Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Rechte nicht beachtet wurden, wenden Sie sich als Erstes an die Fluggesellschaft oder den Flughafen. Sollten Sie zu keiner Einigung kommen, haben Sie die Möglichkeit, die nationale Beschwerdestelle zur Durchsetzung der Fluggastrechte über Inhalt und Ergebnis der Beschwerden zu unterrichten.
Das in Deutschland zuständige Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wird überprüfen, ob und inwieweit der Flughafen oder die Fluggesellschaft gegen ihre Verpflichtungen verstoßen haben. Bei berechtigten Beschwerden kann das LBA Sanktionen gegen die Unternehmen verhängen, jedoch keine Schadensersatzansprüche für Sie geltend machen. Diese müssen Sie gegebenenfalls weiterhin zivilrechtlich einfordern.
Seit dem 26. Juli 2008 garantiert eine neue EU-Verordnung mehr Rechte für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Ein Video der Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission erklärt anschaulich, welche Rechte Sie in Anspruch nehmen können und was Sie beachten müssen.
Kontakt für Anzeigen von Fluggästen:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Stichwort: Fluggastrechte
38144 Braunschweig
E-Mail: fluggastrechte@lba.de
Telefon: +49 531 23 55-115
Fax: +49 531 23 55-2599