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Ladesäule

Quelle: BMDV

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erfolgreich den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ hatte der Bund in sechs Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und damit sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Schnell- und Normallladepunkten unterstützt. Das Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) traf auf eine sehr große Nachfrage. So konnten Anträge für den Aufbau von 30.000 Ladepunkten bewilligt werden, davon knapp 10.000 Schnellladepunkte.

Mit dem weiteren Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom 24.03.2021 knüpfte das BMDV an das Vorgängerprogramm an. Die Förderung umfasste dabei ein Gesamtvolumen von ebenfalls 300 Millionen Euro und sollte insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Anreiz bieten, ebenfalls in die Zukunft der Elektromobilität zu investieren. Anträge dafür konnten bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

In dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (2021-2025) stellt das BMDV insgesamt nochmals 500 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig.

Gefördert werden neben der Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis durch eine Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung wird über den Zeitraum der Gültigkeit der Förderrichtlinie degressiv gestaltet, d. h. es erfolgt eine Absenkung der maximalen Förderbeträge mit jedem Förderaufruf.

Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht zu gestalten, kommt seit 2018 das StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zum Einsatz. Dieses berechnet aus Nutzersicht den Ladeinfrastrukturbedarf und berücksichtigt den weiteren Ausbau bis 2030, mit dem Ziel, eine ausgewogene und flächendeckende Versorgung mit Ladeinfrastruktur in Deutschland sicherzustellen.

Die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, durch eigene Landesprogramme zur Förderung von Ladeinfrastruktur dieses Bundesprogramm zu ergänzen, soweit die Rahmenvorgaben dieser Richtlinie beachtet werden.

Alle Informationen zu den Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ vom 13.07.2021

FAQ rund um das Thema „Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“.

GIF: Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – Wir fördern Elektromobilität mit mehr öffentlichen Ladepunkten.
Stand: 01.03.2021

Quelle: BMDV

Mobilität ohne Emissionen braucht alternative Antriebe und Kraftstoffe, die jederzeit bequem verfügbar sind. Mit dem StandortTOOL für Infrastrukturen alternativer Kraftstoffe“ (www.standorttool.de) steht ab sofort ein Planungswerkzeug zur Verfügung, mit dem die deutschlandweite Ladeinfrastruktur für Elektromobilität bis 2030 geplant und der weitere Ausbaubedarf berechnet werden kann. Das StandortTOOL wird den bedarfsgerechten Ausbau entscheidend verbessern, denn es schafft für Investoren sowie Kommunen eine Grundlage bei der Entscheidung für geeignete Standorte. Darüber hinaus plant das StandortTOOL den Ausbaubedarf der Tankstelleninfrastruktur für H2, LNG & CNG. Das TOOL fokussiert sich auf den Pkw-Verkehr, kann aber auch den Nutzfahrzeugbereich abdecken und Synergien zwischen den verschiedenen Anwendungen identifizieren.

Das StandortTOOL umfasst eine Analyse des Status Quo, der Entwicklung der nächsten Jahre, sowie der Zielsetzungen der Bundesregierung. Die Ermittlung des künftigen Bedarfs erfolgt auf Basis von Verkehrsströmen, sozioökonomischer Daten sowie Nutzer- und Raumstrukturen. So kann beispielsweise für ein bestehendes Autobahnkreuz die Anzahl der Ladepunkte berechnet werden, die notwendig sind, um längere Warteschlangen zu vermeiden. Die Ergebnisse dieser komplexen Berechnungen werden praktisch und übersichtlich in Form einer Karte dargestellt.

In diesem Förderprogramm konnten natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.

Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes waren zur Antragstellung aufgerufen. Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags wie Supermärkten, Hotels oder Restaurants zu beschleunigen.

Das Förderprogramm hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und gewährt eine Bezuschussung bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Die Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Verordnung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“).

Im Rahmen des Programms erhalten insbesondere die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen KMU die Möglichkeit, Ladepunkte kostengünstig aufzustellen und so ihre Attraktivität für Kunden zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht.

Die Antragstellung erfolgte über die Website der BAV.

Bekanntmachung der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMDV-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom 24. März 2021

Eine Übersicht über alle Maßnahmen zur Ladeinfrastruktur finden Sie hier.