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Grafik zur Konferenz Elektromobilität vor Ort

Quelle: NOW GmbH

Die Fachkonferenz „Elektromobilität vor Ort“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist die zentrale Austauschplattform zum Thema batterieelektrische Mobilität für Kommunen, kommunale Unternehmen und Flottenunternehmen. Die 8. Fachkonferenz „Elektromobilität vor Ort“ fand am 7./8. April im digitalen Format statt.

Die Fachkonferenz vernetzt Kommunen, kommunale Unternehmen, Stadtwerke, Verkehrsbetriebe sowie Unternehmen im Flotten- und Fuhrparkmanagement. Ziel ist es, mit Praxistipps, technischen Lösungen und fundierten Handlungsempfehlungen aus den Förderprojekten des BMDV die emissionsfreie Mobilität vor Ort zu unterstützen. Im Fokus stehen auch Fördermöglichkeiten durch das BMDV rund um das Thema Elektromobilität.

Die Fachkonferenz wird von der NOW GmbH organisiert. Kooperationspartner der Konferenz sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen und der Verband deutscher Verkehrsunternehmen.

Höhepunkte und Schwerpunktthemen der Fachkonferenz 2022

2022 widmete sich die Fachkonferenz der Zukunft der Elektromobilität. Nach dem Grußwort von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing diskutierte eine hochkarätig besetzte Spitzenrunde gemeinsam mit Prof. Dr.-Ing. Klaus Bonhoff, Leiter der Abteilung für Grundsatzangelegenheiten im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, über emissionsfreie, elektrische und digitale Mobilität. Die Konferenz gab Einblicke in psychologische Aspekte der Elektromobilität sowie in die zukünftige Ausrichtung von Mobilität, Markt und Fahrzeug der Zukunft. Außerdem werden neueste Zahlen zur E-Mobilität in Deutschland vorgestellt.

BMDV startet neuen Förderaufruf für Elektromobilitätskonzepte

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert ab sofort wieder Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen bei der Erstellung von anwendungsorientierten Elektromobilitätskonzepten. Der aktuelle Aufruf betrachtet die Kombination von Elektrifizierung und Digitalisierung der Mobilität aus kommunaler und gewerblicher Perspektive. Ausgaben von maximal 100.000 Euro (netto) können bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Einen Überblick zu bereits geförderten Konzepten finden Sie hier.

Ein neuer Aufruf zur Beschaffung von E-Fahrzeugen und der betriebsnotwendigen Ladeinfrastruktur, der den Blick besonders auf kommunale Herausforderungen legt, ist derzeit in Planung.

Neue Publikationen fokussieren kommunale Themen

Weitere Informationen

Die Dokumentation der Fachkonferenz wird im Nachgang online bereitgestellt.

Überblick: Förderung von Elektromobilität durch das BMDV

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt mit verschiedenen Förderprogrammen für Elektromobilität seit 2009 konsequent und zielgerichtet den Umstieg auf eine innovative, klimafreundliche Mobilität.

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität wird die Beschaffung von Elektro-Pkw und -Sonderfahrzeugen für kommunale und gewerbliche Flotten sowie der dazugehörige Ladeinfrastrukturaufbau gefördert. Als strategische Basis für die Elektrifizierung in Kommunen und Unternehmen wird zudem die Erstellung von Elektromobilitätskonzepten unterstützt. Um Innovationen und damit nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandortes Deutschland zu stärken, unterstützt das BMDV darüber hinaus Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Zukunft der Elektromobilität.

Das BMDV ist seit 2009 in der Förderung der Elektromobilität aktiv: Allein von 2015 bis einschließlich 2021 wurden mit rund 389 Millionen Euro mehr als 1.100 Vorhaben mit fast 20.000 Fahrzeugen und 8.800 Ladeinfrastruktureinheiten bewilligt sowie 288 Konzeptvorhaben und 25 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Die Förderrichtlinie Elektromobilität wurde Ende 2020 verlängert und neben Kommunen verstärkt auf gewerbliche Flotten und Pkw ausgerichtet, um so den weiteren Markthochlauf noch zielgerichteter und passgenauer zu unterstützen.

Zusätzlich fördert das BMDV den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Beschaffung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen, alternativen Antrieben von Bussen im Personenverkehr und alternativen Antrieben im Schienenverkehr mit entsprechenden technologieoffenen Förderrichtlinien.