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Transportflugzeug

Quelle: Günter Menzl

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit 24 Flughäfen, von denen internationaler Luftverkehr durchgeführt wird. In Deutschland werden Flugplätze als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen geführt. Vielfach ist die Öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden) an den Betreibergesellschaften der Flughäfen gesellschaftsrechtlich beteiligt. Bundesbeteiligungen wurden über die letzten Jahre kontinuierlich abgebaut. Solche bestehen derzeit nur für die Flughäfen München, Berlin und Köln/Bonn.

Anlage und Betrieb von Flugplätzen bedürfen der Genehmigung, die von den zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder in Auftragsverwaltung des Bundes erteilt werden. Die Landesluftfahrtbehörden stehen unter der Fach- und Rechtsaufsicht des BMDV. Diese betrifft die technischen Ausrüstungen, die Betriebsabläufe der Flughäfen und die Überprüfung der Übereinstimmung mit den geltenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften. Als oberste Luftfahrtbehörde prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), ob die Genehmigungen für Flughäfen, die dem allgemeinen Verkehr dienen, die öffentlichen Interessen des Bundes berühren.