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Bauarbeiter arbeiten an einem Gleisbett

Quelle: DB AG/Hannes Frank

Die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung

Am 25.07.2017 haben der Bund und die Deutsche Bahn (DB) die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) unterzeichnet. Damit wird die Finanzierung der Neu- und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Bedarfsplans Schiene auf eine neue Basis gestellt. Wesentliche Eckpunkte der Vereinbarung sind:

Bund übernimmt Planungskosten:
Der Bund übernimmt künftig alle Kosten des Projekts, also auch die gesamten Planungskosten. Die bisherige Regelung - die DB erhält eine gedeckelte Pauschale in Höhe von 18 Prozent der Bausumme - wird aufgehoben. Die DB kann dadurch vertiefter und detaillierter planen. Dies führt zu realistischen Baukostenabschätzungen und hilft, spätere Baukostensteigerungen zu vermeiden.

DB beteiligt sich an Gesamtkosten:
Die DB wird sich künftig an allen Kosten des Vorhabens gemäß ihres eigenen betriebswirtschaftlichen Nutzens beteiligen, also auch an den gesamten Baukosten. Dies setzt einen starken Anreiz, Baukostensteigerungen zu vermeiden.

DB sagt verbindliche Inbetriebnahmetermine zu:
Die DB sagt dem Bund verbindliche Meilensteine und Inbetriebnahmetermine für die Vorhaben zu. Die bei Nichteinhaltung vorgesehenen Strafzahlungen setzen einen zusätzlichen Anreiz zur Termintreue.

Frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung wird sichergestellt:
Durch die vom Bund bereitgestellten Mittel können die Bürger von Beginn an umfassend und transparent im Sinne einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung an den Verfahren beteiligt werden.

Mehr Transparenz für politische Bewertung:
Der Deutsche Bundestag wird frühzeitig über die Planungen unterrichtet, z.B. über den bevorzugten Trassenverlauf, Zeitpläne oder die Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner. Dabei wird auch über Forderungen der regional Betroffenen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung informiert. So können Kosten, Wirtschaftlichkeit und Auswirkungen der Projekte bewertet und erforderlichenfalls korrigiert werden.