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Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet im Auftrag der Europäischen Kommission das Förderprogramm „Connecting Europe Facility“ (CEF). Sie schließt mit den Begünstigten die Fördervereinbarungen (Grant Agreements), wertet Berichte aus und bearbeitet Zwischenabrechnungen und Schlussanträge. Als Kernaufgabe setzt sie die technische und finanzielle Verwaltung der EU-Förderprogramme effizient um.

Am 15. Juli 2021 trat die CEF2-Verordnung (EU) 2021/1153 in Kraft. Diese ersetzt im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 die bis dahin geltende CEF1-Verordnung (EU) 1316/2013. Für die unter der CEF1 geförderten Projekte gelten weiterhin die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013.

Eine Antragstellung unter CEF2 erfolgt auf einen entsprechenden Förderaufruf (Call) der CINEA. Darin wird genau beschrieben, welche Arten von Projekten gefördert werden können. Die CINEA führt regelmäßig Calls durch, in denen Arbeiten, Studien oder auch eine Kombination aus beiden gefördert werden können.

Vor einer Antragstellung sollte Klarheit über den Planungsstand und die Finanzierung eines Projektes herrschen, da das Verfahren engen Terminvorgaben unterliegt. Daher wird empfohlen, sich frühzeitig mit den Ausschreibungsmodalitäten vertraut zu machen.

CEF2 wird, wie die meisten EU-Förderprogramme, über das Funding & Tenders Portal verwaltet. Für die Bearbeitung von Projektanträgen wird ein EU-Login-Account sowie eine Registrierung der antragstellenden Organisation im Funding & Tenders Portal benötigt. Weiterführende Informationen zur Registrierung finden Sie hier .
Alle Antragsformulare für CEF2 sind über das Funding & Tenders Portal abrufbar, werden dort bearbeitet und im letzten Schritt als Antrag über diese Plattform bei der CINEA eingereicht. In diesem Portal sind darüber hinaus weitere Informationen, wie z.B. das Handbuch für Antragsteller „Proposal Submission Service User Manual“, verfügbar.

Das Arbeitsprogramm der CEF2-Verordnung bildet die Grundlage der finanziellen Unterstützung von Projekten von gemeinsamem Interesse für den Zeitraum von 2021 bis 2027 durch die Europäische Union. Artikel 20 konkretisiert die Förderschwerpunkte und gibt Auskunft über den für die einzelnen vorgesehenen Förderumfang.

  • Maßnahmen im Zusammenhang mit effizienten, vernetzten, interoperablen und multimodalen Netzwerken

    • Schiene:

      • Bau und Ausbau von grenzüberschreitenden Verbindungen und Lückenschlüssen;
      • Kapazitäts- und Leistungssteigerung bestehender Strecken inkl. Ausbau von Bahnübergängen und Ausbau für 740-Meter-Züge;
      • Kapazitätserhöhung in Schienenknoten, auch im Hinblick auf ein besseres Zusammenwirken von Fern- und Nahverkehr;
      • Anbindung von Güterterminals an das TEN-V Netz;
      • Elektrifizierung von Streckentrassen und Modernisierung von Elektrifizierungssystemen.
    • Binnenwasserstraßen:

      • Ausbau von Wasserstraßen und zugehöriger Infrastruktur (Schleusen u.ä.), zur Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen und/oder für mehr Kapazität für die Durchfahrt von Schiffen;
      • Schaffung neuer Wasserstraßen und dazugehöriger Infrastruktur;
      • Neu- oder Ausbau von Schleusen und beweglichen Brücken zur Verbesserung der Schifffahrt;
      • Automatisierung der Wasserstraßeninfrastruktur (Schleusen, Wehre, Staudämme, Brücken) zur Verbesserung des Betriebs und der Sicherheit;
      • Verbesserung der lichten Höhe unter Brücken.
    • Binnenhäfen:

      • Verbesserung der Anbindung von Binnenhäfen an Binnenwasserstraßen;
      • grundlegende und wasserseitige Infrastruktur in Binnenhäfen, einschließlich Landstromversorgung;
      • Herstellung oder Verbesserung der Straßen- bzw. Schienenzufahrten der Häfen;
      • Baggerarbeiten im Bereich des Hafens und der Hafenzufahrten.
    • Seehäfen:

      • Sicherer Seezugang (z.B. Wellenbrecher, Schleusen und Navigationshilfen);
      • grundlegende Hafeninfrastruktur;
      • landseitige Stromversorgung;
      • Herstellung oder Verbesserung der Straßen- bzw. Schienenzufahrten.
    • Straßen, KV-Terminals und multimodale Logistikplattformen:

      • vorab identifizierte Straßenverbindungen gemäß Abschnitt 1 und 2 von Teil III des Anhangs der CEF2-Verordnung, insbesondere grenzüberschreitende Verbindungen im Kernnetz;
      • Verbesserung der Straßenverbindungen zu See- und Binnenhäfen und KV-Terminals,wie in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 aufgelistet;
      • Bau oder Modernisierung von KV-Terminals gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013.
  • Projekte im Zusammenhang mit intelligenter und interoperabler Mobilität

    • Intelligente Systeme wie ERTMS, ITS, SESAR (Single European Sky Air Traffic Management Research Programme), RIS (River Information Services), EMSWe (European Maritime Single Window environment), VTMIS (Vessel Traffic Monitoring and Information Systems), eFTI (electronic Freight Transport Information) sowie Verkehrsdaten;
    • Neue Technologien und Innovationen inkl. Kapazitäts- und Verkehrsmanagement sowie Interoperabilität im Schienensektor.
  • Projekte im Zusammenhang mit nachhaltiger und multimodaler Mobilität

    • Herstellung von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Details unter „AFIF“)
  • Projekte im Zusammenhang mit nachhaltiger und multimodaler Mobilität

    • Meeresautobahnen;
    • Multimodale Knoten im Personenverkehr;
    • Minderung von Schienengüterverkehrslärm.
  • Projekte im Zusammenhang mit einer sicheren Infrastruktur

    • Sichere LKW-Parkplätze;
    • Verkehrsinfrastrukturresilienz.
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der Schnellladeinfrastruktur für Strom im TEN-V Straßennetz, insbesondere für Langstreckenfahrten, auf sicheren und geschützten Parkplätzen, in weniger dicht besiedelten Gebieten sowie im Schwerlastverkehr für Busse und LKWs;
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der Wasserstoffbetankungsinfrastruktur im TEN-V Straßennetz, vorrangig für den Schwerlastverkehr im Fernverkehr;
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur von Wasserstoffbetankung auf Abschnitten des TEN-V Schienennetzes, für die eine Ausnahme von der Elektrifizierungspflicht gemäß Art. 12 Abs. 3 oder Art. 39 Abs. 3 der TEN-V VO gewährt wurde, auf Abschnitten von isolierten Netzen gemäß der Definition in Art. 3 Buchstabe u der TEN-V VO oder in Terminals für eine Betankung von Rangierlokomotiven;
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus der Wasserstoffbetankung und der Stromladeinfrastruktur für öffentliche Verkehrsmittel und schwere Nutzfahrzeuge in städtischen Knotenpunkten;
  • Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes alternativer Kraftstoffe in TEN-V See- und Binnenhäfen, auf Binnenwasserstraßen und auf Flughäfen;
  • Maßnahmen zur Unterstützung der LNG-Bevorratung für TEN-V See- und Binnenhäfen als Übergangslösung und mit Vorrang für Maßnahmen, die die schrittweise Einführung von Bio-LNG beinhalten.

Soweit möglich sollten die Projekte der AFIF auch die innovativen Ansätze und Lösungen des Förderprogramms "Horizont Europa" aufgreifen.
Nach der AFIF werden Zuschüsse nur gewährt, wenn das Projekt zugleich eine Finanzierung durch Förderbanken wie die EIB oder andere Kreditinstitute erfährt. Diese Finanzierung muss mindestens ein Drittel der Gesamtkosten umfassen und diese Finanzierungszusage muss der CINEA nachgewiesen werden.

Gemäß Art. 9 Abs. 2 c i.V.m. Art. 12 der CEF2-Verordnung werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Alle im Abschnitt 6 des mehrjährigen Arbeitsprogramms beschriebenen Maßnahmen, wenn sie für eine Doppelnutzung der Infrastruktur zu zivilen und Verteidigungszwecken „Dual Use“ relevant sind;
  • Maßnahmen zur Aufrüstung von Teilen des Kern- und Gesamtnetzes, die nicht im Abschnitt 6 des Arbeitsprogramms aufgeführt werden, wenn diese für „Dual Use“ relevant sind;
  • Maßnahmen, die Komponenten der Luftverkehrsinfrastruktur im Sinne der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 enthalten, sofern sie für „Dual Use“ relevant sind.

Der Förderumfang der CEF2 sieht in den Jahren 2023 bis 2024 wie folgt aus (ohne Mittel aus dem Kohäsionsfonds, für die sich Projekte in Deutschland nicht bewerben können):

ZieleBudget
General Envelope:
Projekte nach Art. 9 Abs.2 a der CEF-Verordnung
Schieneninfrastruktur
Binnenwasserstraßen Binnenhäfen
Seehäfen
Straßen
Schienen-Straßen-Terminals
multimodale Logistikplattformen
Projekte auf dem Kernnetz2.695 Mio. Euro
(davon in 2023
2.695 Mio. Euro)
Projekte auf dem Gesamtnetz

250 Mio. Euro

(davon in 2023
250 Mio. Euro)

Projekte nach Art. 9 Abs. 2 b der CEF-Verordnung
Intelligente, interoperable, multimodale Mobilität

Projekte der intelligenten und interoperablen Mobilität

1040 Mio. Euro
(davon in 2023
400 Mio. Euro)

Projekte in Bezug auf nachhaltige und multimodale MobilitätAFIF

1040 Mio. Euro
(davon in 2023
400 Mio. Euro)

Alle anderen260 Mio. Euro
(davon in 2023
100 Mio. Euro)
Projekte im Zusammenhang mit einer verlässlichen und sicheren Infrastruktur
- Sichere LKW-Parkplätze
- Straßenverkehrssicherheit (nur Kohäsionsländer)
Verkehrsinfrastrukturresilienz
260 Mio. Euro
(davon in 2023
100 Mio. Euro)
Military Mobility
Projekte nach Art. 9 II c der CEF-Verordnung (Military Mobility)Alle Projekte790 Mio. Euro
(davon in 2023
790 Mio. Euro)

Die Förderhöchstsätze finden Sie unter der Rubrik „Kurzinfo“.

Sowohl öffentliche als auch private Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Deutschland sind antragsberechtigt, wenn sie die Zustimmung Deutschlands für ihren Antrag erhalten. Das bedeutet, dass das BMDV die Kenntnisnahme eines Antrages formell bestätigen muss, wofür dem BMDV die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen müssen.

Jeder Antrag, der Deutschland betrifft, d.h.:

  • Deutscher Antragsteller,
  • Deutscher Projektbeteiligter oder
  • Projektdurchführung in Deutschland

muss durch das BMDV geprüft und bestätigt werden. Dazu muss der Antrag bis zum jeweiligen, unten genannten, Stichtag über das Funding & Tenders Portal für das BMDV zugänglich sein.

Folgende Personen benötigen Zugriff auf Ihren Antrag:

Stefanie Schröderstefanie.schroeder@bmdv.bund.deTel.: +49 (0) 30 18 300 4175
Frank Zwielichfrank.zwielich@bmvi.bund.deTel.: +49 (0) 30 18 300 2631
Jörg Stangljoerg.stangl@bmvi.bund.deTel.: +49 (0) 30 18 300 2632
Karen Vargas Gamezkaren.vargasgamez@bmvi.bund.deTel.: +49 (0) 30 18 300 2633
Silvia Ehrekesilvia.ehreke@bmvi.bund.deTel.: +49 (0) 30 18 300 2634
Lina Harmslina.harms@bmvi.bund.deTel.: +49 (0) 30 18 300 2635
Antje Belowantje.below@bmvi.bund.deTel.: +49 (0) 30 18 300 2638

Bitte beachten Sie, dass bei der Einrichtung des Zugangs im Funding & Tenders Portal ausschließlich die o.g. E-Mail-Adressen zu verwenden sind, da die Accounts nur über diese Adressen laufen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die oben genannten Personen oder per E-Mail an ref-g32@bmdv.bund.de

General Envelope

Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, (CINEA), hat den dritten CEF2-Förderaufruf am 30.01.2024 geschlossen. Über einen neuen Förderaufruf werden wir hier zeitnah informieren.

Military Mobility

Der dritte CEF-Förderaufruf unter der Förderlinie „Military Mobility“ wurde am 21.09.2023 geschlossen. Sollte es einen weiteren Förderaufruf geben, werden wir an dieser Stelle rechtzeitig darüber informieren.

Förderziele der Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)

Die CINEA hat die zweite AFIF am 29.02.2024 mit einem Volumen von 780 Mio. Euro veröffentlicht. Diese besteht aus einem Aufruf für Unit Cost-Förderung für Ladeinfrastruktur sowie aus einem zweiten Aufruf für die Förderung aller weiteren Ziele der AFIF.

Die CINEA sieht folgende Stichtage für die Förderaufrufe vor:

24. September 2024 17.00 Uhr Brüsseler Zeit
11. Juni 2025 17.00 Uhr Brüsseler Zeit
17. Dezember 2025 17.00 Uhr Brüsseler Zeit.

Die Antragsunterlagen sind dem BMDV einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Stichtags über das Funding & Tenders Portal zur Verfügung zu stellen.

„Von der Europäischen Union kofinanziert“
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur zu Informationszwecken dienen. Sie ersetzen nicht die in den einschlägigen Rechtsgrundlagen festgelegten Regeln und Bedingungen.