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Flaggen vor dem BMDV

Quelle: BMDV

Інформація для біженців

Bundesminister Dr. Volker Wissing vom 26. Februar 2024:

Nach langen Jahren des Friedens hat Präsident Putin den Krieg zurück nach Europa gebracht. Putins Angriff auf die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen. Er ist brutal, zerstörerisch und bringt unfassbares Leid. Wir stehen deshalb als Bundesregierung fest an der Seite der Ukraine und tun alles dafür, damit den Menschen vor Ort geholfen werden kann. Gerade die Kinder leiden unter den Folgen dieses völkerrechtswidrigen Angriffskriegs. Er traumatisiert und raubt ihnen ihre Zukunftsperspektive. Das wollen wir nicht hinnehmen.

Bundesminister Dr. Volker Wissing vom 24. Februar 2022:

Nach mehr als 75 Jahren Frieden haben wir nun wieder Krieg in Europa. Putin wird als Kriegstreiber und Aggressor in die Geschichte der Menschheit eingehen. Sein Angriff auf die Ukraine ist durch nichts zu rechtfertigen und ist ein Bruch des Völkerrechts. Wir werden als Bundesregierung der Ukraine beistehen und alles dafür tun, damit den Menschen geholfen werden kann, denen solches Leid widerfährt.

Straßenverkehr

Wichtig – aus aktuellem Anlass: Fortgeltung der zulassungsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainische Pkw

Das BMDV ist mit der Bitte an die Länder herangetreten, die seitens der Länder bis zum 31.03.2024 erteilten zulassungsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen um sechs Monate zu verlängern, um damit der besonderen Situation ukrainischer Flüchtlinge ausreichend Rechnung zu tragen. Die Länder haben überwiegend ihre Bereitschaft erkennen lassen, dieser Bitte nachzukommen. Ob eine erteilte Ausnahmegenehmigung im Einzelfall verlängert wird oder eine Zulassung erforderlich ist, ist von den Genehmigungsinhaberinnen und -inhabern mit der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort zu klären.

In diesem Zusammenhang wird seitens des BMDV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch im Fall einer Verlängerung ein ausreichender Versicherungsschutz gegeben sein muss. Für diesen haben die Fahrzeughalterinnen und -halter eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz ist in Deutschland strafbar.

Die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer haben sich in diesem Zusammenhang bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss befristeten Versicherungsschutzes anzubieten. Die konkreten Vertragskonditionen werden dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vertragsfreiheit und der Entscheidung des jeweiligen Versicherers obliegen.

Ausführliche Informationen finden Sie im jeweiligen Merkblatt unter:

Spezielle Informationen für den Straßengüterverkehr und für Berufskraftfahrer finden Sie hier.

Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht. Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.

  • Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:

    Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

  • Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein:

    Kann bei Vorlage eines digitalen Führerscheins durch Abfrage bei den ukrainischen Behörden bestätigt werden, dass eine Fahrberechtigung besteht, wird diese anerkannt.

  • Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:

    Gehen Sie bitte zu der Fahrerlaubnisbehörde an dem Ort, in dem Sie leben.

  • Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer:

    Soweit Sie Fahrten durchführen, für die eine Berufskraftfahrerqualifizierung nach § 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich ist, ist grundsätzlich eine Grundqualifikation erforderlich, die i.d.R. über die Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis nachzuweisen ist. Die Anerkennung nur des ukrainischen Führerscheins ist hier nicht ausreichend.
    Unter der Voraussetzung einer ergänzenden Schulung und Prüfung räumt die Verordnung (EU) 2022/1280 den Mitgliedstaaten die Option ein, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen. Das BMDV arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und der DIHK daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden. Bis zur Umsetzung in das nationale Recht können ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise nicht anerkannt werden. Das BMDV wird Sie auf der Homepage stets aktuell informieren.

Kein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bzw. keine Schlüsselzahl 95 bei nichtgewerblichen humanitären Hilfstransporten erforderlich

Der Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe nicht eröffnet, d.h. sie können ohne FQN bzw. ohne die Schlüsselzahl 95 durchgeführt werden.

Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainische Pkw

In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer entschlossen, bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden, zu übernehmen. Nach einem Unfall ist damit das Verkehrsopfer im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen finanziell geschützt und der Fahrer eines unversicherten ukrainischen Pkw muss insoweit nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Länder informiert und sie gebeten, die genannte Deckungszusage im Vollzug gegenüber ukrainischen Pkw in Deutschland schnellstmöglich zu berücksichtigen, damit solche Fahrzeuge zunächst auch ohne den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, sog. Grüne Karte) oder auch ohne eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung in Deutschland fahren können.

Für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2022 haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss befristeten Versicherungsschutzes nach dem AuslPflVG für bis zu einem Jahr anzubieten. Die konkreten Vertragskonditionen werden dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vertragsfreiheit und der Entscheidung des jeweiligen Versicherers obliegen.

Ausführliche Informationen finden Sie im jeweiligen Merkblatt unter:

Luftverkehr

Sperrung des deutschen Luftraums für russische Luftfahrzeuge

Die EU hat umfassende restriktive Maßnahmen als Reaktion auf den Konflikt in der Ukraine beschlossen. Bestandteil dieser Maßnahmen ist auch ein Flugverbot (Verordnung (EU) 2022/334, Artikel 3d) für Luftfahrzeuge, „die von russischen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, einschließlich als Vertriebsunternehmen im Wege von Code-Sharing- oder Blocked-Space-Vereinbarungen, in Russland registrierten Luftfahrzeugen sowie nicht in Russland registrierten Luftfahrzeugen, die sich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland befinden oder von diesen gechartert werden oder anderweitig unter deren Kontrolle stehen“; diesen ist es untersagt, im Hoheitsgebiet der Europäischen Union zu landen, vom Hoheitsgebiet der Union zu starten, oder das Hoheitsgebiet der Union zu überfliegen.

Als allgemeingültiger Rechtsakt ist die Verordnung für jede Person oder Organisation (Wirtschaftsakteure, öffentliche Stellen usw.) in der EU verbindlich. Deutschland hat die Luftverkehrswirtschaft über das Flugverbot durch eine „Notice to Air Missions (NOTAM)“ informiert.

Den NOTAM-Text finden Sie hier.

Die im EU-Amtsblatt veröffentlichte EU-Verordnung finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Europäischen Agentur für Flugsicherheit.

Flugverbot für ukrainischen Luftraum

Zur Allgemeinverfügung für den ukrainischen Luftraum gelangen Sie hier.

Wasserstraßen und Schifffahrt

Umgang mit ukrainischen Befähigungszeugnissen in der Binnenschifffahrt

Das Ukrainische Infrastrukturministerium hat über die Europäische Kommission mitgeteilt, dass Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt, aufgrund der eingeschränkten Verwaltungstätigkeit seit dem 24.02.2022, bis zum Ende des Kriegsrechts automatisch verlängert werden. Zusätzlich hat man sich in der Arbeitsgruppe für Berufsbefähigungen des Europäischen Ausschusses für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) am 12.05.2022 darauf verständigt, dass für diese, ab dem 24.02.2022 abgelaufenen Befähigungszeugnisse keine Tauglichkeitsnachweise erforderlich sind.

Wenn in einem ukrainischen Schifferdienstbuch kein Platz mehr für Eintragungen ist oder der Wunsch des Inhabers besteht, erbrachte Fahrzeiten prüfen und mit einem Kontrollvermerk versehen zu lassen (zu validieren), dann wird ein Schifferdienstbuch ohne Flagge der EU und ohne ZKR-Logo ausgestellt. Außen auf der Titelseite ist der nachfolgende Vermerk in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch anzubringen:

„Ersatz als Folgebuch zum ukrainischen Schifferdienstbuch mit der Nummer: XXXX.
Gilt nur in Verbindung mit o.g. Schifferdienstbuch der ukrainischen Behörden im Rahmen des räumlichen und sachlichen Geltungsbereichs des o.g. Schifferdienstbuches.
Ausstellungsdatum, Unterschrift, Stempel der ausstellenden Behörde.“

Hierbei gelten folgende Vorgaben:

  • Das Schifferdienstbuch ist nach dem Muster im Sinne des § 60 der BinSchPersV (kombiniertes Schifferdienstbuch) auszustellen.
  • Alle Eintragungsmöglichkeiten über Identität und Befähigung des Inhabers werden nicht ausgefüllt und sind durch geeignete Maßnahmen vor Veränderungen zu schützen.
  • Im neuen Schifferdienstbuch können vom Schiffsführer die erbrachten Fahrtage eingetragen werden. Das WSA kann diese Eintragung validieren.