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Vulkanausbruch

Quelle: Fotolia / Leona Kali

Das Ministerium hat die Verfahren für die sichere Durchführung von Flügen in mit Vulkanasche kontaminierten Lufträumen entsprechend den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) zum 25.01.2021 angepasst und veröffentlicht (vgl. NfL 1-2151-21).

Zweck dieser Bekanntmachung ist es, über die dafür bereitgestellten Veröffentlichungen und meteorologischen Informationen zu informieren. Dabei erläutert diese Bekanntmachung insbesondere die Verfahren für Betreiber von Luftfahrzeugen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2018/1139 (ABl. L 212 vom 22.08.2018, S. 1) in Verbindung mit Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (ABl. L 296 vom 25.10.2012, S. 1) unterliegen.