Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Radfahrer

Quelle: AdobeStock / David.Sch

Das Bundeskabinett hat den Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2018/2019 am 6. Januar 2021 beschlossen. Das Ministerium hat ihn im Anschluss dem Bundestag vorgelegt. Die Zahl der Verkehrstoten war demnach auf dem niedrigsten Stand seit 1960. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, legt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein Folge-Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030 auf. Dabei bringen wir alle relevanten Akteure zusammen: Länder und Kommunen, Unternehmen und Verbände. Gemeinsames Ziel ist es, mehr Mobilität mit weniger Unfällen in Einklang zu bringen und die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen.

Was ist der Unfallverhütungsbericht?

Der „Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr“ erscheint seit 1975 alle zwei Jahre und wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Er gibt einen Aus- und Überblick über die Verkehrssicherheitspolitik auf nationaler und internationaler Ebene. Der aktuelle Unfallverhütungsbericht 2018/2019 zeigt insbesondere den Stand und die Ergebnisse des Verkehrssicherheitsprogramms 2011 bis 2020. Er enthält eine Bilanz zur Entwicklung der Unfallzahlen in Deutschland – und zeigt die Bandbreite an Verkehrssicherheits- und Forschungsmaßnahmen auf.

Welche Kernaussagen enthält der aktuelle Bericht?

Der Unfallverhütungsbericht für die Jahre 2018 und 2019 zeigt: Unsere Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit wirken. Sie reichen von Aufklärungs- und Informationskampagnen über rechtliche Weichenstellungen bis hin zur Förderung technischer Sicherheitssysteme wie beispielsweise Abbiegeassistenten bei Lkw.

Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Menschen ist seit 2011 um 24 Prozent gesunken – bei wachsendem Verkehr. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren sind 4009 Frauen und Männer bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, 2019 starben 3046 Personen – das ist der niedrigste Stand seit mehr als 60 Jahren. 2020 kamen nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2724 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Damit ging die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 10,6 Prozent zurück. Laut Statistischem Bundesamt ist dies die niedrigste Anzahl von Verkehrstoten seit Einführung der Statistik 1953. Eine zentrale Rolle spielt dabei sicherlich auch die Tatsache, dass das Verkehrsaufkommen durch die Corona-Pandemie gesunken ist.

Was investiert das BMDV in die Verkehrssicherheit?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) verfolgt das Ziel der „Vision Zero“: keine Toten im Straßenverkehr. Mit zahlreichen Maßnahmen setzen wir uns gezielt für die Verkehrssicherheit und speziell für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer, jüngere und ältere Verkehrsteilnehmer ein – z.B. durch die „Aktion Abbiegeassistent“, die Kampagne „Helme retten Leben“ oder die „Käpt’n Blaubär“-Verkehrssicherheitsfibel für Kinder. Ein weiterer Schwerpunkt der Präventionsarbeit sind Unfälle auf Landstraßen.

Dem BMDV standen in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 15,4 Millionen Euro für Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit zur Verfügung. Dieser Betrag kann auch 2021 wieder in Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit investiert werden.

Einen Überblick über die vielfältigen Maßnahmen des BMDV finden Sie auf unserer Webseite zur Straßenverkehrssicherheit.

Inwiefern ist Deutschland Vorreiter?

Abbiegeassistenzsysteme:

Abbiegeassistenten werden in der EU erst ab 2022/2024 verpflichtend vorgeschrieben. Deshalb wurde im Juli 2018 die „Aktion Abbiegeassistent“ gestartet und Maßnahmen initiiert, um auf nationaler Ebene die freiwillige Aus- und Nachrüstung (noch vor der EU-weiten Pflicht) zu unterstützen. Die „Aktion Abbiegeassistent“ ist ein großer Erfolg – und ein konkretes Beispiel dafür, wie das BMDV die Verkehrssicherheit weiter vorantreibt.

Alle Infos zur „Aktion Abbiegeassistent“ gibt es auf unserer Webseite.

Automatisiertes und vernetztes Fahren:

Das BMDV arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen für das automatisierte und vernetzte Fahren (AVF) weiter zu verbessern – hierbei kommunizieren Fahrzeuge untereinander oder mit der sie umgebenden Infrastruktur, um z.B. Unfallsituationen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. AVF könnte die Verkehrssicherheit erheblich steigern, denn heute sind mehr als 90 Prozent der Unfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

Bereits jetzt nimmt Deutschland international eine Führungsrolle beim autonomen Fahren ein. So will Deutschland als erstes Land weltweit mit einem neuen Gesetz den Rechtsrahmen schaffen, dass autonome Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Der Referentenentwurf befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung, im Anschluss geht er in die Länder- und Verbändeanhörung. Das Gesetz soll noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen werden.

Mehr Infos hier:

Automatisiertes und vernetztes Fahren
Gesetz zum autonomen Fahren tritt in Kraft

Wie geht es jetzt weiter?

Das BMDV arbeitet bereits am nächsten Verkehrssicherheitsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2030. Dabei werden wir weitere Ressorts der Bundesregierung einbinden. Denn das Verkehrssicherheitsprogramm für die Jahre 2021 bis 2030 soll ein Programm der gesamten Bundesregierung sein.

Was ist neu im Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030?

Mit dem neuen Verkehrssicherheitsprogramm verfolgen wir einen umfassenden Ansatz: „Sichere Mobilität, alle machen mit“ – das ist das Ziel. Das bedeutet: Alle für Verkehrssicherheit relevanten Akteure sollen ihre Anstrengungen bündeln und sich selbst zu Maßnahmen verpflichten. Denn viele davon liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes. „Vision Zero“ bedeutet auch Teamgeist und geteilte Verantwortung. Bund, Länder und Kommunen gehen deshalb gemeinsam voran.

Insbesondere auf die Städte und Gemeinden kommt es an, wenn es zum Beispiel um mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer geht. Wir haben deshalb alle Akteure an einen Tisch geholt und den „Pakt für Verkehrssicherheit“ geschlossen. Er ist der strategische Rahmen, der gemeinsame Ziele und Handlungsfelder festgelegt. Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich verpflichtet, diese Strategie umzusetzen. Wir werden dafür werben, dass sich weitere Akteure – wie Unternehmen oder andere private Organisationen –dem Pakt anschließen.