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Rangierbahnhof Maschen bei Hamburg bei Nacht

Quelle: Adobe Stock / Marco2811

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)

Dem Bund obliegt nach Artikel 87e Abs. 4 GG die Verantwortung für Ausbau und Erhaltung des Schienennetzes der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes (DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH). Eigentümer der Schieneninfrastruktur sind die EIU des Bundes.

Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das bestehende Netz (Investitionen zum Ersatz der verbrauchten Anlagen) haben das Ministerium und die Deutsche Bahn AG am 14. Januar 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) mit einer Laufzeit bis 2029 unterzeichnet.

Vorteile einer 10-jährigen Laufzeit:

  • Größere Investitions-/Planungssicherheit bei einer sich abschwächenden Wirtschaftslage für die Bundes- und Bahnseite und das Baugewerbe;
  • Zeichen der Nachhaltigkeit an die Bauwirtschaft u.a. zum Aufbau von Planungs- und Baukapazitäten;
  • Reduzierung des mit den Verhandlungen einhergehenden erheblichen Personal- und Kostenaufwands (z. B. durch Bestellung von Gutachtern).

Eckpunkte der LuFV III:

  • Qualität des Netzes und der Verkehrsstationen steht im Mittelpunkt: Der Erfolg der eingesetzten Bundesmittel wird weiterhin qualitätsbezogen (sog. Output-Kontrolle) kontrolliert. Die Qualitätsziele sind sehr ambitioniert, aber erreichbar.
  • Abbau des Nachholbedarfs eingeleitet: Erstmals werden gesondert Bundesmittel zum Abbau des kritischen Nachholbedarfs bereitgestellt, also von Anlagen, die überaltert sind und sich in einem schlechten Zustand befinden.
  • Weitreichende Barrierefreiheit: Die Herstellung von zusätzlichen Anreizen zur Herstellung einer weitreichenden – und damit über die reine Stufenfreiheit hinausgehenden – Barrierefreiheit an Verkehrsstationen bildet einen Schwerpunkt der LuFV III.
  • Kundenzufriedenheit: Erstmals werden auf Grundlage einer LuFV gesondert Bundesmittel für ein kundenfreundliches Baustellenmanagement bereitgestellt, um die temporären Belastungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Fahrgäste bei einer stark zunehmenden Anzahl von Baustellen im Schienennetz möglichst gering zu halten.
  • Eisenbahnbrücken: Die Verbesserung des Zustandes der Eisenbahnbrücken steht weiter im Fokus, um meistens temporäre gravierende Einschränkungen durch Brückensperrungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Finanzieller Rahmen:

Gesamtvolumen:

  • rd. 86,2 Mrd. Euro, pro Jahr durchschnittlich 8,62 Mrd. Euro – Steigerung gegenüber der LuFV II 54 Prozent (LuFV II: pro Jahr 5,6 Mrd. Euro).

    • davon Bundesmittel (inkl. Dividendenzahlungen): rd. 62 Mrd. Euro, pro Jahr durchschnittlich 6,2 Mrd. Euro – Steigerung gegenüber der LuFV II 59 Prozent (LuFV II: pro Jahr 3,9 Mrd. Euro).
    • davon Eigenmittel der DB AG (ohne Dividendenzahlungen): rd. 24,2 Mrd. Euro, pro Jahr durchschnittlich 2,4 Mrd. Euro – Steigerung gegenüber der LuFV II 41 Prozent (LuFV II: pro Jahr 1,7 Mrd. Euro).

In der folgenden Abbildung sind Beispiele der DB Netz AG dargestellt, wie in den Laufzeiten der Vorgänger-Vereinbarungen Finanzmittel für Ersatzinvestitionen eingesetzt wurden. Die Aufstellung ist nicht vollständig.

Eine Weiche im Netz der DB AG

Quelle: DB AG

Strommasten neben einer Gleisanlage der DB AG

Quelle: DB AG

Lichtsignalanlage der DB AG

Quelle: DB AG

Beispiele für die Verwendung von Finanzmittel in den Zeiträumen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung I und II (nur DB Netz AG)