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S-Bahn wartet am Bahnsteig

Quelle: Adobe Stock / Petair

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert bereits seit mehreren Jahren innovative Entwicklungen im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), wie beispielsweise das "e"Ticket Deutschland sowie die Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation (DELFI). Die Einführung von elektronischen Fahrscheinen sowie deren Verknüpfung mit einer digitalen Fahrplanauskunft sind hervorragend dazu geeignet, jene Zugangsbarrieren zum ÖPV zu senken, die eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen sowie einen Umstieg vom Auto auf die öffentlichen Verkehrsmittel hemmen.

Während die Kunden einen einfachen und problemlosen Zugang zum ÖPV – möglichst die Fahrt von A nach B mit einigen wenigen Klicks auf dem Smartphone – erwarten, ist der öffentliche Mobilitätsmarkt nach wie vor kleinteilig strukturiert. Eine Vernetzung über Länder- und Verbundraumgrenzen hinweg findet praktisch kaum statt. Außerdem sind Informations-, Buchungs- und Bezahlsysteme noch zu selten miteinander vernetzt. Dadurch wird eine deutschlandweite Reisegestaltung von Tür zu Tür erheblich erschwert.

Die Bundesregierung sieht es weiterhin als ihre Aufgabe an, Innovationen voranzutreiben und Zugangsbarrieren zu senken, um insgesamt eine verstärkte Nutzung von Bussen und Bahnen herbeizuführen. Deshalb hat das BMDV die "Initiative zur digitalen Vernetzung im ÖPV" ins Leben gerufen. Die Initiative verfolgt seither das Ziel, ein flächendeckendes, diskriminierungsfreies, inter- und multimodales sowie vernetztes ÖPV-Angebot über Stadt- und Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen. Kernelement ist ein im Frühjahr 2015 gestarteter Dialogprozess mit Vertretern der Länder, der Aufgabenträger, der Kommunen, der Verkehrsunternehmen und -verbünde, der Industrie sowie der Verbraucherverbände (sog. Stakeholderprozess).

Als erster Meilenstein des bisherigen Prozesses ist eine "Roadmap" erarbeitet und umgesetzt worden. Die Roadmap skizziert Handlungserfordernisse, die notwendigen Schritte und die entsprechenden Verantwortlichkeiten für einen digital-vernetzten öffentlichen Personenverkehr der Zukunft. Die Aktualisierung der “Roadmap” erfolgte im Dezember 2020. Mit der “Roadmap 2.0” bekennen sich alle Akteure zur intensiven und branchenübergreifenden Vernetzung. Sie wollen gemeinsam an kundenfreundlichen Lösungen arbeiten. So wollen sie dem Leitbild der vernetzten Mobilität stetig ein Stück näher kommen, sodass Kunden ein flächendeckend vernetztes ÖPV-Angebot über Stadt- und Landesgrenzen hinweg nutzen können. Im Ergebnis soll eine Reisekette von Tür zu Tür ermöglicht werden. Der Dialog- und Stakeholderprozess wird im “Förderprogramm zur Stärkung des ÖPNV” fortgeführt. Dabei unterstützt das BMDV die Akteure darin, die in der Roadmap definierten Ziele zu erreichen und den Visionen deutlich näher zu kommen.

Ein weiterer Meilenstein dieses Dialogprozesses der “Initiative zur digitalen Vernetzung im ÖPV” war die Veröffentlichung eines “Vernetzungsleitfadens”. Der Leitfaden bildet die Handlungserfordernisse für die digitale Vernetzung im ÖPV ab. Er dient dazu, dass Fördermittelgeber (z. B. Landes- und Bundesministerien), Aufgabenträger (z. B. Zweckverbände) sowie Verkehrsunternehmen und -verbünde Empfehlungen erhalten, welche Mindestanforderungen gelten und welche Standards eingehalten werden sollten. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Herstellung der Interoperabilität im ÖPV geleistet und eine möglichst nahtlose Mobilität für die Kunden erreicht werden.

Einen neuen Weg zur Vereinfachung des ÖPNV gehen wir seit dem 1. Mai 2023 mit dem Deutschlandticket.

Der Koalitionsausschuss hat am 3. September 2022 die Einführung eines bundesweit geltenden Nahverkehrstickets beschlossen. Der enorme Erfolg des zwischen Juni und August 2022 angebotenen „9 Euro-Tickets“ mit etwa 52 Millionen verkauften Fahrscheinen hat deutlich gezeigt, dass man mit einem einfachen Preis und einer unkomplizierten Nutzung mehr Fahrgäste für den klimafreundlichen ÖPNV begeistern kann. Mit dem Deutschlandticket möchten wir diesen Erfolg fortsetzen, denn der ÖPNV muss eine wirklich konkurrenzfähige Alternative zum eigenen Pkw sein.

Das Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai 2023 bundesweit im ÖPNV. Es ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen) sowie in der 2. Klasse aller Regionalzüge in ganz Deutschland gültig. Das Ticket ist personenbezogen und enthält keine Mitnahmemöglichkeit für Personen über 6 Jahre, Fahrräder oder Hunde. Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden dürfen jedoch die lokalen Tarifbestimmungen der jeweiligen Tarifgeber gelten.

Das Deutschlandticket wird digital im monatlich kündbaren Abonnement zu einem Einführungspreis von 49 Euro angeboten. Da gerade die Digitalisierung eine besondere Rolle für die Attraktivität des ÖPNV spielt, ist es wichtig, diesen neuen Tarif digital anzubieten. Das Ticket kann daher in erster Linie über eine App auf dem Smartphone erworben werden. Um Personen mit eingeschränkten digitalen Möglichkeiten nicht auszuschließen, wird das Deutschlandticket auch als Smartcard (digital lesbare Chipkarte) angeboten. Unser Ziel ist es, den ÖPNV insgesamt zu digitalisieren und zu modernisieren. So soll der ÖPNV für die Zukunft fit gemacht werden. Das Deutschlandticket wird also auch zu einem enormen Modernisierungsschub für die gesamte Branche beitragen.

Das Deutschlandticket macht Schluss mit kompliziert und anstrengend, Schluss mit Fragen nach Waben, Stufen und Kreisen. Das Deutschlandticket ist ein echter Gamechanger für den ÖPNV. Es ist modern, digital und einfach und die größte Reform des öffentlichen Personennahverkehrs. Ab jetzt heißt es im ÖPNV: Einfach einsteigen und losfahren – egal, wo man in Deutschland gerade ist. Das Deutschlandticket ist ein Multitalent: Wir stärken damit die klimafreundliche Mobilität. Wir erhöhen die Attraktivität von Schiene und ÖPNV. Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger. Wir modernisieren, digitalisieren und vernetzen.

Es gibt Städte und Regionen, in denen sich der Preis für ein Monatsticket mit dem Deutschlandticket mehr als halbiert. Aber auch dort, wo die Tickets schon heute vergleichsweise günstig sind, profitieren die Nutzerinnen und Nutzer natürlich vom Deutschlandticket, denn sie können es künftig im ganzen Land nutzen. Auch für Menschen in ländlichen Regionen wird es günstiger, etwa für Pendler. Wer von außerhalb in eine Stadt hinein- und wieder hinausfährt, muss bislang oft deutlich teurere Tarife buchen – und spart nun mit dem Deutschlandticket.

Der Bund stellt dafür in den Jahren 2023 bis 2025 1,5 Milliarden Euro jährlich zum Ausgleich finanzieller Nachteile zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr durch Mindereinnahmen entstehen, werden von Bund und Ländern je zur Hälfte getragen.

In den folgenden Jahren soll zwischen Bund und Ländern vereinbart werden, wie die Finanzierung dieses Tickets durch die Einnahmen aus dem Ticketverkauf und die vereinbarten Zuschüsse gesichert werden kann, um das Deutschlandticket dauerhaft anbieten zu können.