsteuerung sowie für Intelligente Verkehrssysteme zur Unterstützung des sicheren Fahrens beschlossen. Diese international harmonisierten Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein zur Weiterentwicklung moderner Hochgeschwindigkeitszüge, Verdichtung des Verkehrs sowie für das automatisierte und vernetzte Fahren.
Ein weiterer Verhandlungserfolg war die Erweiterung von Teilen des Frequenzspektrums für WLAN Technologie zur Nutzung in Fahrzeugen und Zügen.