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Ein Zug fährt an einer Ortschaft vorbei, im Hintergrund ist eine Gebirgskette zu sehen.

Quelle: Kombiverkehr KG/Lokomotion GmbH (Bild aus dem Masterplan SGV)

Die Reduktion der Trassenpreise ist die wichtigste Sofortmaßnahme aus dem Masterplan Schienengüterverkehr. Seit dem 1. Juli 2018 ist die Förderrichtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte in Kraft. Sie wurde im Juni 2023 bis 30. November 2024 verlängert.

Das Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Schienengüterverkehrs. So sollen mehr Güterverkehre auf die umweltfreundliche Schiene verlagert werden. Der Bund stellt 2023 dafür 377 Millionen Euro und 2024 179 Millionen Euro bereit. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sollen einen Teil der dadurch eingesparten Mittel investieren, um den Schienengüterverkehr zu modernisieren und einen anderen Teil über die Preise an die Kunden weiterreichen.

Im Jahr 2021 wurde die Trassenpreisförderung durch unabhängige Gutachter evaluiert. Der Endbericht der Evaluierung hat im Grundsatz die positiven Effekte der Förderung bestätigt und eine Verlängerung des Programms empfohlen.

Das Verfahren

Der Bund fördert mit der Maßnahme Güterverkehre auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes.

Die Trassenentgelte der DB Netz AG bleiben – wie von der Bundesnetzagentur genehmigt – in ihrer Höhe unverändert. Der Bund übernimmt eine anteilige Finanzierung der Trassenentgeltrechnung der Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Schienengüterverkehr.

Die Ausreichung der Fördermittel knüpft an den Trassenbestellprozess und die Trassenentgeltabrechnung bei der DB Netz AG an. Zusätzliche Förderanträge müssen nicht gestellt werden.