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Nach den jeweiligen §§ 4 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) und des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG) prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die drei Bedarfspläne für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Die notwendigen Vorbereitungen für die Durchführung dieser sogenannten Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) hat das BMDV eingeleitet.

FAQ

Gesetzlicher Auftrag gemäß der o.g. Ausbaugesetze und somit Ziel der BPÜ ist es, zu prüfen, ob die auf Grundlage des BVWP 2030 im Rahmen der Ausbaugesetze beschlossenen drei Bedarfspläne für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind (oder nicht). Vor diesem Hintergrund ist die BPÜ auf die Gesamtplanebene ausgerichtet. Das bedeutet, dass der Fokus der BPÜ auf die Überprüfung der drei Bedarfspläne als Ganzes gerichtet ist und nicht auf die Bewertung einzelner in den Bedarfsplänen enthaltener Aus- und Neubauprojekte.

Zentrale Grundlage für die Durchführung der BPÜ ist die Erarbeitung einer neuen Langfrist-Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2040 (Verkehrsprognose, VP 2040), welche die bis heute geänderten Rahmenbedingungen gegenüber der letzten, derzeit gültigen VP 2030 bzw. dem darauf basierenden BVWP 2030 hinreichend detailliert und belastbar berücksichtigt, insbesondere die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung als wichtigste Einflussfaktoren auf die Verkehrsentwicklung.

Die BPÜ bildet einen gemeinsamen Rahmen für die Bedarfspläne der drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Im Kern wird im Rahmen der BPÜ ein Vergleich der Ergebnisse der drei Netzumlegungen der VP 2040 für die drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße (d.h. die gemäß der VP 2040 für ihr Zieljahr prognostizierten Verkehrsmengen) durchgeführt. Dieser Vergleich erfolgt sowohl mit den Verkehrsmengen als auch mit den Kapazitäten (= Engpassanalysen) der drei verkehrsträgerspezifischen Zielnetze für das Jahr 2030, die auf Grundlage der VP 2030 erarbeitet wurden. Darüber hinaus wird u.a. auf Grund-lage der Ergebnisse aus der VP 2040 eine aktuelle Einordnung der drei Bedarfspläne im Hin-blick auf deren Klima- und Umweltwirkungen vorgenommen. Hinzu kommen ergänzende allgemein vergleichende Analysen, u.a. zur Gesamtentwicklung des Verkehrs sowie der hier-für wichtigsten Einflussfaktoren Wirtschaft und Bevölkerung, zwischen der VP 2040 und der VP 2030.

Der Fokus der BPÜ liegt auf der Überprüfung der drei Bedarfspläne als Ganzes. Insofern ist nicht vorgesehen, im Rahmen der BPÜ die erneute Bewertung einzelner in den Bedarfsplänen enthaltener Aus- und Neubauprojekte durchzuführen. Auf Basis der Ergebnisse der im Rahmen der BPÜ durchzuführenden streckenscharfen Verkehrsmengenvergleiche und Engpassanalysen werden jedoch auch Aussagen über Auswirkungen auf Einzelprojekte möglich sein.

Ja. Zum einen wird in der der BPÜ zugrunde liegenden VP 2040 die gegenüber der letzten, derzeit gültigen VP 2030 veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt. Unter diese Rahmenbedingungen fallen auch das Klimaschutzprogramm 2030 und das Bundes-Klimaschutzgesetz. Zum anderen wird das BMDV im Zuge der Durchführung der BPÜ u.a. auf Grundlage der Ergebnisse aus der VP 2040 auch eine aktuelle Einordnung der drei Bedarfspläne im Hinblick auf deren Klimawirkungen vornehmen.

Gemäß der jeweiligen §§ 4 der drei Ausbaugesetze hat das BMDV die erforderlichen Schritte zur Durchführung der BPÜ eingeleitet. Derzeit wird die der BPÜ zentral zugrunde liegende VP 2040 erarbeitet.

Auf Basis der für die BPÜ relevanten, nach wissenschaftlichen Standards ermittelten Daten und Informationen aus der VP 2040 sowie unter Berücksichtigung etwaiger ergänzender relevanter Informationen werden im Rahmen der BPÜ die fachlich-inhaltlichen Analysen zur Klärung der Frage der Anpassung der Bedarfspläne durchgeführt.

Das BMDV plant, den BPÜ-Bericht im Sommer 2024 an den Deutschen Bundestag zu übermitteln.

Aufgrund einer aufwändigeren Aufbereitung und der Nutzung einer feinstrukturierteren Datengrundlage bei der Erstellung der der BPÜ zugrunde liegenden „Basisprognose“ (Prognosefall 1) der VP 2040, verzögern sich auch die BPÜ-Analysen.

Nach dem Abschluss der BPÜ wird das BMDV den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der BPÜ informieren. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann auf dieser Grundlage über etwaige nächste Schritte.

Die Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung hat für das BMDV hohe Priorität. Mit den Ergebnissen der BPÜ, dem gemäß Koalitionsvertrag vorgesehenen Dialogprozess mit Verbänden und der Weiterentwicklung der Verfahren und Methodik der Bundesverkehrswegeplanung werden wichtige Vorarbeiten für den gemäß Koalitionsvertrag auf den Weg zu bringenden neuen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan (BVMP) 2040 geleistet. Derzeit wird für diese verschiedenen wichtigen, teilweise neuen Prozesse das weitere Vorgehen geprüft. Dabei spielt auch eine Rolle, wie zukünftig die Belange des Klima- und Umweltschutzes verstärkt in angemessener Weise berücksichtigt werden können.