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Quelle: Fotolia / Matthias Stolt

Zusätzlich zu den verkehrsträgerübergreifenden Vorschriften sind die nachfolgenden Vorschriften für Gefahrgutbeförderungen mit Seeschiffen relevant. Die Texte dieser Vorschriften sind über Links oder Downloads im Kontextmenü zugänglich. Bitte beachten Sie, dass nur die im Bundesgesetzblatt oder im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte verbindlich sind. Zwischenzeitliche Änderungen des Gefahrgutbeförderungsrechts, die auf anderen als gefahrgutrechtlichen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, werden bei der jeweiligen nächsten Neufassung berücksichtigt.

Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code)

Der Internationale Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen ist ein umfassendes Basisregelwerk. Er enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang während der Beförderung, zum Beispiel in Form von Stauvorschriften.

Die deutsche Übersetzung des IMDG-Codes in der Fassung der Ausgabe 2022 (Amendment 41-22) wurde im Dezember 2022 im Verkehrsblatt bekannt gemacht (VkBl. 2022 S. 829), diese Fassung ist seit dem 01. Januar 2023 anwendbar. Die formelle In-Kraftsetzung wird durch die Änderung der Gefahrgutverordnung See erfolgen.

Memorandum of Understanding (MoU)

Das Memorandum of Understanding ist ein multilaterales Abkommen der Ostsee-Anrainerstaaten und regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf RoRo-Schiffen auf der Ostsee. Mit ihm werden insbesondere Erleichterungen für den Kombinierten Verkehr geschaffen.

Die aktuell anwendbare Fassung ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten.

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)

Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) ist die nationale Vorschrift für den Gefahrguttransport mit Seeschiffen. Neben der Einführung des IMDG-Codes in deutsches Recht werden unter anderem Regelungen zu Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten getroffen. Die GGVSee wurde durch Artikel 1 der 12. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472) geändert. Gleichzeitig wurde die Neufassung der GGVSee vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1475) bekannt gegeben. Zuletzt wurde die GGVSee durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. S. 2510) geändert.

Um auch fremdsprachigen Anwendern die Inhalte der GGVSee zugänglich machen zu können, wird eine englische Übersetzung zum Download bereitgestellt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitshilfe, nicht aber um eine amtliche Übersetzung. Rechtlich bindend ist allein die GGVSee in deutscher Sprache.

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (RM)

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung werden von Bund und Ländern die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung See (RM) erarbeitet und im Verkehrsblatt bekannt gemacht. Sie beinhalten Hinweise zur Anwendung der GGVSee, insbesondere zur Zuständigkeit der betreffenden Behörden, sowie den Bußgeldkatalog.

EmS-Leitfaden

Der EmS-Leitfaden beschreibt Notfallmaßnahmen für Unfälle wie Feuer oder Brand mit gefährlichen Gütern. Er gilt für Seeschiffe, die verpackte gefährliche Güter befördern und gehört zu den Unterlagen, die an Bord des Seeschiffs mitgeführt werden müssen.