Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Karte Luftverkehr

Quelle: Fotolia /Ray

Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky - SES) wurde im April 2004 durch EU-Verordnungen in Kraft gesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnungen ist die funktionale Trennung der Flugsicherungsdienste von der Beaufsichtigung dieser Dienste. Die Aufgaben der Aufsicht sind durch Gesetz dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) übertragen.

Einheitlicher Europäischer Luftraum (Single European Sky) - Ziele

Die EU hat für die Initiative Single European Sky (SES)  folgende Ziele vorgegeben, um die Durchführung der Flugsicherungsdienste in Europa zu vereinheitlichen:

  • einheitliche Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen in Europa
  • Trennung der regulativen Aufgaben von der Dienstleistung Flugsicherung
  • Steigerung der Kapazität bei gleichbleibend hoher Sicherheit
  • Schaffung gemeinsamer, Ländergrenzen überschreitender Lufträume
  • Vermeidung von Verspätungen / Erhöhung der Pünktlichkeit
  • Verbesserung der Interoperabilität der Flugsicherungssysteme
  • Engere zivil-militärische Zusammenarbeit

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als nationale Aufsichtsbehörde


Die Trennung der Flugsicherungsdienste von den aufsichtsführenden Aufgaben fordert die Einrichtung von nationalen Flugsicherungsaufsichtsbehörden. Am 4. August 2009 wurde daher das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) durch Gesetz errichtet.

Das BAF hat die Aufsicht über die zivilen Flugsicherungsorganisationen vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übernommen. Das BAF hat insbesondere die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Flugsicherungsorganisationen die für sie geltenden Bestimmungen und namentlich einen hohen Sicherheitsstandard einhalten.

Neben der aufgrund der EU-Vorgaben notwendigen Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen nach abgestimmten und einheitlichen europäischen Anforderungen beinhaltet die Aufsichtsfunktion auch die kontinuierliche Aufsicht über alle Systeme, Verfahren und Personen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten bei den jeweiligen Organisationen eingesetzt werden.

Alle Betriebsstätten der zu beaufsichtigenden Flugsicherungsorganisationen, zum Beispiel an allen großen und kleinen Flughäfen, werden regelmäßig inspiziert. Darüber hinaus gilt es, ein umfangreiches Berichts- und Meldewesen zu betreiben, um jederzeit einen Überblick über besondere Vorkommnisse und geplante Veränderungen am System der Flugsicherung zu gewährleisten.

Aufgaben des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF)


Das BAF hat insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen
  • Kontinuierliche Sicherheitsaufsicht
  • Führen der Erlaubnisse und Berechtigungen der Flugsicherung
  • Prüfen von EG-Prüferklärungen für Systeme (Interoperabilität)
  • Rechts- und Sicherheitsaufsicht  über Flugsicherungsorganisationen
  • Sicherheitsaufsicht über den Flugwetterdienst im DWD
  • Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor Störungen (nach § 18a LuftVG)
  • Beaufsichtigung der Flugvermessungsdienste
  • Frequenzmanagement im Bereich von Flugsicherungsanwendungen
  • Leistungsplanung für Flugsicherungsorganisationen
  • Unterstützung des BMDV bei der Festsetzung von Flugsicherungsgebühren
  • Festlegung von Flugverfahren
  • Verfolgung von Verletzungen der Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen
  • Verfolgung von Flugregelverstößen und im Falle der Nichteinhaltung von Flugverfahren